Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Alte Fassung
Neue Fassung
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 14. Dezember 1995
in der Fassung der Änderung vom 28. Juni 2001
Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom __________________
Gebührentarif
Gebührentarif
--------------------------------------------------------------------------------------------------------TarifGegenstand
Gebühr in Euro
Nr.:
--------------------------------------------------------------------------------------------------------1.
Abschriften und Auszüge
a) Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache:
für jede angefangene Seite
-----------------------------------------------------------------------------------------------------TarifGegenstand
Gebühr in Euro
Nr.:
-----------------------------------------------------------------------------------------------------1.
Vervielfältigungen und Auszüge
a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4
für jede Seite jeweils
0,50 (0,60)
4,00
b) Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefaßt sind,
wird die doppelte Gebühr erhoben.
c) Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse,
Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergl. wird eine
Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde
0,80 (0,85)
c) Farbkopien und –ausdrucke
im Format A4
im Format A3
1,00 (1,10)
1,60 (1,60)
d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus
Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach
dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher
Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird.
Die Gebühr beträgt für jede angefangene
halbe Stunde
12,00
d) Bei Herstellung von Abschriften im Wege der Ablichtung bis
zum Format DIN A 4: für jede angefangene Seite
0,50
d) Bei größerem Format als DIN A 4: für jede angefangene
Seite
b) Bei größeren Formaten als DIN A 4 für jede Seite
16,00
0,80
f) Für Farbkopien wird die doppelte Gebühr erhoben.
2.
Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen
2.
1,50
Beglaubigungen und Zeugnisse
a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 1,50 (2,00)
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite
3.
Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften
jede angefangene Seite
mindestens jedoch
4.
5.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
6.
Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28
Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
8.
9.
10.
0,50
1,00
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine
andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
je angefangene halbe Stunde
7.
b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite
2,00 (3,75)
2,00
Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen
etc.
3.
17,00
3,00
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Mülleimerkontrollmarken
22,00
4.
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
5.
Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbebewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige
Erklärungen für das Grundbuch (z. B. Bescheinigung zum
Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts
nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB)
je angefangene halbe Stunde
6.
1,50
7.
5,00
22,00
Erteilung von Zweitausfertigungen von
Bescheinigungen etc.
2,50
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene
Hundesteuermarken
3,50
0,50
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
je angefangene halbe Stunde
18,00
Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken
1,00
Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine
andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist
8.
17,00
Feststellungen aus Konten und Akten
je angefangene halbe Stunde
22,00
11.
Genehmigung, Überwachung und Abnahme von
Arbeiten, die für Rechnungen Dritter an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden
je angefangene halbe Stunde
9.
Genehmigung und Überwachung von
Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen
an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen
ausgeführt werden
18,00
je angefangene halbe Stunde
12.
13.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
15.
Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für
a) Büroarbeiten, je angefangene halbe Stunde
18,00
a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00
b) Außenarbeiten, je angefangene halbe Stunde
18,00
b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde
22,00
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten, je angefangene halbe Stunde
12,00
c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von
Geräten je angefangene halbe Stunde
13,00
Ausgabe von Unterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen
je nach Arbeitsaufwand
14.
10.
22,00
11.
5,00 - 25,00
a) DIN A 2
Transparent
10,00
b) DIN A 1
Transparent
10,00
13,00
c) DIN A 0
Transparent
18,00
20,00
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut,
Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene Schreibmaschinen- bzw. Druckerseite
je nach Schwierigkeit
Bis 40 Seiten für jede angefangene Seite
für jede weitere Seite
12.
Ablichtungen (größer DIN A 3)
Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen
Ausschreibungen
0,35
0,25
Lichtpausen und Plots
im Format DIN A 4
im Format DIN A 3
im Format DIN A 2
im Format DIN A 1
im Format DIN A 0
7,50
8,50
10,50
12,50
14,50
Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per
Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben.
13.
Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen
je angefangene halbe Stunde
22,00
mindestens
höchstens
8,00
33,00
Von der Erhebung der Gebühren unter Nr. 15 kann abgesehen
werden, wenn die Inanspruchnahme des Archivs wissenschaftlichen Zwecken dient.
14.
Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger
je angefangene 10 Minuten
7,50