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Beschlussvorlage (Situation Inklusion)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
187 kB
Datum
19.03.2014
Erstellt
01.03.14, 06:09
Aktualisiert
01.03.14, 06:09
Beschlussvorlage (Situation Inklusion) Beschlussvorlage (Situation Inklusion) Beschlussvorlage (Situation Inklusion) Beschlussvorlage (Situation Inklusion) Beschlussvorlage (Situation Inklusion)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 41/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Situation Inklusion Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 23.02.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 41/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Jürgen Marx 23.02.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Situation Inklusion Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: Allgemeines: Der bisherige Prozess zum Ersten Gesetz zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in den Schulen in NRW war gekennzeichnet von intensiven Diskussionen zwischen allen Beteiligten. Schließlich hat der Landtag das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen, das ab dem Schuljahr 2014/2015 gelten soll. Danach soll Regelförderort für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die allgemeine Schule sein. Eltern können aber weiterhin für ihr Kind eine Förderschule wählen. Damit wird die allgemeine Schule mehr und mehr zum Ort sonderpädagogischer Förderung; zum anderen werden Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung ihren Arbeitsplatz zunehmend in einem Kollegium von Lehrkräften anderer Lehrämter haben – und zwar als Teil dieses Kollegiums. Beide Lehrergruppen sind verantwortlich für eine gemeinsame Unterrichts- und Schulentwicklung. Inklusion ist keine Aufgabe allein der Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung, sondern vielmehr eine Aufgabe der allgemeinen Schule – aber unterstützt durch die Sonderpädagoginnen und – pädagogen. Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess mit Fortbildungs- und Ausbildungsmaßnahmen und mit der Bereitstellung zusätzlicher Lehrerstellen für das Gemeinsame Lernen. Im Schuljahr 2010/2011 lag der Anteil der Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in NRW, die in allgemeinen Schulen lernten, bei rund 17 %. Damals gab es 532 zusätzlliche Stellen zur Unterstützung des Gemeinsamen Lernens. Bis zum Schuljahr 2017/2018 werden insgesamt 3.215 zusätzliche Lehrerstellen für das Gemeinsame Lernen bereitgestellt, um damit, wenn dies dem Elternwillen entspricht, einen Inklusionsanteil von 50 % zu ermöglichen. Die kommunalen Spitzenverbände mit Landkreistag, Städtetag und Städte- und Gemeindebund verhandeln nach wie vor mit der Landesregierung um Ausformulierungen und Festlegungen im Zusammenhang mit dem Inklusionsgesetz, insbesondere um den Themenbereich der Konnexität. Für eine qualitätsvolle Inklusion würden dringend zusätzliche Finanzmittel in erheblicher Größenordnung benötigt, die das Land zur Verfügung stellen müsste. Der zusätzliche Kostenaufwand entstünde vor allem durch zusätzlich notwendige Fachund Klassenräume , durch die Herstellung von Barrierefreiheit, durch behindertengerechte Lehr- und Lernmittel sowie das dringend notwendige Assistenzpersonal, die sogenannten Integrationshelfer. Das Land hat den kommunalen Spitzenverbänden nunmehr am 18.02.2014 ein finanzielles Angebot unterbreitet, das den Kommunen über fünf Jahre 125 Millionen Euro für Investitionen in barrierefreie Schulgebäude und darüber hinaus weitere 50 Millionen Euro für Betreuungspersonal zur Verfügung stellen will. Der Landkreistag und der Städte- und Gemeindebund erkennen die Bemühungen des Landes an, jedoch sei eine Einigung vor allem wegen unterschiedlicher Auffassungen zu den dauerhaften Personalkosten für die Inklusion noch nicht zustande gekommen. Das infolge der Rechtsetzung des Landes vehement ansteigende Finanzierungsrisiko für Integrationshelfer würde vollständig auf die Kommunen verlagert. „Auch wenn die vom Land genannten Summen auf den ersten Blick namhaft erscheinen mögen, deckten sie angesichts der vom Land selbst angestrebten Zielmarke der Inklusion von 50 % der Schülerinnen und Schüler mit Handicap doch auf mittlere Sicht nur einen Bruchteil der den Kommunen entstehenden Kosten.“ Landkreistag und Städte- und Gemeindebund drängen daher auf eine stärkere Unterstützung durch das Land. Die NRW – Landesregierung hat am 20.02.2014 ein neues Angebot unterbreitet, das von den Gremien der Kommunalen Spitzenverbände nunmehr zügig und mit der gebotenen Sorgfalt geprüft wird. Der Inhalt lag der Verwaltung bis zum Druck der Vorlage noch nicht vor. (kann gegebenenfalls nachgereicht werden.) Dennoch beteiligt sich die Verwaltung an der Umfrage des Städte- und Gemeindebundes zur Bereitschaft einer Kommunalverfassungsbeschwerde „Inklusionskosten“ gegen das 9. Schulrechtsänderungsgesetz mit dem Tenor, sich einer solchen Beschwerde anzuschließen, sofern die Konnexität nicht zufriedenstellend erfüllt werden sollte. Schülersituation in Wesselinger Schulen: Aus der beigefügten Anlage „Schüler/innen mit Förderbedarf aller Wesselinger Schulen“ ist ersichtlich, dass im laufenden Schuljahr 2013/2014 in den neun Wesselinger Schulen insgesamt 68 Schülerinnen und Schüler mit Handicap beschult werden. Das sind bei einem Schüleraufkommen von 2.902 Schülerinnen und Schülern (siehe auch beigefügte Liste der Gesamtschülerzahlen) im laufenden Schuljahr 2013/2014 rund 2,3 %. Bei den Grundschulen sind es 3,4 % (43 von 1260 Schülerinnen und Schülern), bei den weiterführenden Schulen 1,5 % (25 von 1.642). Bauliche Situation: Aus der beigefügten Anlage „Behindertengerechte Zugänge in den Schulen, Aulen, Sporthallen und Mehrzweckräumen“ des Immobilienmanagements ergibt sich, dass die neu gebaute Rheinschule mit der Mehrzweckhalle Urfeld, die Sporthalle Berzdorf, die neue Turnhalle der Schulen Keldenich am Friedhofsweg und die Doppelturnhalle der Gutenbergschule flächendeckend behindertengerecht ausgestattet ist. Für alle anderen in dieser Aufstellung ausgewiesenen Örtlichkeiten trifft das nicht zu. Die Investitionsbedarfe für eine flächendeckende Barrierefreiheit in den in der Aufstellung genannten Gebäuden müssen durch den Fachbereich selbst oder durch Drittbeauftragte noch ermittelt werden. Wesselinger Schüler in auswärtigen Förderschulen: Folgende Schülerinnen und Schüler aus Wesseling besuchen eine auswärtige Förderschule: Christophorusschule Bonn (Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung): Heinrich-Böll-Schule Frechen (Emotionale und soziale Entwicklung): Albert-Einstein-Schule (Sek I) Frechen (Emotionale und soziale Entwicklung): Milos-Sovak-Schule Hürth (Sprache): Heinrich-Welsch-Schule (Sek I) Köln-Flittard, Außenstelle Bornheim (Sprache): Maria-Montessori-Schule Brühl (Geistige Entwicklung): Pestalozzischule Brühl (Lernen): Pestalozzischule Brühl (Sprache und Emotionale und soziale Entwicklung): Verbundschule Bornheim-Üdorf (Lernen und Sprache): 22 15 13 12 8 19 22 9 2 Entwicklung eines Inklusionsplanes: Die Zieldefinition für die Stadt Wesseling könnte lauten: „Das Ziel aller am Prozess zu Beteiligenden ist die Schaffung einer inklusiven Bildungslandschaft. Einigkeit herrscht darüber, dass diese nur mittels eines Prozesses umgesetzt werden kann. Die Inklusionsentwicklung ist abhängig vom Elternwillen und soll von allen Schulformen ausgehen. Wichtig und notwendig ist hierbei die Kooperation mit Sonderpädagogik, Jugendhilfe, und weiterer Bereiche.“ Erforderlich ist, dass alle Wesselinger Schulen, sofern nicht schon vorhanden, ein inklusives Schulkonzept erarbeiten. Innerhalb der Verwaltung, unter Beteiligung der Politik und externer Experten, sollte eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die sich u.a. auch mit den Fragestellungen befasst:        Schaffung baulicher Voraussetzungen Kreisweiter Schulentwicklungsplan Situation und Entwicklung der Förderschulen Integrationshelfer Schülerbeförderung Inklusive OGS Ganztagsangebote für Sek I Weitere Themen können sein:    Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule Übergang von der Grundschule und der Förderschulen im Primarbereich in die Sek I Inklusionsentwicklung in der Sek II ? Die Verwaltung sieht das Land in der Verantwortung für die sächlichen, personellen und finanziellen Voraussetzungen ur Umsetzung der UN-Resolution und somit der Inklusion in – auch - Wesselinger Schulen zu sorgen. Stichworte hierzu könnten sein:        Weiterer Einsatz von Sonderpädagoginnen und –pädagogen Klassenfrequenzen Zusätzliche Zeitressourcen für die Inklusionsentwicklung in Schule Lehrerausbildung Qualifizierung und Fortbildung Schulsozialarbeit Etc.