Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
16.12.2010
Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
10.12.10, 21:19
Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Gebührensatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

5. Satzung vom zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofsund Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderung vom 16. Dezember 2009 Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2009 (GV.NRW S. 950) und der §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW. 2009 S. 394) und des § 33 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen für Anlagen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 14. November 2003 in der z.Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung beschlossen: Die Gebührensatzung zur Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 19. Dezember 2003 wird wie folgt geändert: §1 § 1 Abs. I bis III wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: I. Erwerb von Nutzungsrechten (1) Abgabe von Reihengräbern a) für Erwachsene b) für Kinder bis zu 5 Jahren c) für Urnen d) für anonyme Urnen e) Rasenreihengrab f) Urnenrasenreihengrab neu bisher 1.050,00 650,00 550,00 150,00 750,00 400,00 1.020,00 600,00 530,00 130,00 740,00 400,00 1.200,00 900,00 850,00 500,00 1.140,00 850,00 800,00 470,00 300,00 30,00 220,00 30,00 (2) Abgabe von Wahlgräbern a) Erdwahlgrab pro Grabstelle b) Urnenwahlgrab (bis zu 4 Urnen) c) Rasenwahlgrab (pro Grabstelle) d) Urnenrasenwahlgrab (bis zu 2 Urnen) II. Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der a. Trauerhalle b. Leichenhalle (pro Tag) III. Sonstige Gebühren (1) Für das Ausheben und Schließen eines Grabes, das Ausschmücken des Grabes, Transport von Kränzen und Grabschmuck zum Grab a) Erdgrab 450,00 (Rasengräber und Rasenreihengräber für Erwachsene) b) Reihengräber für Kinder bis 5 Jahre 300,00 430,00 290,00 c) Urnenbeisetzungen 100,00 d) Erdgrab 450,00 (Wahlgräber und Rasenwahlgräber für Erwachsene) e) Umbettung Sarg 700,00 f) Umbettung Urne 360,00 430,00 430,00 680,00 345,00 (2) Abräumen des Grabes nach der Beisetzung, Entsorgen von Kränzen und Blumenschmuck, Abtragen des Grabhügels, einmaliges Auffüllen mit Pflanzerde a) Erdgrab (Reihengräber und Wahlgräber) b) Urnengräber 80,00 40,00 60,00 30,00 (3) Räumung von Gräbern nach Ablauf der Ruhezeit oder bei vorzeitiger Auflösung der Grabstätte (Abräumen und Entsorgung von Bepflanzungen Einsäen mit Rasen) a) Räumung Sarggrab (pro Grabstelle) b) Räumung Urnengrab c) Entsorgung Grabstein Sarggrab d) Entsorgung Grabstein Urnengrab 150,00 65,00 60,00 30,00 80,00 65,00 60,00 20,00 40,00 50,00 50,00 40,00 50,00 50,00 (4) Verwaltungsgebühren a) Grabmalgenehmigung b) Genehmigung Urnenbeisetzung in Erdgrab c) Genehmigung vorzeitige Auflösung von Grabstellen § 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2011 in Kraft.