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Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
26.11.2013
Erstellt
20.11.12, 06:14
Aktualisiert
01.03.14, 06:09
Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014) Beschlussvorlage (Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 221/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Dezernat I Vorlage für Hauptausschuss Rat Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 25.10.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 221/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Hans-Peter Haupt 25.10.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Hauptausschuss @GRM4@ Betreff: Antrag an den Rhein-Erft-Kreis zur Neuaufteilung der Wahlkreise für die Kreistagswahl im Jahr 2014 Beschlussentwurf: Die Ausführungen in der Vorlage werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Auch der Rat der Stadt Wesseling plädiert auf dieser Grundlage dafür, dass ab der nächsten Wahl für den Kreistag des Rhein-ErftKreises auf das Stadtgebiet Wesseling 3 vollständige Kreistags-Wahlbezirke entfallen sollen, in denen sich ausschließlich Kandidaten aus Wesseling für die Wahl in den Kreistag bewerben. Der Bürgermeister wird beauftragt, so bald wie möglich beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreiswahlleiter einen schriftlichen Antrag auf Einrichtung von 3 vollständigen Kreistags-Wahlbezirken im Stadtgebiet Wesseling zu stellen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Kreistag des Rhein-Erft-Kreises (seit vielen Jahren über 400.000 Einwohner) besteht derzeit gemäß § 3 Abs. 2 Buchstabe b) des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) aus 66 Kreistagsabgeordneten. 33 Abgeordnete gehören ihm als direkt in den 33 Kreistags-Wahlbezirken des Kreises Gewählte an. Eine Übersicht zur Anzahl der Kreistags-Wahlbezirke pro Kommune ist als Anlage beigefügt. Die übrigen 33 Gewählten sind gemäß den Reservelisten der Parteien (§ 33 KWahlG) in den Kreistag eingezogen. Darüber hinaus gehören dem Kreistag gemäß § 3 Abs. 3 KWahlG noch 12 weitere Abgeordnete aus den Reservelisten zur Durchführung des Verhältnisausgleichs an. Die Gesamtzahl der Kreistagsabgeordneten beträgt demnach derzeit 78. Die Bildung der Wahlbezirke für die Wahl zum Kreistag obliegt gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG dem Kreiswahlausschuss. Letztmalig wurde diese für die Wahl zum Kreistag im Jahr 2009 vorgenommen. Die jetzige Wahlperiode des Kreistags endet am 20. Oktober 2014, ebenso wie die Wahlperiode des Rates der Stadt Wesseling. Spätestens 7 Monate vor Ablauf der Wahlperiode, also spätestens im Februar 2014, teilt der Kreiswahlausschuss auf der Grundlage des § 4 KWahlG das Kreisgebiet wiederum in 33 Wahlbezirke ein. Hierbei hat der Kreiswahlausschuss folgende beiden Absätze des § 4 KWahlG zu beachten: „(2) Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Sind Bezirke nach der Gemeindeordnung vorhanden, so soll die Bezirkseinteilung nach Möglichkeit eingehalten werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 vom Hundert nach oben oder unten betragen. (3) Finden Gemeinde- und Kreiswahlen gleichzeitig statt, so dürfen die Grenzen der Wahlbezirke der Gemeinde durch die Grenzen der Wahlbezirke des Kreises nicht durchschnitten werden.“ Für die letzte Wahl zum Kreistag im Jahr 2009 entfielen auf das Stadtgebiet Wesseling 2 KreistagsWahlbezirke. Jeder dieser beiden Bezirke umfasste im Durchschnitt ca. 16.800 Einwohner. Darüber hinaus waren die verbleibenden Wesselinger Einwohner (ca. 1.500, umfassend den kompletten Wesselinger Gemeindewahlbezirk Nr. 19 in Berzdorf) einem Kreis-Wahlbezirk gemeinsam mit Brühler Einwohnern zugeführt. Dieser (gemeinsame) Kreis-Wahlbezirk umfasste insgesamt rd. 15.000 Einwohner. Er war der einzige im Kreisgebiet, der Gemeindegrenzen übergreifend gebildet wurde. Wegen der Anzahl der Einwohner aus Brühl zu derjenigen aus Wesseling stammten die Kreistagskandidaten aus Brühl. Alle übrigen 32 Wahlbezirke, deren Einwohnerstärke unterschiedlich war (Spanne von rd. 11.600 in einem Wahlbezirk in Elsdorf bis rd. 17.000 Einwohner in einem Wahlbezirk in Frechen) wurden innerhalb der jeweiligen Grenzen der 10 Kommunen des Rhein-Erft-Kreises gebildet. Der Kreiswahlausschuss hat die 33 Wahlbezirke offensichtlich innerhalb der zulässigen Toleranzgrenzen gem. § 4 Abs. 2 und 3 KWahlG gebildet. Jedoch ist die Stadt Wesseling mit ihren gut 35.000 Einwohnern bei der Anzahl der auf sie allein entfallenden 2 Kreistags-Wahlbezirke und der hierfür aufzustellenden Wesselinger Kandidaten benachteiligt. Der Rhein-Erft-Kreis hat mit Stand 21.12.2011 gemäß der amtlichen Fortschreibung von IT.NRW eine Bevölkerung von 465.578 EW. Zum selben Stichtag beträgt nach dieser Fortschreibung die Einwohnerzahl Wesselings 35.154 EW. Bei 33 in den Kreis-Wahlbezirken direkt zu wählenden Abgeordneten beträgt somit die durchschnittliche Einwohnerzahl gem. § 4 Abs. 2 KWahlG 14.109 EW. Die maximale Abweichung nach oben gem. § 4 Abs. 2 KWahlG beträgt 17.636 EW, diejenige nach unten beträgt 10.582 EW. Auf der Grundlage dieser Zahlen, die sich bis zur konkreten Festlegung der Kreis-Wahlbezirke für die kommende Kreistagswahl nur noch unwesentlich (wahrscheinlich nach oben) verändern dürften, wäre die Bil- dung von 3 kompletten Kreistags-Wahlbezirken innerhalb der Grenzen des Stadtgebiets Wesseling von daher möglich und geboten. 2. Lösung Um der geschilderten bisherigen Benachteiligung Wesselings abzuhelfen, sollte an den Landrat des RheinErft-Kreises als Kreiswahlleiter appelliert werden, einen Beschluss des Kreiswahlausschusses dahingehend herbeizuführen, dass auf das Stadtgebiet Wesseling bei der nächsten Kreistagswahl 3 komplette KreistagsWahlbezirke entfallen, in denen sich dann ausschließlich Wesselinger Kandidaten zur Wahl stellen. 3. Alternativen Werden keine vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Entstehen für die Stadt keine. Anlage Übersicht Kreis-Wahlbezirke (alle Einwohnerzahlen gemäß IT.NRW per 31.12.2011) Stadt Einwohner Anzahl komplette Bezirke im Stadtgebiet Bedburg 24.608 2 Bergheim 61.668 4 Brühl * 44.331 2 Elsdorf 21.182 2 Erftstadt 50.502 4 Frechen 50.590 3 Hürth 58.673 4 Kerpen 64.839 5 Pulheim 54.031 4 Wesseling * 35.154 2 * Brühl/Wesseling (umfassend ca. 13.500 EW aus Brühl 1.500 EW aus Wesseling) 1