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Beschlussvorlage (Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,5 kB
Datum
02.12.2010
Erstellt
26.11.10, 21:15
Aktualisiert
02.12.10, 21:17
Beschlussvorlage (Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte)

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Inhalt der Datei

Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte des Rettungsbedarfsplans 2011 für den Kreis Lippe Gem. § 12 RettG NRW haben die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne aufzustellen und kontinuierlich zu prüfen. Bei Bedarf, spätestens alle 4 Jahre, hat eine Fortschreibung zu erfolgen. Der Kreis hat letztmalig 2005 den Bedarfsplan verabschiedet und ständig fortgeschrieben (z.B. durch Einrichtung der RW Lieme und Umwandlung des in Alverdissen stationierten KTWs in einen RTW). Die Neufassung des Bedarfsplans basiert gesetzeskonform auf den Einsatzzahlen des Vorjahres (2009). Dabei steht die Versorgungssicherheit der Bürger im Kreisgebiet unter Berücksichtung der wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Umsetzbarkeit an erster Stelle. Die Rettungswachenstandorte und Rettungsbereiche wurden nicht verändert und entsprechen der derzeitigen Verteilung. Gleiches gilt für die Notarztwachenstandorte und deren Ausstattung. Die Anzahl der Rettungstransportwagen und deren Vorhaltestunden wurden nach der Wahrscheinlichkeitsberechnung nach Poisson ermittelt (risikoabhängige Berechnung der Zeit zwischen zwei Duplizitätsfällen), die Anzahl der Krankentransportwagen und deren Vorhaltestunden erfolgte nach einer frequenzabhängigen Berechnung (Anzahl der Einsätze geteilt durch mittlere Dauer der Einsätze). Bei den Rettungstransportwagen ergibt sich zum bisherigen Stand eine Mehrung um 2 Tages-RTWs (nunmehr kreisweit 17 statt 15). Davon wird je 1 RTW in Horn und 1 RTW in Lage stationiert. Die RTW-Vorhaltestunden erweitern sich um 217 Stunden. Bei den Krankentransportwagen werden 2 Fahrzeuge (nunmehr kreisweit 5 statt 7) eingespart. Dies erfolgt jeweils in Bad Salzuflen und in Lemgo. Insgesamt reduzieren sich die Vorhaltestunden um 91,75 Stunden. Die Reduzierung ist der Tatsache geschuldet, dass die oben zusätzlich eingesetzten 2 RTWs neben der Notfallversorgung auch für zeitunkritische Krankentransporte, bei denen auf Grund des Krankheitsbildes die Ausstattung eines RTWs benötigt wird, eingesetzt werden. Zusammenfassend ist festzustellen, dass es in keinem Versorgungsbereich zu Einbußen gekommen ist. Die Gesamtzahl der Einsatzfahrzeuge ist gleich geblieben, wobei es zu einer Qualitätssteigerung durch die Verschiebung zugunsten von RTWs gekommen ist. Die Veränderungen des Bedarfsplans spiegeln die Einsatzentwicklung der letzten Jahre wieder. Einzelheiten zu den Fahrzeugen und den Vorhaltestunden sind der Seite 39 des Bedarfsplans zu entnehmen. Die Krankenkassen haben bereits ihr Einvernehmen zum neuen Bedarfsplan erteilt. T2414.doc/b