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Mitteilungsvorlage (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
162 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 16:11
Aktualisiert
15.12.16, 16:11
Mitteilungsvorlage (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017) Mitteilungsvorlage (Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017)

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GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Mitteilungsvorlage Nr./Drucksache: M109/2016 Verantwortliche Abteilung: 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Vorgesehene Beratungsfolge: Gemeinderat Sachbearbeiter: Elisabeth Plath Aktenzeichen: @AKZ@ Datum: 15.12.2016 Termin: 15.12.2016 Betreff / TOP: Sachstand Baumrückschnitt 2016/2017 Sachverhalt / Begründung: In der Ortschaft Merzenich wurde mit dem Baumrückschnitt begonnen. In folgenden Straßenzügen ist der Baumschnitt, der von der Ladefläche des Unimog aus bewältigt werden kann, erledigt:            Am Olligsmaar Severin-Böhr-Straße Poolplatz Kolpingstraße Rather Straße Römerstraße Händelstraße teiweise; hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu schneiden St. Laurentiusstraße; auch hier sind noch einige Bäume mit der Hubarbeitsbühne zu schneiden Dürener Straße; hier sind auch die kleineren Bäume fertig Anton-Meyer-Straße Akazienstraße; hier wurde heute mit dem Schnitt der Bäume begonnen. Im weiteren werden die Bäume im „Baumviertel“ geschnitten. Dann folgen die kleineren Bäume in folgenden Straßen:    Lindenstraße Valdersweg Zum Mühlendriesch     Am Tiefenthal An der Windmühle In der Wintermaar im „Vogelviertel“. Anschließend werden die Ortschaften Girbelsrath, Golzheim und Morschenich bedient. Der Baumschnitt mit der Hubarbeitsbühne beginnt im Januar 2017. Zuerst werden die Bäume in den Straßen geschnitten, wo die kleineren Bäume bereits fertig sind. Anschließend werden die Bäume im „Musikerviertel“ geschnitten. Die weiteren Planungen der Rückschnittarbeiten mit der Hubarbeitsbühne und eventuell einer Leiharbeitsbühne werden Anfang Januar 2017 beschlossen und dem Gemeinderat zeitnah vorgestellt. Diese Planungen sind natürlich nur dann durchführbar, wenn die Witterungen und die personelle Besetzung des Bauhofes es zulassen. Die Baumpflegearbeiten müssen bis Ende Februar abgeschlossen sein. In der Zeit von März bis Oktober ist nur Heckenschnitt erlaubt. Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 2