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Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 148/2010 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 10. Dezember 2010 Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 02.12.2010 Rat 16.12.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 77 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel soweit vertretbar und geboten vorrangig aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu erheben. Zu diesen speziellen Entgelten zählen die Gebühren nach § 4 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Bei den hier betroffenen Verwaltungsgebühren handelt es sich um Geldleistungen, die als Gegenleistung für eine besondere Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung erhoben werden. Diese Gebühren dürfen nach § 5 Abs. 1 KAG NRW nur erhoben werden, wenn die Leistung der Verwaltung von den Beteiligten beantragt worden ist oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt. Die derzeit geltende Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe ist am 01.01.1996 in Kraft getreten. Bei der letzten Überarbeitung im Juni 2001 wurden die Gebührensätze der einzelnen Tarifstellen auf den Euro umgestellt, eine weitergehende Überarbeitung bzw. Anpassung der Gebührensätze erfolgte nicht. Vor dem Hintergrund der seitdem gestiegenen Personal- und Sachkosten sowie unter Berücksichtigung der Haushaltssituation schlägt die Verwaltung vor, den Gebührentarif einer Anpassung zu unterziehen. Die nun neu erarbeitete Verwaltungsgebührensatzung basiert auf der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes. Gegenüber der alten Fassung handelt es sich überwiegend lediglich um textliche Umformulierungen. Auf die Aufnahme des Passus zur persönlichen Gebührenfreiheit (§ 4 der alten Fassung) wurde verzichtet, da die sachliche und die persönliche Gebührenfreiheit nun in § 3 der neuen Fassung (Gebührenfreiheit) zusammengefasst wurde und im Übrigen im KAG NRW geregelt ist. Hinsichtlich der Gebührentarife wird auf Folgendes hingewiesen: • die Gebührensätze der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung wurden verwaltungsseitig geprüft und teilweise den örtlichen Gegebenheiten angepasst. Bei Abweichungen wurden die Gebührensätze der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung bei den jeweiligen Tarifnummern in Klammern dargestellt, -2• aufgrund der technischen Weiterentwicklung und deren Auswirkung auf die Stückkosten wird vorgeschlagen, die Gebühren für Vervielfältigungen und Auszüge (Nr. 1 des Gebührentarifs) etwas geringer anzusetzen als in der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung vorgesehen, • die Gebühren für Beglaubigungen und Zeugnisse (Nr. 2 des Gebührentarifs) sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW geregelt und wurden deshalb nicht an die Gebührensätze der Verwaltungsgebühren-Mustersatzung angepasst, • sämtliche ortsrechtlichen Bestimmungen der Gemeinde Leopoldshöhe (Nr. 3 des Gebührentarifs in der alten Fassung) sind über das Internet abrufbar, so dass auf eine erneute Nennung dieses Punktes verzichtet werden kann, • Mülleimerkontrollmarken (Nr. 9 des Gebührentarifs in der alten Fassung) wurden abgeschafft. Eine Gegenüberstellung der Verwaltungsgebührensatzungen alt und neu mit dem dazugehörigen Gebührentarif ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung zu beschließen. Schemmel