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Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag für eine Baugebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße hier: Feststellung des korrekten Verwaltungsvorgehens)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
118 kB
Datum
01.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag für eine Baugebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße
hier: Feststellung des korrekten Verwaltungsvorgehens) Mitteilungsvorlage (Bürgerantrag für eine Baugebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 155/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 30 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bürgerantrag für eine Baugebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße hier: Feststellung des korrekten Verwaltungsvorgehens Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 30 - 27.08.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 155/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 27.08.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bürgerantrag für eine Baugebietsentwicklung südlich der Urfelder Straße hier: Feststellung des korrekten Verwaltungsvorgehens Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 10.03.2011 hat Frau C. eine Baugebietsentwicklung für den Bereich südlich der Urfelder Straße beantragt. Zuständigkeitshalber ist der Bürgerantrag vom Hauptausschuss an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz verwiesen worden. Im ASU vom 26.05.2011 ist von den Fraktionen der CDU und FDP eine räumliche Konkretisierung des im Bürgerantrag nicht weiter gekennzeichneten „Bereichs südlich der Urfelder Straße (gegenüber Waldstraße bzw. Radacker)“ beantragt worden. Der Ausschuss hat anschließend die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach Vorbild der Baugebietsentwicklung „Auf dem Radacker“ für den so abgegrenzten Bereich beschlossen. In der ASU-Sitzung vom 01.04.2014 wurde seitens der Grünen-Fraktion die Frage geäußert, ob der Bürgerantrag eines speziellen Akts oder Bescheids bedarf, um im Sinne der gesetzlichen Vorgaben als „abgeschlossen“ angesehen werden zu können. Das Rechtsamt hat sich dieser Frage angenommen und mit folgendem Ergebnis eine entsprechende Überprüfung des Vorgangs vorgenommen:     Gem. § 24 GO NRW ist der Antragsteller über die Stellungnahme der Verwaltung zu der getätigten Eingabe zu unterrichten; dies ist durch mehrfache Schreiben an die Antragstellerin (erstmalig 29.06.2011, zuletzt 21.03.2014) erfolgt Die Stellungnahme der Verwaltung ergeht gem. GO NRW nicht als anfechtbarer Verwaltungsakt, da sie keine abschließende Entscheidung in der Sache selbst enthält Aufgrund dieser fehlenden Rechtswirkung ist es der Antragstellerin nicht möglich, Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel gegen die Stellungnahme der Stadt einzulegen Die Antragstellerin ist andererseits aber nicht gehindert, ihr Begehren wiederholt vorzutragen Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Verwaltung ordnungsgemäß mit dem Bürgerantrag umgegangen ist. Die Erteilung eines rechtsentfaltenden Bescheids ist gesetzlich nicht vorgesehen.