Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
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Beschluss
der Sitzung
des Rates am 05.10.2010
25
Bebauungsplan-Nr.141 WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der Baukostenzuschüsse Kanal
gemäß § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser der Stadtwerke Erftstadt
(475/2010)
Gemäß den Vorlagen V 412/2010 und V 413/2010 beabsichtigt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
kurzfristig den Verkauf erster Gewerbegrundstücke aus dem Bebauungsplangebiet 141
(WirtschaftsPark Erftstadt). Um eine Grundstücksveräußerung inklusive der Baukostenzuschüsse
Kanal - getrennt nach Schmutzwasser und Oberflächenwasser – ermöglichen zu können, sind zuvor
die nach § 6 der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen für Abwasser – AEB-A – der Stadtwerke
Erftstadt für das Bebauungsplangebiet maßgeblichen Baukostenzuschüsse festzulegen. Die
Baukostenzuschüsse sind ein einmalig zu entrichtendes Entgelt für den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage und deren Benutzung.
Um die notwendige Festlegung der für das Bebauungsplangebiet maßgeblichen
Baukostenzuschüsse ohne zeitliche Verzögerung sicherstellen zu können, beschließt der Rat der
Stadt Erftstadt unter Ausübung des Rückholrechtes folgende Baukostenzuschüsse Kanal:
1. Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung
Unter
Berücksichtigung
der
erwarteten
Kosten
für
die
Herstellung
der
Schmutzwasserkanalisation
im
Bebauungsplangebiet
und ausgehend von der
anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche wird der Baukostenzuschuss Kanal für die
Schmutzwasserbeseitigung auf 2,216516 Euro pro Quadratmeter anrechenbarer
Verteilungsfläche festgelegt. Hierin enthalten ist auch ein Festbetrag für die zentrale
Schmutzwasserklärung und für Transportsammler.
Die planungsrechtlichen Vorgaben lassen – ausgehend von den zulässigen Gebäudehöhen –
eine drei- bis fünfgeschossige gewerbliche Bebauung zu.
Differenziert nach den zulässigen Geschossigkeiten für die Beurteilung des Nutzungsmaßes
ergeben sich folgende Baukostenzuschüsse Kanal für die Schmutzwasserbeseitigung,
bezogen auf den einzelnen Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche:
- bei einer zulässigen dreigeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen viergeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen fünfgeschossigen Bebauung:
3,88 Euro
4,10 Euro
4,21 Euro
2. Baukostenzuschüsse Kanal für die Oberflächenwasserbeseitigung
Unter
Berücksichtigung
der
erwarteten
Kosten
für
die
Herstellung
der
Oberflächenwasserkanalisation im Bebauungsplangebiet und ausgehend von der
anzurechnenden Gesamtverteilungsfläche wird der Baukostenzuschuss Kanal für die
Oberflächenwasserbeseitigung entsprechend auf 3,359178 Euro pro Quadratmeter
anrechenbarer Verteilungsfläche festgelegt.
Die Erhebung eines Festbetrages für eine zentrale Regenwasserklärung und für
Transportsammler entfällt hier, da das Regenwasser dezentral im Bebauungsplangebiet
140/141 gesammelt und versickert wird.
Entsprechend
den
zulässigen
Geschossigkeiten
ergeben
sich
für
die
Oberflächenwasserbeseitigung folgende, differenzierten Baukostenzuschüsse
pro
Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche:
- bei einer zulässigen dreigeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen viergeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen fünfgeschossigen Bebauung:
5,88 Euro
6,21 Euro
6,38 Euro
Der Vollständigkeit und Klarheit halber sei darauf hingewiesen, dass die Verteilungskriterien für die
Ermittlung der Baukostenzuschüsse Kanal nach § 6 der –AEB-A- der Stadtwerke in Nuancen von
den
für
das
Erschließungsbeitragsrecht
geltenden
Verteilungskriterien
der
Erschließungsbeitragssatzung abweichen.
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
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