Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
11.03.10, 21:25
Aktualisiert
11.03.10, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
14/2010
zur Sitzung
des Ausschusses für Umwelt und
Klimaschutz
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Dr. Thiele
Telefon:
05208/991-271
Datum:
11. März 2010
Förderung der Nutzung regenerativer Energie und Förderung des Austausches von
Nachtspeicherheizungen
Beratungsfolge
Ausschuss für Umwelt und
Klimaschutz
Termin
04.03.2010
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
1. Förderung der Nutzung regenerativer Energie
Mit dem Wärmegesetz (EEWärmeG) im letzten Jahr sind einige Neuerungen im Bereich der
erneuerbaren Energie in Kraft getreten. Deshalb hält die Verwaltung es für notwendig, die
gemeindlichen Förderrichtlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie überhaupt noch zeitgemäß sind und
wenn in welchen Punkten.
Soll die Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie beibehalten werden, schlägt die
Verwaltung auch unter Berücksichtigung des EEWärmeG bei Neubauten folgende Änderungen vor:
• Windkraft- und Fotovoltaikanlagen von der Förderung auszunehmen und andere Anlagen nur
noch bei älterem Gebäudebestand zu fördern.
•
Die maximale Zuschusshöhe lag bisher bei 1.500 EURO. Um mehr Bürgern die Möglichkeit zu
geben Fördermitteln zu erhalten, könnte der Höchstfördersatz gesenkt werden.
•
Bisher mussten die Antragsteller vor Beginn der Maßnahme einen Antrag stellen und durften
dann mit der Maßnahme beginnen. Die Fördermittel wurden ausbezahlt, wenn Rechnung und
Zahlungsbeleg vorgelegt wurde. Um die Abwicklung der Förderung zu vereinfachen, kann auf
den Antrag vor Beginn verzichtet werden. Die Antragsteller haben dann die Möglichkeit
innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Anlage eine Förderung zu beantragen.
•
Jeder Bürger soll nur einmal eine Förderung für einen Anlagentyp bekommen. Die Erweiterung
von Anlagen wird nicht gefördert.
-2-
2. Förderung des Austausches von Nachspeicherheizungen
Nach wie vor besteht auch noch die Förderung des Austausches von Nachtspeicherheizungen
gegen moderne Heiztechnologien. Diese Förderung sollte aus Sicht der Verwaltung ersatzlos
gestrichen werden.
Schemmel