Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
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Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 05.10.2010
16.9
Bebauungsplan Nr. 118, 1. Änderung, E. - Liblar, Köttinger Straße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (Drs.Nr. 411/2010)
I. Über die während der Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 sowie 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in
der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 118, 1. Änderung, E. – Liblar, Köttinger
Straße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein- Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth (Stellungnahme
vom 05.08.2010)
Der Hinweis, dass das Plangebiet mit der Energie Gas versorgt werden kann, wird zur Kenntnis
genommen und im Rahmen der Ausbauplanung entsprechend berücksichtigt.
I. 2 Erftverband, Postfach 1320, 50103 Bergheim
(Stellungnahmen vom 30.06.2010 und 12.07.2010)
Die Stellungnahme des Erftverbandes vom 30.06.2008 bezüglich der Behandlung des
Niederschlagswassers betrifft nicht die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118.
Stellungnahmen sind ausschließlich zu den vorliegenden Plan- bzw. Änderungsinhalten (u.a.
Verschiebung der Erschließungsstraße, geänderte Grundstückszuschnitte und überbaubare
Grundstücksflächen) vorzutragen.
Im Übrigen wurden die in der Stellungnahme vorgetragenen Anregungen und Hinweise bereits in die
Abwägung zum rechtskräftigen Bebauungsplan eingestellt.
I.3 Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
(Stellungnahme vom 11.08.2010)
Der Anregung, für das Plangebiet eine geophysikalische Untersuchung der Kampfmittel bzw.
Militäreinrichtungen sowie der zu überbauenden Flächen durchzuführen, wird durch die Ergänzung
des bereits im Bebauungsplan enthaltenen Hinweises entsprochen.
I.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Jülicher Ring 101 - 103, 53879 Euskirchen (Stellungnahmen
vom 05.08.2010)
Die Anregungen und Hinweise bezüglich
- der 40 m Anbaubeschränkungszone entlang der L 163
- der Errichtung von Werbeanlagen
- der Errichtung einer Linksabbiegespur auf der L 163
- der Sperrfläche im Einmündungsbereich der L 163 in die Gartenstraße
- der straßentechnischen Entwurfunterlagen
- der Neuanpflanzung von Bäumen
- der Schutzmaßnahmen gegen den Verkehrslärm auf der L 163 und
- des Abschlusses einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Erftstadt und dem
Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
betreffen nicht die Inhalte der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 118. Stellungnahmen sind
ausschließlich zu den vorliegenden Plan- bzw. Änderungsinhalten (u.a. Verschiebung der
Erschließungsstraße, geänderte Grundstückszuschnitte und überbaubare Grundstücksflächen)
vorzutragen.
Inhaltlich waren die o.a. Hinweise und Anregungen jedoch bereits Gegenstand der Abwägung im
Bebauungsplanverfahren Nr. 118, Erftstadt- Liblar, Köttinger Straße. Eine abwägungsrelevante
Änderung der derzeitigen Sachlage hat sich seither nicht ergeben.
Der Anregung, die Sichtfelder (gem. den Richtlinien für die Anlagen von Straßen, Teil Knotenpunkte,
RAS-K1, Abschnitt 3.4 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) im Bereich der
Einmündung der Planstraße in die L 163 freizuhalten, wird durch die Herausnahme der beiden im
Einmündungsbereich festgesetzten Bäume und der Darstellung der Sichtdreiecke im Bebauungsplan
entsprechend Rechnung getragen.
I.5 Bezirksregierung Arnsberg, - Abteilung 6, Bergbau und Energie in NRW-, Postfach, 44025
Dortmund (Stellungnahme vom 09.08.2010)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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Die Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 09.08.2010 bezüglich der durch
Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkung betrifft nicht
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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