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Mitteilungsvorlage (Förderung der Nutzung regenerativer Energie und Förderung des Austausches von Nachtspeicherheizungen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
18.03.2010
Erstellt
11.03.10, 21:25
Aktualisiert
11.03.10, 21:25
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 14/2010 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 11. März 2010 Förderung der Nutzung regenerativer Energie und Förderung des Austausches von Nachtspeicherheizungen Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Termin 04.03.2010 Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: 1. Förderung der Nutzung regenerativer Energie Mit dem Wärmegesetz (EEWärmeG) im letzten Jahr sind einige Neuerungen im Bereich der erneuerbaren Energie in Kraft getreten. Deshalb hält die Verwaltung es für notwendig, die gemeindlichen Förderrichtlinien daraufhin zu überprüfen, ob sie überhaupt noch zeitgemäß sind und wenn in welchen Punkten. Soll die Förderung der Nutzung von erneuerbarer Energie beibehalten werden, schlägt die Verwaltung auch unter Berücksichtigung des EEWärmeG bei Neubauten folgende Änderungen vor: • Windkraft- und Fotovoltaikanlagen von der Förderung auszunehmen und andere Anlagen nur noch bei älterem Gebäudebestand zu fördern. • Die maximale Zuschusshöhe lag bisher bei 1.500 EURO. Um mehr Bürgern die Möglichkeit zu geben Fördermitteln zu erhalten, könnte der Höchstfördersatz gesenkt werden. • Bisher mussten die Antragsteller vor Beginn der Maßnahme einen Antrag stellen und durften dann mit der Maßnahme beginnen. Die Fördermittel wurden ausbezahlt, wenn Rechnung und Zahlungsbeleg vorgelegt wurde. Um die Abwicklung der Förderung zu vereinfachen, kann auf den Antrag vor Beginn verzichtet werden. Die Antragsteller haben dann die Möglichkeit innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung der Anlage eine Förderung zu beantragen. • Jeder Bürger soll nur einmal eine Förderung für einen Anlagentyp bekommen. Die Erweiterung von Anlagen wird nicht gefördert. -2- 2. Förderung des Austausches von Nachspeicherheizungen Nach wie vor besteht auch noch die Förderung des Austausches von Nachtspeicherheizungen gegen moderne Heiztechnologien. Diese Förderung sollte aus Sicht der Verwaltung ersatzlos gestrichen werden. Schemmel