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Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich; Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2014)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
125 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Beschlussvorlage (Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich;
Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2014)

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Beschlussvorlage Drucksache 61/2016 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 29.07.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich; Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages zum 31.12.2014 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2016 den Jahresabschluss der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2014 mit einem Fehlbetrag von 167.276,10 € festgestellt (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW). Nach Satz 2 a. a. O. beschließt der Gemeinderat über die Behandlung des v. g. Fehlbetrages. Ausweislich der festgestellten Bilanz zum 31.12.2014 (Anlage I des Abschlusses) ist zu diesem Stichtag eine Ausgleichsrücklage nach § 75 Abs. 3 GO NRW in Höhe von 2.429.107,32 € vorhanden. Verwaltungsseitig wird empfohlen, den Fehlbetrag der Ausgleichsrücklage zu entnehmen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt: Der festgestellte Jahresfehlbetrag der Gemeinde Merzenich zum 31.12.2014 in Höhe von 167.276,10 € wird der Ausgleichsrücklage entnommen. (Gelhausen) (Klein)