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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
21 kB
Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Offenlage)

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Beschluss der Sitzung des Rates am 05.10.2010 16.6 Bebauungsplan Nr. 141 A, E. - Lechenich, WirtschaftsPark I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Offenlage (Drs.Nr. 409/2010) I. Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 141 A, Erftstadt - Lechenich, WirtschaftsPark. II. Gemäß § 2 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplanvorentwurf nebst Begründung als Bebauungsplanentwurf Nr. 141 A, Erftstadt Lechenich, WirtschaftsPark, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Landesbetrieb Straßen über einen Ausbau des Knotenpunktes B265 (Lechenicher Ortsumgehung)/ L263 (Zufahrt Wirtschaftspark) zu verhandeln. Dies ist ein wichtiger erster notwendiger Schritt Verkehrsprobleme in dem Bereich zu lösen. Die SPD-Fraktion fordert überdies im Ausschuss eine separate Rechtsabbiegerspur von der Landstraße (L263) aus Richtung Bliesheim auf die Bundesstraße. Der zu erwartende Verkehr aus dem Gewerbegebiet müsse zügig in Richtung Autobahn 1/61 abfließen können. 48 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)