Daten
Kommune
Merzenich
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Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 16:11
Aktualisiert
15.12.16, 16:11
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Konferenz der Bürgermeister des Kreises Düren
August-Scholl-Str. 5 - 52393 Hürtgenwald
Tel.:
02429/309-59 Fax: 309-70
E-Mail: buergermeister@huertgenwald.de
Kreis Düren, den 13.Dezember2016
Herrn Landrat
Wolfgang Spelthahn
Bismarkstraße 16
52349 Düren
Stellungnahme zum Kreishaushalt 2017 / 2018 im Rahmen der Beteiligung nach
§ 55 KrO NRW
Sehr geehrter Herr Landrat Spelthahn,
Ihr Schreiben vom 28. Oktober 2016, mit dem Sie das Verfahren zur Herstellung des
Benehmens gemäß § 55 Abs. 1 Satz KrO NRW einleiten, haben wir dankend
erhalten. Dieses wurde in der Bürgermeisterkonferenz eingehend erörtert. Das
Benehmen kann nicht hergestellt werden.
Generell ist zu beobachten, dass die Hebesätze der Umlageverbände in den letzten
Jahren politisch immer heftiger umstritten sind und finanzpolitische Entscheidungen
der Umlageverbände Gefahr laufen, die Atmosphäre zwischen den
Gebietskörperschaften zu belasten. Grund hierfür ist in erster Linie die von allen
kommunalen Verbänden seit vielen Jahren kritisierte strukturelle Unterfinanzierung
sämtlicher kommunaler Gebietskörperschaften. Wenn die finanziellen Ressourcen
insgesamt nicht ausreichen, können auch noch so aus-gefeilte Verteilungskriterien
die Finanzmittel nicht mehren und so den Substanzverzehr und damit die Erosion der
Basis kommunaler Selbstverwaltung nicht verhindern. Trotz aller – tendenziell
ohnehin den ländlichen Raum eher benachteiligender – Bemühungen des Landes
zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation dauert dieses strukturelle
Problem nicht nur an, sondern verschärft sich zunehmend. Hierauf hatten die
kommunalen Spitzenverbände unisono in ihren ausführlichen Stellungnahmen
anlässlich der Anhörungen zur Schuldenbremse und den
Gemeindefinanzierungsgesetzen der vergangenen Jahre hingewiesen.
Das Problem der strukturellen Unterfinanzierung belastet grundsätzlich alle
Kommunen, auch die Umlageverbände und den Kreis Düren. Der Unterschied
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besteht allerdings darin, dass die Umlageverbände ihren Finanzbedarf
vergleichsweise unproblematisch über die Umlage decken können, ohne Rücksicht
auf die finanzielle Situation der umlagezahlenden Kommunen nehmen zu müssen.
Es sind die Entscheidungen der Kreise, die über die Aufteilung der für den
kreisangehörigen Raum zur Verfügung stehenden Einnahmen bestimmen. Beide
Ebenen können zwar auf ihr verfassungsrechtlich garantiertes
Selbstverwaltungsrecht verweisen; die Ausübung dieses Selbstverwaltungsrechts
geht allerdings bei Umlageverbänden zwangsläufig zu Lasten der Umlagezahler,
während umgekehrt dies nicht der Fall ist. So ist im Ergebnis der
Konsolidierungsdruck in den Haushalten der Umlageverbände nicht annähernd so
hoch wie bei den Umlagezahlern.
Abseits dieser grundsätzlichen Vorbemerkungen und der sich daraus ergebenden
Tatsache, dass Kreis und kreisangehörige Kommunen letztlich in einem Boot sitzen,
wenn die kommunale Finanzausstattung seitens des Landes als unzureichend zu
kritisieren ist, überzeugen die in Ihrem Schreiben sehr ausführlich dargelegten
Gründe für die Bemessung der Kreis- und Jugendamtsumlage nicht. Bereits in den
gemeinsamen Sitzungen der Haushaltskommission hatten wir ausführlich dargelegt,
dass die weitere Steigerung der zu zahlenden Beträge für die Kreisumlage und
Jugendamtsumlage zu erheblichen Mehrbelastungen führt, die letztlich an die Bürger
in Form von Belastungen (z.B. über die Grundsteuer B – s.u.) oder
Leistungskürzungen weitergegeben werden. So wurde beispielsweise mit 1.248
Punkten jüngst im Haushaltsentwurf 2017 in Aldenhoven der NRW-weit höchste
Belastungswert aufgerufen und die in Inden aktuell genannten 900 Punkte ebenfalls
bei der Grundsteuer B stehen dem kaum nach. Weiterer Erhöhungsbedarf in diesen
und weiteren kreisangehörigen Kommunen in der Zukunft ist absehbar. Darüber
hinaus ist nicht erkennbar, dass tatsächlich alle Konsolidierungsbemühungen in der
Kreisverwaltung zwischenzeitlich erkannt und ausgeschöpft sind.
Konkrete Einsparungsmaßnahmen im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2017/18
zugunsten der Kreis- bzw. Jugendamtsumlage sind für uns nicht ersichtlich. Obwohl
wir mehrfach gebeten hatten, solche Maßnahmen aufzuzeigen, ist uns eine solche
Liste noch nicht einmal für vergangene Einsparungsmaßnahmen vorgelegt worden.
Aus diesem Grund und weil uns ein Haushaltsentwurf bisher nicht vorliegt, fällt es
uns auch schwer, selbst konkrete Verbesserungsvorschläge zu machen – ganz
unbeschadet der Tatsache, dass es Ihre Aufgabe bzw. der von Ihnen geleiteten
Kreisverwaltung ist, im Rahmen der Haushaltsaufstellung Optimierungspotenziale
aufzuzeigen, auch ohne dass es hierzu der Vorschläge der kreisangehörigen
Kommunen bedarf.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch darauf hinweisen, dass wir in unseren
Häusern Konsolidierungsmaßnahmen regelmäßig dadurch erfolgreich ergreifen,
dass im ersten Schritt seitens der Verwaltung aufgezeigt wird, wo überhaupt
tatsächlich durch Entscheidungen auf den Haushalt Einfluss genommen werden
kann. Diese Liste wird dann dergestalt abgearbeitet, dass überprüft wird, was auf
welche Kosten im Einzelfall realisierbar ist. Danach obliegt es den politischen
Entscheidungsträgern, die aufgezeigten Maßnahmen dann zu priorisieren und ggf.
zu beschließen bzw. umzusetzen. Für ein erfolgreiches Ergebnis ist dieses Vorgehen
unumgänglich, da es äußerst problematisch ist, ein bereits fertiges Zahlenwerk im
Umfang des Kreishaushaltes nachträglich zu verändern, ohne sich in unbedeutende
Details zu verlieren. Deshalb beschränken wir uns im Folgenden auf einige wenige
Aussagen, die Maßnahmen betreffen, die im obigen Sinne beeinflussbar sind:
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1. Der Kreis möge sich solidarisch zeigen und sich freiwillig den Regeln der
Haushaltssicherung unterwerfen.
2. Zu erfolgreichen Haushaltsverbesserungen haben in der Vergangenheit oft
prozentuale Budgetbeschränkungen geführt. Hier darf nochmals auf das Beispiel
der Stadt Düren verwiesen werden, die durch eine 5%ige Budgetkürzung der
Personal- und Sachkosten seinerzeit mehr als 10 Millionen Euro erwirtschaftet
hat.
3. Ein ähnliches Vorgehen ist für den Bereich der Personalkosten möglich, in dem
die Personalkosten mindestens auf dem Stand 2016 eingefroren werden. Dem
stehen zusätzliche Aufgaben nicht zwingend entgegen. Auch die
kreisangehörigen Kommunen haben ständig neue Aufgaben und aufwändigere
Aufgabenerfüllungen zu bewältigen. Dennoch führt das per Saldo nicht zu mehr
Stellen. Der Mehrbedarf wird insbesondere durch organisatorische Maßnahmen
aufgefangen. Die allermeisten Kommunen haben in den letzten Jahren sogar
Stellen reduziert.
4. Durch die Reduzierung der Größe des Kreistages auf die gesetzliche
Mindestmitgliederzahl könnte einerseits der Sparwille des Kreistages belegt
werden und andererseits der Aufwand für die politische Gremientätigkeit reduziert
werden.
5. Nach wie vor ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie der Kreis Düren in
Anbetracht der Finanzausstattung seiner ihm angehörigen Kommunen unbeirrt
daran festhält, dass von ihm zwei Kindergartenjahre beitragsfrei gestellt werden
und dadurch die Jugendamtsumlage deutlich (2,6 Mio. € pro Haushaltsjahr)
erhöht ist. Tatsache ist, dass die Buchungsquote der 35- und 45-StundenBetreuung im Kreisgebiet Düren höher liegt als in Kreisen, in denen keine
Beitragsfreiheit besteht. In diesem Bereich durch eine nachgelagerte Kontrolle
steuernd eingreifen zu wollen, erhöht den erforderlichen Personalaufwand und
somit Kostenaufwand sowohl auf Ebene des Kreises als auch seiner Kommunen.
Die in der Haushaltsdiskussion zudem andiskutierte Frage, ob z.B. durch eine
„differenzierte Beitragsfreiheit“ für eine 25-Stunden-Betreuung bei zu erhebenden
Beiträgen mit größerem Betreuungsbedarf das Buchungsverhalten der Eltern und
der Betriebskostenzuschussbedarf wirtschaftlicher gesteuert werden kann, lässt
das Benehmensschreiben völlig offen. Es erklärt auch nicht, warum z. B. in der
Stadt Düren im Kreis selbst und in unmittelbarer Nachbarschaft in der
Städteregion Aachen Kindergartenbeiträge erhoben werden.
6. Insbesondere hinsichtlich des Finanzbedarfs 2018 fällt auf, dass deutlich
pessimistischere Planzahlen zugrunde gelegt werden, als dies aufgrund der
Orientierungsdaten zu erwarten und möglich wäre. Würde hier eine an den
Orientierungsdaten ausgerichtete Planung erfolgen, könnte sich nach vorsichtiger
Schätzung eine Verbesserung des Kreisumlagesatzes von zumindest 1% bis 2%
ergeben.
Diese Liste ist sicher nicht abschließend und soll nur beispielhaft aufzeigen, wo aus
der Sicht der Bürgermeisterkonferenz noch Verbesserungspotential besteht.
Handlungsbedarf ist dringend gegeben. Nur drei Kommunen des Kreises befinden
sich im Jahr 2017 nicht in der Haushaltssicherung. Diese traurige Spitzenposition
mag verschiedene Ursachen haben, die auch außerhalb des Kreises zu suchen sind.
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Sie verlangt aber in jedem Fall von allen Entscheidungsträgern auf Kreisebene eine
besonders hohe und ausgeprägte Bereitschaft, alles zur Verbesserung der Situation
Beitragende zu tun. Dass diese Bereitschaft vorhanden ist, steht auch für die
Bürgermeisterkonferenz außer Frage. Sie muss aber zwingend durch Taten und
entsprechendes Handeln untermauert werden. Die freiwillige Selbstverpflichtung,
sich unter die Regeln der Haushaltsicherung zu stellen, ist die logische Konsequenz
und belastbares Signal vor dem Hintergrund der dramatischen Situation für die
Bürgerinnen und Bürger in den kreisangehörigen Kommunen.
Ferner wird in der Argumentation des gleichbleibenden Kreisumlagesatzes schnell
verdrängt, dass es in 2016 einen Aufwuchs in Höhe von 16,5 Mill. € gab, der nun
weiter getragen wird. Dieser ist natürlich nicht allein dem Kreis anzulasten, jedoch
wurden die erwartet hohen Aufwendungen z.B. gerade im Bereich Asyl bei Weitem
nicht abgerufen und führen aber in den Folgehaushalten zu keiner erkennbaren
Entlastung.
Zum Beleg der Belastungen, die durch die neuerliche beitragsmäßige Erhöhung der
Kreisumlage in 2017 und 2018 den Kommunen und damit den Bürgern vor Ort
entstehen, fügen wir eine Aufstellung bei, der zu entnehmen ist, wie hoch die
Hebesätze der Grundsteuer B in den einzelnen Kommunen anzusetzen sind, will
man allein darüber die Mehrbelastung kompensieren. Zurzeit gehen wir davon aus,
dass zumindest ein Teil der kreisangehörigen Kommunen gezwungen sein wird, die
Hebesätze der Grundsteuer B wegen der höheren Belastungen auch tatsächlich
anzuheben.
(Axel Buch)
Bürgermeister der
Gemeinde Hürtgenwald
(Dr. Timo Czech)
Bürgermeister der
Gemeinde Nörvenich
(Axel Fuchs)
Bürgermeister der
Stadt Jülich
(Ralf Claßen)
Bürgermeister der
Gemeinde Aldenhoven
(Ingo Eßer)
Bürgermeister der
Gemeinde Kreuzau
(Georg Gelhausen)
Bürgermeister der
Gemeinde Merzenich
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(Peter Cremer)
Bürgermeister der
Stadt Heimbach
(Jürgen Frantzen)
Bürgermeister der
Gemeinde Titz
(Heinrich Göbbels)
Bürgermeister der
Gemeinde Langerwehe
(Hermann Heuser)
Bürgermeister der
Gemeinde Niederzier
(Paul Larue)
Bürgermeister der
Stadt Düren
(Joachim Kunth)
Bürgermeister der
Gemeinde Vettweiß
(Jörn Langefeld)
Bürgermeister der
Gemeinde Inden
(Marco Schmunkamp)
Bürgermeister der
Stadt Nideggen
(Marion Schunck-Zenker)
Bürgermeisterin der
Stadt Linnich
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