Daten
Kommune
Merzenich
Größe
193 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
07.07.16, 13:29
Aktualisiert
07.07.16, 13:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Nutzungsvertrag Dog Station
zwischen
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Name Einrichtung
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Name Ansprechpartner
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Anschrift
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Telefon
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PLZ/Ort
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E-Mail
- nachfolgend Vertragspartner genannt – und
Communitas Sozialmarketing, Wilhelmstraße 6, 55543 Bad Kreuznach
- nachfolgend Unternehmen genannt - wird folgender Vertrag geschlossen.
§ 1 - Vertragsgegenstand, Lieferung und Aufstellung
Das Unternehmen stellt dem Vertragspartner bis zu zwölf Dog Stations, pulverbeschichtet, unentgeltlich zur Verfügung.
Diese Maßnahme finanziert sich durch den Verkauf von Werbeflächen, die auf den Dog Stations angebracht werden.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dog Stations an für die Werbewirksamkeit geeigneten Stellen aufzustellen
und diese für die Dauer des Vertrages dort zu belassen. Als Aufstellungsorte werden folgende Flächen bestimmt:
1.
Station:
2.
Station:
3.
Station:
4.
Station:
5.
Station:
6.
Station:
7.
Station:
8.
Station:
9.
Station:
10. Station:
11. Station:
12. Station:
Sollte einer der vorgenannten Standorte aus Gründen, die nicht im Verschulden des Vertragspartners liegen, nicht zum
Tragen kommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, einen geeigneten Ersatzstandort zu benennen. Die Aufstellung der
Dog Stations erfolgt durch den Vertragspartner.
Im fünfjährigen Turnus wird infolge der Erneuerung der Kundeninserate die Werbefläche der Dog Stations von dem
Unternehmen neu gestaltet und ausgetauscht. Für die Befüllung der Dog Stations mit Hundekotbeuteln ist der
Vertragspartner zuständig. Geschäftsgrundlage und Bedingung dieses Vertrages ist, dass es dem Unternehmen
gelingt, zur Realisierung des Vorhabens eine ausreichende Anzahl von Werbeflächen auf den Dog Stations zu
platzieren.
§ 2 - Vertragslaufzeit
Der Vertrag erstreckt sich zunächst auf zwei Bearbeitungsphasen von je fünf Jahren und verlängert sich ohne
Neuabschluss fortlaufend jeweils um eine weitere Bearbeitungsperiode von fünf Jahren. Eine Kündigung des Vertrages
ist mit jährlicher Frist zum Ablauf des Jahres schriftlich möglich. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tage der
Auslieferung der ersten Dog Station an den Vertragspartner.
Nach Ablauf von zehn Jahren gehen die Dog Stations in das Eigentum des Vertragspartners über. Bei Verlängerung
der Vertragslaufzeit und erfolgreicher neuer Akquise erhält der Vertragspartner neue Dog Stations unter Grundlage der
in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen.
§ 3 – Lieferfrist
Dem Unternehmen wird von dem Vertragspartner ein Bearbeitungszeitraum zum Verkauf der Anzeigenflächen von
Sitz der Unternehmen: 55543 Bad Kreuznach | Telefon: 06 71/ 48 33 880-504| Geschäftsführer: Dirk Enders
Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB 20555
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Feb. 2014
12 Monaten zugestanden. Nach erfolgreichem Verkauf der Werbeflächen werden die Dog Stations ausgeliefert.
Sollte sich die Akquirierung von Anzeigenkunden verzögern, gewährt der Vertragspartner dem Unternehmen
eine weitere zwölfmonatige Nachfrist, die rechtzeitig von Unternehmen in Schriftform eingefordert werden kann.
Die Frist zur Bearbeitungszeit beginnt, wenn:
- der unterzeichnete Vertrag dem Unternehmen vorliegt und
- das Legitimationsschreiben im Original, mit dem der Vertragspartner das Unternehmen legitimiert das Projekt zu
realisieren vorliegt. Es gilt das Eingangsdatum bei dem Unternehmen.
Sollte in beiderseitigem Einvernehmen die Bearbeitungszeit darüber hinaus verlängert werden, gelten für beide
Vertragsparteien die gleichen Rechte und Pflichten. Vermeintliche Schadensersatzansprüche können von den
Vertragsparteien daraus nicht abgeleitet werden.
Sofern nur eine geringere Anzahl als die vereinbarte Menge der Dog Stations im Rahmen dieses Vertrages
umsetzbar sein sollte, reduziert sich die Lieferverpflichtung von d e m Unternehmen auf diese realisierbare Anzahl.
Dies ist dem Vertragspartner durch das Unternehmen anzuzeigen.
§ 4 - Standort
Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung der Dog Stations sind vom Vertragspartner einzuholen. Das
Unternehmen erhält vom Vertragspartner eine kurze schriftliche Bestätigung über die vereinbarte und realisierte
Standortaufstellung. Der Vertragspartner montiert die Dog Stations spätestens 14 Werktage nach erfolgreicher
Zustellung.
§ 5 - Legitimationsschreiben
Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Unternehmen ein Legitimationsschreiben auszuhändigen, das das
Unternehmen zur Umsetzung des Vorhabens berechtigt.
§ 6 - Arbeitsplatz
Auf Anforderung von dem Unternehmen erklärt sich der Vertragspartner bereit, dem zuständigen Mitarbeiter von dem
Unternehmen zur Akquise der Anzeigenkunden vor Ort einen Arbeitsplatz (Tisch, Telefon) in seinen Räumlichkeiten zur
Verfügung zu stellen. Auf diese Weise erfolgt auch eine enge Verzahnung zwischen dem Unternehmen und dem
Vertragspartner in der Akquisephase.
§ 7 - Anzeigenflächen
Die Flächen der Dog Stations stehen dem Unternehmen zur Vermarktung an Gewerbetreibende, Selbständige und
Freiberufler zur freien Verfügung. Die von dem Unternehmen angebrachten Werbeflächen dürfen nicht entfernt,
verändert oder verdeckt werden. Zusätzliche Werbung, auch auf freien Flächen, darf von dem Vertragspartner ohne
schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht angebracht werden. Beschädigungen an den Anzeigen auf den Dog
Stations sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Bekanntwerden dem Unternehmen mitzuteilen. Die Flächen
müssen generell gut sichtbar und nicht verschmutzt sein.
Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, keine Anzeigen anzubringen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder sich
gegen den Vertragspartner richten. Für Reparaturen der Dog Station im Schadensfalle ist der Vertragspartner
zuständig.
§ 8 - Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Vertragsbestimmungen
unwirksam sein oder werden, so sind die Vertragspartner verpflichtet, die geänderte oder ergänzende
Vertragsbestimmung unverzüglich durch eine Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksam
gewordenen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen dieses Vertrages bleibt
davon unberührt.
Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden können. Der Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens.
Ort, Datum _______________________
Bad Kreuznach, _________________________
Unterschrift Vertragspartner / Stempel
Unterschrift Unternehmen / Stempel
Die unterzeichnende Person bestätigt mit dieser Unterschrift,
dass sie zur Zeichnung dieses Vertrages berechtigt ist.
JA, ich möchte weitere Informationen zum Projektverlauf
und bitte um Zusendung des Communitas Newsletters.
Sitz der Unternehmen: 55543 Bad Kreuznach | Telefon: 06 71/ 48 33 880-504| Geschäftsführer: Dirk Enders
Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB 20555
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