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Mitteilungsvorlage (Anlage 2 - Nutzungsvertrag "Dog Station")

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
193 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
07.07.16, 13:29
Aktualisiert
07.07.16, 13:29
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Inhalt der Datei

Nutzungsvertrag Dog Station zwischen ________________________________ Name Einrichtung ________________________________ Name Ansprechpartner ________________________________ Anschrift ______________________________ Telefon ________________________________ PLZ/Ort ______________________________ E-Mail - nachfolgend Vertragspartner genannt – und Communitas Sozialmarketing, Wilhelmstraße 6, 55543 Bad Kreuznach - nachfolgend Unternehmen genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 - Vertragsgegenstand, Lieferung und Aufstellung Das Unternehmen stellt dem Vertragspartner bis zu zwölf Dog Stations, pulverbeschichtet, unentgeltlich zur Verfügung. Diese Maßnahme finanziert sich durch den Verkauf von Werbeflächen, die auf den Dog Stations angebracht werden. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Dog Stations an für die Werbewirksamkeit geeigneten Stellen aufzustellen und diese für die Dauer des Vertrages dort zu belassen. Als Aufstellungsorte werden folgende Flächen bestimmt: 1. Station: 2. Station: 3. Station: 4. Station: 5. Station: 6. Station: 7. Station: 8. Station: 9. Station: 10. Station: 11. Station: 12. Station: Sollte einer der vorgenannten Standorte aus Gründen, die nicht im Verschulden des Vertragspartners liegen, nicht zum Tragen kommen, ist der Vertragspartner verpflichtet, einen geeigneten Ersatzstandort zu benennen. Die Aufstellung der Dog Stations erfolgt durch den Vertragspartner. Im fünfjährigen Turnus wird infolge der Erneuerung der Kundeninserate die Werbefläche der Dog Stations von dem Unternehmen neu gestaltet und ausgetauscht. Für die Befüllung der Dog Stations mit Hundekotbeuteln ist der Vertragspartner zuständig. Geschäftsgrundlage und Bedingung dieses Vertrages ist, dass es dem Unternehmen gelingt, zur Realisierung des Vorhabens eine ausreichende Anzahl von Werbeflächen auf den Dog Stations zu platzieren. § 2 - Vertragslaufzeit Der Vertrag erstreckt sich zunächst auf zwei Bearbeitungsphasen von je fünf Jahren und verlängert sich ohne Neuabschluss fortlaufend jeweils um eine weitere Bearbeitungsperiode von fünf Jahren. Eine Kündigung des Vertrages ist mit jährlicher Frist zum Ablauf des Jahres schriftlich möglich. Die Laufzeit des Vertrages beginnt am Tage der Auslieferung der ersten Dog Station an den Vertragspartner. Nach Ablauf von zehn Jahren gehen die Dog Stations in das Eigentum des Vertragspartners über. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit und erfolgreicher neuer Akquise erhält der Vertragspartner neue Dog Stations unter Grundlage der in diesem Vertrag festgehaltenen Bedingungen. § 3 – Lieferfrist Dem Unternehmen wird von dem Vertragspartner ein Bearbeitungszeitraum zum Verkauf der Anzeigenflächen von Sitz der Unternehmen: 55543 Bad Kreuznach | Telefon: 06 71/ 48 33 880-504| Geschäftsführer: Dirk Enders Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB 20555 Seite 1 Feb. 2014 12 Monaten zugestanden. Nach erfolgreichem Verkauf der Werbeflächen werden die Dog Stations ausgeliefert. Sollte sich die Akquirierung von Anzeigenkunden verzögern, gewährt der Vertragspartner dem Unternehmen eine weitere zwölfmonatige Nachfrist, die rechtzeitig von Unternehmen in Schriftform eingefordert werden kann. Die Frist zur Bearbeitungszeit beginnt, wenn: - der unterzeichnete Vertrag dem Unternehmen vorliegt und - das Legitimationsschreiben im Original, mit dem der Vertragspartner das Unternehmen legitimiert das Projekt zu realisieren vorliegt. Es gilt das Eingangsdatum bei dem Unternehmen. Sollte in beiderseitigem Einvernehmen die Bearbeitungszeit darüber hinaus verlängert werden, gelten für beide Vertragsparteien die gleichen Rechte und Pflichten. Vermeintliche Schadensersatzansprüche können von den Vertragsparteien daraus nicht abgeleitet werden. Sofern nur eine geringere Anzahl als die vereinbarte Menge der Dog Stations im Rahmen dieses Vertrages umsetzbar sein sollte, reduziert sich die Lieferverpflichtung von d e m Unternehmen auf diese realisierbare Anzahl. Dies ist dem Vertragspartner durch das Unternehmen anzuzeigen. § 4 - Standort Eventuell erforderliche Genehmigungen für die Aufstellung der Dog Stations sind vom Vertragspartner einzuholen. Das Unternehmen erhält vom Vertragspartner eine kurze schriftliche Bestätigung über die vereinbarte und realisierte Standortaufstellung. Der Vertragspartner montiert die Dog Stations spätestens 14 Werktage nach erfolgreicher Zustellung. § 5 - Legitimationsschreiben Der Vertragspartner verpflichtet sich, dem Unternehmen ein Legitimationsschreiben auszuhändigen, das das Unternehmen zur Umsetzung des Vorhabens berechtigt. § 6 - Arbeitsplatz Auf Anforderung von dem Unternehmen erklärt sich der Vertragspartner bereit, dem zuständigen Mitarbeiter von dem Unternehmen zur Akquise der Anzeigenkunden vor Ort einen Arbeitsplatz (Tisch, Telefon) in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise erfolgt auch eine enge Verzahnung zwischen dem Unternehmen und dem Vertragspartner in der Akquisephase. § 7 - Anzeigenflächen Die Flächen der Dog Stations stehen dem Unternehmen zur Vermarktung an Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler zur freien Verfügung. Die von dem Unternehmen angebrachten Werbeflächen dürfen nicht entfernt, verändert oder verdeckt werden. Zusätzliche Werbung, auch auf freien Flächen, darf von dem Vertragspartner ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens nicht angebracht werden. Beschädigungen an den Anzeigen auf den Dog Stations sind vom Vertragspartner unverzüglich nach Bekanntwerden dem Unternehmen mitzuteilen. Die Flächen müssen generell gut sichtbar und nicht verschmutzt sein. Das Unternehmen verpflichtet sich dazu, keine Anzeigen anzubringen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder sich gegen den Vertragspartner richten. Für Reparaturen der Dog Station im Schadensfalle ist der Vertragspartner zuständig. § 8 - Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so sind die Vertragspartner verpflichtet, die geänderte oder ergänzende Vertragsbestimmung unverzüglich durch eine Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksam gewordenen Bestimmung am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen dieses Vertrages bleibt davon unberührt. Der Vertragspartner erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen werden können. Der Gerichtsstand ist Sitz des Unternehmens. Ort, Datum _______________________ Bad Kreuznach, _________________________ Unterschrift Vertragspartner / Stempel Unterschrift Unternehmen / Stempel Die unterzeichnende Person bestätigt mit dieser Unterschrift, dass sie zur Zeichnung dieses Vertrages berechtigt ist. JA, ich möchte weitere Informationen zum Projektverlauf und bitte um Zusendung des Communitas Newsletters. Sitz der Unternehmen: 55543 Bad Kreuznach | Telefon: 06 71/ 48 33 880-504| Geschäftsführer: Dirk Enders Amtsgericht Bad Kreuznach - HRB 20555 Seite 2 Feb. 2014