Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
162/2010
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Sunkovsky
Telefon:
05208/991-301
Datum:
10. Dezember 2010
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
25.11.2010
Haupt- und Finanzausschuss
02.12.2010
Rat
16.12.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der
Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde
Leopoldshöhe vom 19.12.2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2009.
Mittlerweile liegt die jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH)
vor. Das Gutachten des IKH sieht auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation eine
Anpassung einzelner Gebührensätze um durchschnittlich 3-8 % vor.
Wesentliche Gründe für die Anhebung der Gebühren sind auch in diesem Jahr wiederum in der Entwicklung
der Einnahmen zu finden.
Die negative Entwicklung auf der Einnahmeseite beruht nicht zuletzt auf dem seit einigen Jahren zu
beobachtenden veränderten Bestattungsverhalten. So liegt die Zahl der Urnenbeisetzungen in
Leopoldshöhe im Jahr 2010 mittlerweile bei ca. 70 %.
Die Ausgaben hingegen konnten auch 2010 im Wesentlichen stabil gehalten, bzw. in Teilbereichen sogar
gesenkt werden. Trotzdem ist aus Sicht der Verwaltung eine Anhebung der Gebühren auch vor dem
Hintergrund der allgemeinen Finanzsituation der Gemeinde Leopoldshöhe unumgänglich.
Es wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei Gebührenhaushalten grundsätzlich
eine Kostendeckung von 100% vorschreibt
In den vergangenen Jahren wurde stets ein Kostendeckungsgrad von 75 % angestrebt, der allerdings in der
Regel aus den genannten Gründen nicht erreicht wurde.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen des IKH kann mit einem Kostendeckungsgrad bis zu 84 %
(Kostendeckung gegenüber den entgeltfähigen Kosten) gerechnet werden.
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Gemeinde wegen der
Bestimmungen des KAG gehalten ist, jeweils zeitnah eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen. Diesem
Grundsatz wird mit der Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen.
-2-
Die Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage auszugsweise
beigefügt. Da die Kalkulation sehr umfangreich ist, ist der Abschnitt beigefügt, aus dem die einzelnen
Gebührensätze hervorgehen. Auf Wunsch besteht natürlich die Möglichkeit, das Gesamtgutachten
einzusehen.
Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt.
b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der
Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen.
Schemmel