Daten
Kommune
Wesseling
Größe
206 kB
Datum
01.07.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
93/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Rat
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
27.05.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 93/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
27.05.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
KiBizrevision
Aufteilung der Landeszuschüsse für "plusKita-Einrichtungen" und für Kitas mit zusätzlichem Sprachförderbedarf
Beschlussentwurf:
A)
Die nachfolgend aufgeführten Kindertageseinrichtungen in Wesseling mit einem hohen Anteil von Kindern
mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses erhalten als plusKita-Einrichtung ab dem
Kindergartenjahr 2014/2015 für die Dauer von fünf Jahren aus Mitteln des Landes einen jährlichen Sonderzuschuss i.S. des § 21 a des Gesetzesentwurfes des Landeskabinetts zum Kinderbildungsgesetz in Höhe
von je 25.000 € .
1.
2.
3.
4.
5.
Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße;
Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring;
Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52;
Awo- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6,
Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a.
B)
Kindertageseinrichtungen, in denen besonders viele Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreut
werden, erhalten Mittel des Landes für zusätzliche Sprachförderung (§§ 21b und 16b KiBizE) von mindestens 5000 € (= 1 Förderpaket) für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Kindergartenjahr 2014/2015. Je nach
Anzahl der Kinder mit Sprachförderbedarf erhalten die betreffenden Einrichtungen entweder 1 oder 2 Förderpakete. Gefördert werden folgende Kindertageseinrichtungen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Städt. Kindertagesstätte Westring
Städt. Kindertagesstätte Jahnstraße
Städt. Kindertagesstätte Lahnstraße
Awo Kindertagesstätte Fuchsweg
Awo Kindertagesstätte Bachstraße
Ev. Kindertagesstätte Kastanienweg
Ev. Kindertagesstätte Kronenweg
Städt. Kindertagesstätte Im Bl. Garn
Städt. Kindertagesstätte Taunusstraße
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 2 Förderpakete
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
= 1 Förderpaket
Die vorstehenden Beschlüsse stehen ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Wirksamkeit der Revision des
Kinderbildungsgesetzes ab dem 01.08.2014 sowie der Bereitstellung der entsprechenden Mittel durch das
Land.
Sachdarstellung:
1. Problem
Das Land NRW stellt im Rahmen der KiBizrevision ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 insgesamt 45 Mio.
Euro für sogenannte plusKita-Einrichtungen zur Verfügung. Fünf Kontingente (25.000 € x 5 Einrichtungen =
125.000 €) entfallen dabei auf die Stadt Wesseling. Weiterhin unterstützt das Land die Kitas mit zusätzlichen
Sprachfördermitteln. Die Stadt Wesseling erhält insgesamt 75.000 € für 15 Förderpakete á 5000 €.
Bemessungsgrundlage des Landes für diese Zuwendungen ist die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren in
Familien mit Leistungsbezug nach SGB II und der Zahl der Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch
gesprochen wird.
Um eine Kita als plusKita-Einrichtung fördern zu können, muss diese zudem einem hohen Anteil bildungsbenachteiligter Familien aufweisen.
Neben den Vergabekriterien des Landes kann jede Kommune noch weitere eigene Kriterien beschließen.
Zuständig für den Beschluss ist der Jugendhilfeausschuss oder der Rat. Der Beschluss gilt für einen Zeitraum von 5 Jahren. Das Geld muss für zusätzliche Personalstunden aufgewendet werden. Diese zusätzlichen Fachkräfte sollen Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses fördern, aber
auch sprachlich weiterbilden.
Die ersten Raten der Landeszuweisungen werden für den Zeitraum 01.08.14 – 31.12.14 ausgezahlt. Die
Gelder sind nicht rücklagenfähig. Sollten die zusätzlichen Personalstellen ab 01.08. nicht besetzt werden
können, sind die Mittel anteilmäßig zu erstatten.
2. Lösung
PlusKita Einrichtungen
Um eine für alle Beteiligten nachvollziehbare und möglichst gerechte Vergabe der Mittel zu erreichen, wurden folgende Daten ausgewertet:
Anzahl der Elternbeitragsfreistellungen je Einrichtung (Kriterium 1)
Ausgewertet wurden alle Eltern, die ein Einkommen von unter 18.000€ erzielen, alle Empfänger von
SGB II Leistungen und sogenannte „Aufstocker“.
Anzahl der Kinder mit Inklusionsanspruch (Kriterium 2)
Es wurden alle Kinder mit Beeinträchtigungen berücksichtigt, die entweder in einer integrativen
Gruppe aufgenommen sind, oder eine Förderung im Rahmen der Einzelintegration erhalten.
Anzahl der Kinder in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird (Kriterium 3)
Anhand der gemeldeten Daten der Kitas wurde die Anzahl der Kinder ermittelt, in deren Familien in
der Regel kein Deutsch gesprochen wird. Dieses Merkmal ist oft auch ein Kriterium für notwendige
Sprachfördermaßnahmen.
Nach Auswertung der Daten aller 23 Kindertageseinrichtungen ergibt sich zunächst die folgende Rangfolge
möglicher plusKita Einrichtungen (Die Tabelle zeigt die ersten 7 Plätze der Rangliste):
Auswertung Einkommensgruppe 1 (unter 18.000 € und SGB II Empfänger)
Einrichtung
Kindertagesstätte
Sternschnuppe
Naturkindergarten
Kindertagesstätte
Westring
Ev. Kindertagesstätte
"Arche Noah"
AWO-Kindertagesstätte
"Farbkleckse"
Ev. Kindergarten
"Apfelbaum"
Anzahl der
Kinder
Gesamt-
Stufe 1
belegung
Stufe 1
Förderung
Lahnstraße
32
41
78,05%
1
Falkenweg
5
8
62,50%
Westring
18
29
62,07%
2
Kastanienweg 52
22
37
59,46%
3
Fuchsweg 6
40
70
57,14%
4
Alfterstraße 2
25
44
56,82%
23
42
54,76%
Strasse
Kath. Kindertagesstätte Am Neuen Garten
St. Germanus
14a
Anteil in Prozent Vorschlag
5
Um eine möglichst trägergerechte Verteilung der Förderpakete zu erreichen, schlägt die Verwaltung abweichend von der Rangfolgenliste vor, die Zuwendungen in Höhe von 25.000€ an folgende Kindertageseinrichtungen zu bewilligen:
1.
2.
3.
4.
5.
Städt. Kindertagesstätte „Sternschnuppe“, Lahnstraße;
Städt. Kindertagesstätte „Westring“, Westring;
Ev. Kindertagesstätte „Arche Noah“, Kastanienweg 52;
AWO- Kindertagesstätte „Farbkleckse“, Fuchsweg 6,
Kath. Kindertagesstätte „St. Germanus“, Am neuen Garten 14a.
Begründung:
Der Naturkindergarten (Platz 2) erreicht zwar einen Wert von 62% bei den Kriterien 1 und 2, allerdings sind
in der Kita nur 8 der möglichen 20 Plätze belegt, so dass diese Kita im Vergleich zu den anderen Einrichtungen nicht gewertet werden kann.
Bei der Betrachtung der Rangliste fällt auf, dass
2 städtische Kitas (von 11 Einrichtungen),
1 Kita der AWO (von 2),
2 Kitas der Diakonie (von 3) aber
0 Kitas in katholischer Trägerschaft (von 6)
als zukünftige plusKita Einrichtungen gefördert würden.
Um auch in Bezug auf die verschiedenen Träger eine gerechtere Verteilung der Mittel zu erreichen, schlägt
die Verwaltung vor, nicht zwei, sondern nur eine evangelische Kindertageseinrichtung (Kita Arche Noah,
Kastanienweg, Platz 4 der Rangliste) und eine katholische Kita (St. Germanus, Platz 7) zu fördern.
Landeszuschüsse zur Sprachförderung
Die Stadt Wesseling erhält gemäß vorläufiger Mitteilung des Landes insgesamt 15 Förderpakete (=75.000 €)
pro Jahr für 5 Jahre. Das Auswahlkriterium ist ausschließlich die Anzahl der Kinder, in deren Familie vorrangig kein Deutsch gesprochen wird. Die Daten sind von den Kitas zum Stichtag 15.03.2014 gemeldet worden.
Da die Größe der Einrichtungen und der Anteil der Sprachförderkinder je Kita unterschiedlich sind, wird folgendes Verfahren zur Verteilung der Förderpakete vorgeschlagen:
1 Förderpaket erhält jede Kita, deren Anteil an Kindern, in deren Familien kein Deutsch gesprochen wird,
mindestens 50 % beträgt.
2 Förderpakete erhalten die Einrichtungen, die das erste Kriterium erfüllen und die zudem mindestens 21
Kinder mit voraussichtlichem Sprachförderbedarf haben.
Unter Einbeziehung beider Kriterien ergibt sich folgende Rangfolge für die Verteilung der Landesmittel auf
die Kindertageseinrichtungen:
Auswertung Meldebögen
Einrichtung
Kindertagesstätte Westring
AWO-Kindertagesstätte
"Farbkleckse"
Kindertagesstätte "Villa
Kunterbunt"
Ev. Kindertagesstätte "Arche
Noah"
Kindertagesstätte
"Sternschnuppe" *
AWO-Kindertagesstätte
"Tummelkiste"
Ev. Kindertagesstätte
"Pusteblume"
Kindertagesstätte "Villa
Sonnenschein"
Kindertagesstätte
Taunusstraße
Kiga-JAHR 2013-2014
Kinder mit
GesamtSprachförder
belegung
bedarf
Anteil in % der Kinder, in deren
Rangfolge
Familien kein Deutsch
mind. 50 % der Kinder
gesprochen wird
mit Förderbedarf
Rangfolge
Förder-
mind. 21 Kinder pakete
mit Förderbedarf
23
29
79,31%
1.
2.
2
43
70
61,43%
3.
4.
2
58
96
60,42%
5.
6.
2
22
37
59,46%
7.
8.
2
24
41
58,54%
9.
10.
2
32
60
53,33%
11.
12.
2
31
66
46,97%
13.
1
32
100
32,00%
14.
1
23
55
41,82%
15.
1
3. Alternativen
Es werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Bei den beschriebenen Fördermitteln handelt es sich ausschließlich um Landeszuweisungen an die Jugendämter.