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Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofsgebührensatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 162/2010 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 10. Dezember 2010 Änderung der Friedhofsgebührensatzung Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 25.11.2010 Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2010 Rat 16.12.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Für die Nutzung der kommunalen Friedhöfe erhebt die Gemeinde Leopoldshöhe Gebühren nach der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19.12.2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2009. Mittlerweile liegt die jährliche Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft (IKH) vor. Das Gutachten des IKH sieht auf der Grundlage der betriebswirtschaftlichen Gebührenkalkulation eine Anpassung einzelner Gebührensätze um durchschnittlich 3-8 % vor. Wesentliche Gründe für die Anhebung der Gebühren sind auch in diesem Jahr wiederum in der Entwicklung der Einnahmen zu finden. Die negative Entwicklung auf der Einnahmeseite beruht nicht zuletzt auf dem seit einigen Jahren zu beobachtenden veränderten Bestattungsverhalten. So liegt die Zahl der Urnenbeisetzungen in Leopoldshöhe im Jahr 2010 mittlerweile bei ca. 70 %. Die Ausgaben hingegen konnten auch 2010 im Wesentlichen stabil gehalten, bzw. in Teilbereichen sogar gesenkt werden. Trotzdem ist aus Sicht der Verwaltung eine Anhebung der Gebühren auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Finanzsituation der Gemeinde Leopoldshöhe unumgänglich. Es wird hier nochmals darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei Gebührenhaushalten grundsätzlich eine Kostendeckung von 100% vorschreibt In den vergangenen Jahren wurde stets ein Kostendeckungsgrad von 75 % angestrebt, der allerdings in der Regel aus den genannten Gründen nicht erreicht wurde. Unter Berücksichtigung der aktuellen Zahlen des IKH kann mit einem Kostendeckungsgrad bis zu 84 % (Kostendeckung gegenüber den entgeltfähigen Kosten) gerechnet werden. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, dass die Gemeinde wegen der Bestimmungen des KAG gehalten ist, jeweils zeitnah eine Anpassung der Gebühren vorzunehmen. Diesem Grundsatz wird mit der Änderung der Gebührensatzung Rechnung getragen. -2- Die Gebührenkalkulation des Instituts für Kommunale Haushaltswirtschaft ist dieser Vorlage auszugsweise beigefügt. Da die Kalkulation sehr umfangreich ist, ist der Abschnitt beigefügt, aus dem die einzelnen Gebührensätze hervorgehen. Auf Wunsch besteht natürlich die Möglichkeit, das Gesamtgutachten einzusehen. Beschlussvorschlag: Dem Haupt- und Finanzausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen: a) Die vom Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft erstellte und vom Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz erörterte Gebührenbedarfsberechnung der Friedhofs- und Bestattungsanlagen der Gemeinde Leopoldshöhe wird gebilligt. b) Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz wird die im Entwurf vorliegende Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe genehmigt, mit der Empfehlung an den Rat, entsprechend zu beschließen. Schemmel