Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.12, 06:14
Aktualisiert
01.03.14, 06:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
221/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Dezernat I
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
25.10.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 221/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Hans-Peter Haupt
25.10.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Hauptausschuss
@GRM4@
Betreff:
Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen in der Vorlage werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch der Rat der Stadt
Wesseling plädiert auf dieser Grundlage dafür, dass ab der nächsten Wahl für den Kreistag des Rhein-ErftKreises auf das Stadtgebiet Wesseling 3 vollständige Kreistags-Wahlbezirke entfallen sollen, in denen sich
ausschließlich Kandidaten aus Wesseling für die Wahl in den Kreistag bewerben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, so bald wie möglich beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreiswahlleiter einen schriftlichen Antrag auf Einrichtung von 3 vollständigen Kreistags-Wahlbezirken im Stadtgebiet
Wesseling zu stellen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises (seit vielen Jahren über 400.000 Einwohner) besteht derzeit gemäß § 3
Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) aus 66 Kreistagsabgeordneten. 33 Abgeordnete gehören ihm als direkt in den 33 Kreistags-Wahlbezirken des Kreises Gewählte an. Eine Übersicht zur
Anzahl der Kreistags-Wahlbezirke pro Kommune ist als Anlage beigefügt.
Die übrigen 33 Gewählten sind gemäß den Reservelisten der Parteien (§ 33 KWahlG) in den Kreistag eingezogen. Darüber hinaus gehören dem Kreistag gemäß § 3 Abs. 3 KWahlG noch 12 weitere Abgeordnete aus
den Reservelisten zur Durchführung des Verhältnisausgleichs an. Die Gesamtzahl der Kreistagsabgeordneten beträgt demnach derzeit 78.
Die Bildung der Wahlbezirke für die Wahl zum Kreistag obliegt gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG dem Kreiswahlausschuss. Letztmalig wurde diese für die Wahl zum Kreistag im Jahr 2009 vorgenommen. Die jetzige
Wahlperiode des Kreistags endet am 20. Oktober 2014, ebenso wie die Wahlperiode des Rates der Stadt
Wesseling.
Spätestens 7 Monate vor Ablauf der Wahlperiode, also spätestens im Februar 2014, teilt der Kreiswahlausschuss auf der Grundlage des § 4 KWahlG das Kreisgebiet wiederum in 33 Wahlbezirke ein. Hierbei hat der
Kreiswahlausschuss folgende beiden Absätze des § 4 KWahlG zu beachten:
„(2) Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so soll
die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben
oder unten betragen.
(3) Finden Gemeinde- und Kreiswahlen gleichzeitig statt, so dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der
Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden.“
Für die letzte Wahl zum Kreistag im Jahr 2009 entfielen auf das Stadtgebiet Wesseling 2 KreistagsWahlbezirke. Jeder dieser beiden Bezirke umfasste im Durchschnitt ca. 16.800 Einwohner. Darüber hinaus
waren die verbleibenden Wesselinger Einwohner (ca. 1.500, umfassend den kompletten Wesselinger Gemeindewahlbezirk Nr. 19 in Berzdorf) einem Kreis-Wahlbezirk gemeinsam mit Brühler Einwohnern zugeführt.
Dieser (gemeinsame) Kreis-Wahlbezirk umfasste insgesamt rd. 15.000 Einwohner. Er war der einzige im
Kreisgebiet, der Gemeindegrenzen übergreifend gebildet wurde. Wegen der Anzahl der Einwohner aus
Brühl zu derjenigen aus Wesseling stammten die Kreistagskandidaten aus Brühl.
Alle übrigen 32 Wahlbezirke, deren Einwohnerstärke unterschiedlich war (Spanne von rd. 11.600 in einem
Wahlbezirk in Elsdorf bis rd. 17.000 Einwohner in einem Wahlbezirk in Frechen) wurden innerhalb der jeweiligen Grenzen der 10 Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gebildet.
Der Kreiswahlausschuss hat die 33 Wahlbezirke offensichtlich innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen
gem. § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG gebildet. Jedoch ist die Stadt Wesseling mit ihren gut 35.000 Einwohnern bei
der Anzahl der auf sie allein entfallenden 2 Kreistags-Wahlbezirke und der hierfür aufzustellenden Wesselinger Kandidaten benachteiligt.
Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stand 21.12.2011 gemäß der amtlichen Fortschreibung von IT.NRW eine Bevölkerung von 465.578 EW. Zum selben Stichtag beträgt nach dieser Fortschreibung die Einwohnerzahl
Wesselings 35.154 EW.
Bei 33 in den Kreis-Wahlbezirken direkt zu wählenden Abgeordneten beträgt somit die durchschnittliche
Einwohnerzahl gem. § 4 Abs. 2 KWahlG 14.109 EW.
Die maximale Abweichung nach oben gem. § 4 Abs. 2 KWahlG beträgt 17.636 EW, diejenige nach unten
beträgt 10.582 EW.
Auf der Grundlage dieser Zahlen, die sich bis zur konkreten Festlegung der Kreis-Wahlbezirke für die kommende Kreistagswahl nur noch unwesentlich (wahrscheinlich nach oben) verändern dürften, wäre die Bil-
dung von 3 kompletten Kreistags-Wahlbezirken innerhalb der Grenzen des Stadtgebiets Wesseling von daher möglich und geboten.
2. Lösung
Um der geschilderten bisherigen Benachteiligung Wesselings abzuhelfen, sollte an den Landrat des RheinErft-Kreises als Kreiswahlleiter appelliert werden, einen Beschluss des Kreiswahlausschusses dahingehend
herbeizuführen, dass auf das Stadtgebiet Wesseling bei der nächsten Kreistagswahl 3 komplette KreistagsWahlbezirke entfallen, in denen sich dann ausschließlich Wesselinger Kandidaten zur Wahl stellen.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Entstehen für die Stadt keine.
Anlage
Übersicht Kreis-Wahlbezirke (alle Einwohnerzahlen gemäß IT.NRW per 31.12.2011)
Stadt
Einwohner
Anzahl komplette Bezirke im
Stadtgebiet
Bedburg
24.608
2
Bergheim
61.668
4
Brühl *
44.331
2
Elsdorf
21.182
2
Erftstadt
50.502
4
Frechen
50.590
3
Hürth
58.673
4
Kerpen
64.839
5
Pulheim
54.031
4
Wesseling *
35.154
2
* Brühl/Wesseling
(umfassend ca.
13.500 EW aus Brühl
1.500 EW aus Wesseling)
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