Daten
Kommune
Merzenich
Größe
162 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 16:11
Aktualisiert
15.12.16, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Mitteilungsvorlage
Nr./Drucksache:
M109/2016
Verantwortliche Abteilung: 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Vorgesehene Beratungsfolge:
Gemeinderat
Sachbearbeiter: Elisabeth Plath
Aktenzeichen: @AKZ@
Datum: 15.12.2016
Termin:
15.12.2016
Betreff / TOP:
Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017
Sachverhalt / Begründung:
In der Ortschaft Merzenich wurde mit dem Baumrückschnitt begonnen. In folgenden
Straßenzügen ist der Baumschnitt, der von der Ladefläche des Unimog aus bewältigt
werden kann, erledigt:
Am Olligsmaar
Severin-Böhr-Straße
Poolplatz
Kolpingstraße
Rather Straße
Römerstraße
Händelstraße teiweise; hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu
schneiden
St. Laurentiusstraße; auch hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu
schneiden
Dürener Straße; hier sind auch die kleineren Bäume fertig
Anton-Meyer-Straße
Akazienstraße; hier wurde heute mit dem Schnitt der Bäume begonnen.
Im weiteren werden die Bäume im „Baumviertel“ geschnitten. Dann folgen die kleineren
Bäume in folgenden Straßen:
Lindenstraße
Valdersweg
Zum Mühlendriesch
Am Tiefenthal
An der Windmühle
In der Wintermaar
im „Vogelviertel“.
Anschließend werden die Ortschaften Girbelsrath, Golzheim und Morschenich bedient.
Der Baumschnitt mit der Hubarbeitsbühne beginnt im Januar 2017. Zuerst werden die
Bäume in den Straßen geschnitten, wo die kleineren Bäume bereits fertig sind.
Anschließend werden die Bäume im „Musikerviertel“ geschnitten.
Die weiteren Planungen der Rückschnittarbeiten mit der Hubarbeitsbühne und eventuell
einer Leiharbeitsbühne werden Anfang Januar 2017 beschlossen und dem Gemeinderat
zeitnah vorgestellt. Diese Planungen sind natürlich nur dann durchführbar, wenn die Witterungen und die personelle Besetzung des Bauhofes es zulassen.
Die Baumpflegearbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. In der Zeit von
März bis Oktober ist nur Heckenschnitt erlaubt.
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
Datum:
Datum:
2