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Beschlussvorlage (KiBizrevision Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
206 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Beschlussvorlage (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf) Beschlussvorlage (KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und  für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 93/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Rat Jugendhilfeausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) KiBizrevision Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 27.05.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 93/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Tschersich 27.05.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Jugendhilfeausschuss Betreff: KiBizrevision Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf Beschlussentwurf: A) Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling mit einem hohen Anteil von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses erhalten als plusKita-Einrichtung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 für die Dauer von fünf Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des § 21 a des Gesetzesentwurfes des Landeskabinetts zum Kinderbildungsgesetz in Höhe von je 25.000 € . 1. 2. 3. 4. 5. Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße; Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring; Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52; Awo- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6, Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a. B) Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBizE) von mindestens 5000 € (= 1 Förderpaket) für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2014/2015. Je nach Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder 2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Städt. Kindertagesstätte Westring Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße Städt. Kindertagesstätte Lahnstraße Awo Kindertagesstätte Fuchsweg Awo Kindertagesstätte Bachstraße Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg Ev. Kindertagesstätte Kronenweg Städt. Kindertagesstätte Im Bl. Garn Städt. Kindertagesstätte Taunusstraße = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 2 Förderpakete = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket = 1 Förderpaket Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit der Revision des Kinderbildungsgesetzes ab dem 01.08.2014 sowie der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das Land. Sachdarstellung: 1. Problem Das Land NRW stellt im Rahmen der KiBizrevision ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 45 Mio. Euro für sogenannte plusKita-Einrichtungen zur Verfügung. Fünf Kontingente (25.000 € x 5 Einrichtungen = 125.000 €) entfallen dabei auf die Stadt Wesseling. Weiterhin unterstützt das Land die Kitas mit zusätzlichen Sprachfördermitteln. Die Stadt Wesseling erhält insgesamt 75.000 € für 15 Förderpakete á 5000 €. Bemessungsgrundlage des Landes für diese Zuwendungen ist die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach SGB II und der Zahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Um eine Kita als plusKita-Einrichtung fördern zu können, muss diese zudem einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien aufweisen. Neben den Vergabekriterien des Landes kann jede Kommune noch weitere eigene Kriterien beschließen. Zuständig für den Beschluss ist der Jugendhilfeausschuss oder der Rat. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das Geld muss für zusätzliche Personalstunden aufgewendet werden. Diese zusätzlichen Fachkräfte sollen Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses fördern, aber auch sprachlich weiterbilden. Die ersten Raten der Landeszuweisungen werden für den Zeitraum 01.08.14 – 31.12.14 ausgezahlt. Die Gelder sind nicht rücklagenfähig. Sollten die zusätzlichen Personalstellen ab 01.08. nicht besetzt werden können, sind die Mittel anteilmäßig zu erstatten. 2. Lösung PlusKita Einrichtungen Um eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und möglichst gerechte Vergabe der Mittel zu erreichen, wurden folgende Daten ausgewertet:  Anzahl der Elternbeitragsfreistellungen je Einrichtung (Kriterium 1) Ausgewertet wurden alle Eltern, die ein Einkommen von unter 18.000€ erzielen, alle Empfänger von SGB II Leistungen und sogenannte „Aufstocker“.  Anzahl der Kinder mit Inklusionsanspruch (Kriterium 2) Es wurden alle Kinder mit Beeinträchtigungen berücksichtigt, die entweder in einer integrativen Gruppe aufgenommen sind, oder eine Förderung im Rahmen der Einzelintegration erhalten.  Anzahl der Kinder in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Kriterium 3) Anhand der gemeldeten Daten der Kitas wurde die Anzahl der Kinder ermittelt, in deren Familien in der Regel kein Deutsch gesprochen wird. Dieses Merkmal ist oft auch ein Kriterium für notwendige Sprachfördermaßnahmen. Nach Auswertung der Daten aller 23 Kindertageseinrichtungen ergibt sich zunächst die folgende Rangfolge möglicher plusKita Einrichtungen (Die Tabelle zeigt die ersten 7 Plätze der Rangliste): Auswertung Einkommensgruppe 1 (unter 18.000 € und SGB II Empfänger) Einrichtung Kindertagesstätte Sternschnuppe Naturkindergarten Kindertagesstätte Westring Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" AWO-Kindertagesstätte "Farbkleckse" Ev. Kindergarten "Apfelbaum" Anzahl der Kinder Gesamt- Stufe 1 belegung Stufe 1 Förderung Lahnstraße 32 41 78,05% 1 Falkenweg 5 8 62,50% Westring 18 29 62,07% 2 Kastanienweg 52 22 37 59,46% 3 Fuchsweg 6 40 70 57,14% 4 Alfterstraße 2 25 44 56,82% 23 42 54,76% Strasse Kath. Kindertagesstätte Am Neuen Garten St. Germanus 14a Anteil in Prozent Vorschlag 5 Um eine möglichst trägergerechte Verteilung der Förderpakete zu erreichen, schlägt die Verwaltung abweichend von der Rangfolgenliste vor, die Zuwendungen in Höhe von 25.000€ an folgende Kindertageseinrichtungen zu bewilligen: 1. 2. 3. 4. 5. Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße; Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring; Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52; AWO- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6, Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a. Begründung: Der Naturkindergarten (Platz 2) erreicht zwar einen Wert von 62% bei den Kriterien 1 und 2, allerdings sind in der Kita nur 8 der möglichen 20 Plätze belegt, so dass diese Kita im Vergleich zu den anderen Einrichtungen nicht gewertet werden kann. Bei der Betrachtung der Rangliste fällt auf, dass 2 städtische Kitas (von 11 Einrichtungen), 1 Kita der AWO (von 2), 2 Kitas der Diakonie (von 3) aber 0 Kitas in katholischer Trägerschaft (von 6) als zukünftige plusKita Einrichtungen gefördert würden. Um auch in Bezug auf die verschiedenen Träger eine gerechtere Verteilung der Mittel zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, nicht zwei, sondern nur eine evangelische Kindertageseinrichtung (Kita Arche Noah, Kastanienweg, Platz 4 der Rangliste) und eine katholische Kita (St. Germanus, Platz 7) zu fördern. Landeszuschüsse zur Sprachförderung Die Stadt Wesseling erhält gemäß vorläufiger Mitteilung des Landes insgesamt 15 Förderpakete (=75.000 €) pro Jahr für 5 Jahre. Das Auswahlkriterium ist ausschließlich die Anzahl der Kinder, in deren Familie vorrangig kein Deutsch gesprochen wird. Die Daten sind von den Kitas zum Stichtag 15.03.2014 gemeldet worden. Da die Größe der Einrichtungen und der Anteil der Sprachförderkinder je Kita unterschiedlich sind, wird folgendes Verfahren zur Verteilung der Förderpakete vorgeschlagen: 1 Förderpaket erhält jede Kita, deren Anteil an Kindern, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird, mindestens 50 % beträgt. 2 Förderpakete erhalten die Einrichtungen, die das erste Kriterium erfüllen und die zudem mindestens 21 Kinder mit voraussichtlichem Sprachförderbedarf haben. Unter Einbeziehung beider Kriterien ergibt sich folgende Rangfolge für die Verteilung der Landesmittel auf die Kindertageseinrichtungen: Auswertung Meldebögen Einrichtung Kindertagesstätte Westring AWO-Kindertagesstätte "Farbkleckse" Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Ev. Kindertagesstätte "Arche Noah" Kindertagesstätte "Sternschnuppe" * AWO-Kindertagesstätte "Tummelkiste" Ev. Kindertagesstätte "Pusteblume" Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Kindertagesstätte Taunusstraße Kiga-JAHR 2013-2014 Kinder mit GesamtSprachförder belegung bedarf Anteil in % der Kinder, in deren Rangfolge Familien kein Deutsch mind. 50 % der Kinder gesprochen wird mit Förderbedarf Rangfolge Förder- mind. 21 Kinder pakete mit Förderbedarf 23 29 79,31% 1. 2. 2 43 70 61,43% 3. 4. 2 58 96 60,42% 5. 6. 2 22 37 59,46% 7. 8. 2 24 41 58,54% 9. 10. 2 32 60 53,33% 11. 12. 2 31 66 46,97% 13. 1 32 100 32,00% 14. 1 23 55 41,82% 15. 1 3. Alternativen Es werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Bei den beschriebenen Fördermitteln handelt es sich ausschließlich um Landeszuweisungen an die Jugendämter.