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Beschlussvorlage (Einziehung gemeindlicher Wege und Gewässer im Vorfeld des Tagebaus Hambach ab dem 01.11.2016)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
106 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
20.09.16, 12:15
Aktualisiert
20.09.16, 12:15
Beschlussvorlage (Einziehung gemeindlicher Wege und Gewässer im Vorfeld des Tagebaus Hambach ab dem 01.11.2016) Beschlussvorlage (Einziehung gemeindlicher Wege und Gewässer im Vorfeld des Tagebaus Hambach ab dem 01.11.2016)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 73/2016 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 19.09.2016 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Einziehung gemeindlicher Wege und Gewässer im Vorfeld des Tagebaus Hambach ab dem 01.11.2016 Begründung: Die Firma RWE Power AG teilte mit Schreiben vom 26.04.2016 mit, dass ab dem 01.11.2016 Wege und Gewässer der Gemeinde Merzenich bergbaulich in Anspruch genommen werden müssen. Sie beantragt deshalb die Einziehung folgender Wege und Gewässer: Gemarkung Merzenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Morschenich Flur 1 1 4 4 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 7 Flurstück 3 31 147 149 124 125 130 131 132 133 134 135 136 137 138 197 198 201 205 206 207 220 Inanspruchnahme (m²) ab 01.11.2016 106 487 383 389 3.624 441 70 570 780 28 706 2.624 473 1.767 605 998 0 3.285 1.585 2.274 782 210 Die zu entwidmenden Wege liegen innerhalb des Abbaubereiches des Tagebaus Hambach. Im Erschließungsvertrag Morschenich-Neu vom 25.07./13.08.2013 stimmte die Gemeinde Merzenich grundsätzlich der Inanspruchnahme aller Gemeindegrundstücke innerhalb des Abbaubereiches zu. Drucksache 73/2016 Seite - 2 - Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen - Kreisstelle Düren – und der Ortslandwirt, Herrn Karlo Krapp, wurden über die geplante Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Bedenken gegen die Wegeeinziehung wurden nicht geltend gemacht. Seitens der RWE Power AG wird den Anliegern ermöglicht, dass die Wege bis zu ihrer betrieblichen Inanspruchnahme weiterhin zu benutzen sind. Außerdem wird gewährleistet, dass die anliegenden Grundstücke für die Dauer der landwirtschaftlichen Nutzung eine ordnungsgemäße Zufahrt erhalten. Das Verfahren zur Einziehung der Wege ist formell abzuschließen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, 1. Der von der RWE Power AG mit Schreiben vom 26.04.2016 beantragten Wegeeinziehung wird zugestimmt. 2. Die als Anlage beigefügte Satzung über die Einziehung gemeindlicher Wege und Gewässer in der Gemeinde Merzenich wird beschlossen. (Gelhausen) (Zeyen)