Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 05.10.2010
16.6
Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage (Drs.Nr. 409/2010)
I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet
einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan
erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 141 A, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark.
II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I
S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte
Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 141 A, Erftstadt Lechenich, WirtschaftsPark, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die
Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die
Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2
BauGB einzuholen
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Landesbetrieb Straßen über einen Ausbau des
Knotenpunktes B265 (Lechenicher Ortsumgehung)/ L263 (Zufahrt Wirtschaftspark) zu verhandeln.
Dies ist ein wichtiger erster notwendiger Schritt Verkehrsprobleme in dem Bereich zu lösen. Die
SPD-Fraktion fordert überdies im Ausschuss eine separate Rechtsabbiegerspur von der Landstraße
(L263) aus Richtung Bliesheim auf die Bundesstraße. Der zu erwartende Verkehr aus dem
Gewerbegebiet müsse zügig in Richtung Autobahn 1/61 abfließen können.
48 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)