Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
18.11.13, 12:01
Aktualisiert
18.11.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 87/2013
06.11.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
27.11.2013
Kreisausschuss
04.12.2013
K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim
hier: Zustimmung zur Vorlage eines Finanzierungsantrages
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer
Tel.: 15 221
Abt.: 66
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Finanzierungsantrages zum
Neubau der Westspange Kuchenheim bei der Bezirksregierung Köln als fördernde Stelle.
Begründung:
Mit der V 106/2010 beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung die Übernahme der Westspange
Kuchenheim als Kreisstraße zurückzustellen bis seitens der Stadt Euskirchen das notwendige Baurecht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen wurde.
-2-
Unter dem Gesichtspunkt der auslaufenden Fördergesetzgebung wurde gemäß Beschluss zur V
106/2010 seitens des Kreises Euskirchen bereits ein Einplanungsantrag zum Bau der Westspange
Kuchenheim bei der Bezirksregierung vorgelegt
Das notwendige Baurecht zur Realisierung der Maßnahme wurde zwischenzeitlich durch die Stadt
Euskirchen über ein Bebauungsplanverfahren sichergestellt. Der Bebauungsplan 16 des Ortsteils
Euskirchen-Kuchenheim trat mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Sommer diesen
Jahres in Kraft. Der Bebauungsplan wurde Ende Oktober durch die Stadt Euskirchen mit Verweis auf
den Beschluss zur V106/2010 an den Kreis Euskirchen übergeben.
Vor dem Hintergrund der angespannten Förderkulisse empfiehlt sich die kurzfristige Abgabe eines
Finanzierungsantrages bei der Bezirksregierung Köln zur Prüfung einer möglichen Finanzierung der
Westspange Kuchenheim als Kreisstraße.
in Vertretung
gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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