Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
16.11.10, 06:24
Aktualisiert
09.06.11, 06:30
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Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 05.10.2010
24
Bebauungsplan-Nr.141 WirtschaftsPark Erftstadt; Festlegung der Ablösungsbeträge für die
Erschließung (474/2010)
Gemäß den Vorlagen V 412/2010 und V 413/2010 beabsichtigt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
kurzfristig den Verkauf erster Gewerbegrundstücke aus dem Bebauungsplangebiet 141
(WirtschaftsPark Erftstadt).
Für eine Grundstücksveräußerung inklusive Erschließungskosten sind im Vorfeld wirksame
Ablösungsbestimmungen zu treffen.
Um dies ohne zeitliche Verzögerung sicherstellen zu können, beschließt der Rat der Stadt Erftstadt
unter Ausübung des Rückholrechtes folgende Ablösemodalitäten:
1. Erschließungskosten nach den §§ 127 ff. BauGB
Im Bereich des Bebauungsplanes 141 soll die Grundstücksveräußerung die
Ablösung des
Erschließungsbeitrages im Ganzen vor Entstehung der Beitragspflicht beinhalten. Der Verkauf
soll also inklusive Erschließungskosten erfolgen. Der Ablösungsbetrag je Quadratmeter
anrechenbarer Verteilungsfläche beträgt 4,077720 Euro.
Die planungsrechtlichen Vorgaben lassen – ausgehend von den zulässigen Gebäudehöhen –
nach erschließungsbeitragsrechtlicher Bewertung eine drei- bis fünfgeschossige gewerbliche
Bebauung zu.
Hieraus ergeben sich in Anwendung der erschließungsbeitragsrechtlichen Verteilungskriterien
folgende Ablösungsbeträge pro Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche:
- bei einer zulässigen dreigeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen viergeschossigen Bebauung:
- bei einer zulässigen fünfgeschossigen Bebauung:
7,34 Euro
8,56 Euro
8,56 Euro
Die Ablösebeträge für vier- und fünfgeschossige bauliche Nutzbarkeit sind dabei gleich, da
die Erschließungsbeitragssatzung das Nutzungsmaß bei diesen Geschossigkeiten gleich
bewertet.
2. Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen nach den §§ 135 a-c BauGB
Weiterhin soll der Verkaufspreis die Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von
zugeordneten Ausgleichsmaßnahmen beinhalten. Der Verkauf soll also auch inklusive des
Kostenerstattungsbetrages für erforderliche Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Der Ablösungsbetrag je Quadratmeter zulässiger Grundfläche beträgt 1,390484 Euro.
Laut Festsetzung im Bebauungsplan beträgt die Grundflächenzahl im Abrechnungsgebiet
generell 0,8.
Hieraus ergibt sich ein einheitlicher Kostenerstattungsbetrag i.H.v. 1,11 Euro pro
Quadratmeter Grundstücks- bzw. Veräußerungsfläche.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 05.10.2010
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