Daten
Kommune
Merzenich
Größe
125 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 61/2016
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 29.07.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich;
Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2014
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 den Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag von 167.276,10 € festgestellt (§ 96
Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Nach Satz 2 a. a. O. beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des v. g. Fehlbetrages.
Ausweislich der festgestellten Bilanz zum 31.12.2014 (Anlage I des Abschlusses) ist zu
diesem Stichtag eine Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW in Höhe von
2.429.107,32 € vorhanden.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Der festgestellte Jahresfehlbetrag der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2014 in Höhe
von 167.276,10 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen.
(Gelhausen)
(Klein)