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Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim hier: Zustimmung zur Vorlage eines Finanzierungsantrages)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
04.12.2013
Erstellt
18.11.13, 12:01
Aktualisiert
18.11.13, 12:01
Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim
hier: Zustimmung zur Vorlage eines Finanzierungsantrages) Beschlussvorlage GB (K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim
hier: Zustimmung zur Vorlage eines Finanzierungsantrages)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 87/2013 06.11.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 27.11.2013 Kreisausschuss 04.12.2013 K 1n, Ortsumgehung Kuchenheim hier: Zustimmung zur Vorlage eines Finanzierungsantrages Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Finanzierungsantrages zum Neubau der Westspange Kuchenheim bei der Bezirksregierung Köln als fördernde Stelle. Begründung: Mit der V 106/2010 beauftragte der Kreisausschuss die Verwaltung die Übernahme der Westspange Kuchenheim als Kreisstraße zurückzustellen bis seitens der Stadt Euskirchen das notwendige Baurecht im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens geschaffen wurde. -2- Unter dem Gesichtspunkt der auslaufenden Fördergesetzgebung wurde gemäß Beschluss zur V 106/2010 seitens des Kreises Euskirchen bereits ein Einplanungsantrag zum Bau der Westspange Kuchenheim bei der Bezirksregierung vorgelegt Das notwendige Baurecht zur Realisierung der Maßnahme wurde zwischenzeitlich durch die Stadt Euskirchen über ein Bebauungsplanverfahren sichergestellt. Der Bebauungsplan 16 des Ortsteils Euskirchen-Kuchenheim trat mit der Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB im Sommer diesen Jahres in Kraft. Der Bebauungsplan wurde Ende Oktober durch die Stadt Euskirchen mit Verweis auf den Beschluss zur V106/2010 an den Kreis Euskirchen übergeben. Vor dem Hintergrund der angespannten Förderkulisse empfiehlt sich die kurzfristige Abgabe eines Finanzierungsantrages bei der Bezirksregierung Köln zur Prüfung einer möglichen Finanzierung der Westspange Kuchenheim als Kreisstraße. in Vertretung gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)