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Beschlussvorlage (Gegenüberstellung Gebührentarif)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
13 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
19.11.10, 21:31
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
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Inhalt der Datei

Alte Fassung Neue Fassung Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. Dezember 1995 in der Fassung der Änderung vom 28. Juni 2001 Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom __________________ Gebührentarif Gebührentarif --------------------------------------------------------------------------------------------------------TarifGegenstand Gebühr in Euro Nr.: --------------------------------------------------------------------------------------------------------1. Abschriften und Auszüge a) Abschriften und Auszüge in deutscher Sprache: für jede angefangene Seite -----------------------------------------------------------------------------------------------------TarifGegenstand Gebühr in Euro Nr.: -----------------------------------------------------------------------------------------------------1. Vervielfältigungen und Auszüge a) Fotokopien und Ausdrucke bis zum Format DIN A 4 für jede Seite jeweils 0,50 (0,60) 4,00 b) Für Schriftstücke, die in fremder Sprache abgefaßt sind, wird die doppelte Gebühr erhoben. c) Für Schriftstücke in tabellarischer Form, Verzeichnisse, Listen, Rechnungen, Zeichnungen und dergl. wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 0,80 (0,85) c) Farbkopien und –ausdrucke im Format A4 im Format A3 1,00 (1,10) 1,60 (1,60) d) Für individuell zusammengestellte Auszüge aus Schriftstücken oder Dateien wird eine Gebühr nach dem Zeitaufwand erhoben, der bei durchschnittlicher Arbeitsleistung zur Herstellung benötigt wird. Die Gebühr beträgt für jede angefangene halbe Stunde 12,00 d) Bei Herstellung von Abschriften im Wege der Ablichtung bis zum Format DIN A 4: für jede angefangene Seite 0,50 d) Bei größerem Format als DIN A 4: für jede angefangene Seite b) Bei größeren Formaten als DIN A 4 für jede Seite 16,00 0,80 f) Für Farbkopien wird die doppelte Gebühr erhoben. 2. Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 2. 1,50 Beglaubigungen und Zeugnisse a) Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen 1,50 (2,00) b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite 3. Abgabe von Druckstücken oder Vervielfältigungen ortsrechtlicher Vorschriften jede angefangene Seite mindestens jedoch 4. 5. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 6. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z.B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 8. 9. 10. 0,50 1,00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist je angefangene halbe Stunde 7. b) Beglaubigungen von Abschriften, Auszügen, Ablichtungen, Zeichnungen, Plänen, je Seite 2,00 (3,75) 2,00 Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 3. 17,00 3,00 Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Mülleimerkontrollmarken 22,00 4. Unbedenklichkeitsbescheinigungen 5. Erteilung von Vorrangseinräumungen und Löschungsbebewilligungen, Freigabeerklärungen und sonstige Erklärungen für das Grundbuch (z. B. Bescheinigung zum Nichtbestehen/zur Nichtausübung eines Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3 BauGB) je angefangene halbe Stunde 6. 1,50 7. 5,00 22,00 Erteilung von Zweitausfertigungen von Bescheinigungen etc. 2,50 Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 3,50 0,50 Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde je angefangene halbe Stunde 18,00 Ersatz für verlorene oder unbrauchbar gewordene Hundesteuermarken 1,00 Genehmigungen, Erlaubnisse, Bescheide, Ausnahmebewilligungen und Bescheinigungen, soweit nicht eine andere Gebühr oder Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist 8. 17,00 Feststellungen aus Konten und Akten je angefangene halbe Stunde 22,00 11. Genehmigung, Überwachung und Abnahme von Arbeiten, die für Rechnungen Dritter an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden je angefangene halbe Stunde 9. Genehmigung und Überwachung von Arbeiten, die für Rechnung Dritter von Unternehmen an Straßen, Plätzen, Kanälen und sonstigen Anlagen ausgeführt werden 18,00 je angefangene halbe Stunde 12. 13. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für 15. Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Auszüge, technische Arbeiten und zwar für a) Büroarbeiten, je angefangene halbe Stunde 18,00 a) Büroarbeiten je angefangene halbe Stunde 22,00 b) Außenarbeiten, je angefangene halbe Stunde 18,00 b) Außenarbeiten je angefangene halbe Stunde 22,00 c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten, je angefangene halbe Stunde 12,00 c) Gehilfenstunden zur Vorhaltung und Beförderung von Geräten je angefangene halbe Stunde 13,00 Ausgabe von Unterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen je nach Arbeitsaufwand 14. 10. 22,00 11. 5,00 - 25,00 a) DIN A 2 Transparent 10,00 b) DIN A 1 Transparent 10,00 13,00 c) DIN A 0 Transparent 18,00 20,00 Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragungen in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene Schreibmaschinen- bzw. Druckerseite je nach Schwierigkeit Bis 40 Seiten für jede angefangene Seite für jede weitere Seite 12. Ablichtungen (größer DIN A 3) Abgabe von Leistungsverzeichnissen bei öffentlichen Ausschreibungen 0,35 0,25 Lichtpausen und Plots im Format DIN A 4 im Format DIN A 3 im Format DIN A 2 im Format DIN A 1 im Format DIN A 0 7,50 8,50 10,50 12,50 14,50 Für transparente Lichtpausen und farbige Ausdrucke per Plotter wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. 13. Anfertigung von Abschriften und Auszügen aus Archivgut, Übertragung in moderne Schrift und Übersetzungen je angefangene halbe Stunde 22,00 mindestens höchstens 8,00 33,00 Von der Erhebung der Gebühren unter Nr. 15 kann abgesehen werden, wenn die Inanspruchnahme des Archivs wissenschaftlichen Zwecken dient. 14. Bereitstellung von Dateien per E-Mail oder Datenträger je angefangene 10 Minuten 7,50