Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
19.11.13, 12:03
Aktualisiert
19.11.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 56/2013
03.07.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
28.11.2013
Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von einer Gruppe des Gruppentyps I und einer
Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Bendengasse 1
Sachbearbeiterin: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
gez. i. A.
Huthmacher
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V., zu den
Kosten der Ausstattung von einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für
unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in 53879 Euskirchen, Bendengasse 1, einen
Zuschuss i. H. v. 56.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. bittet mit Antrag vom 24.06.2013 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten der Ausstattung von einer Gruppe des Gruppentyps I und einer
Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder in der Kindertageseinrichtung in
53879 Euskirchen, Bendengasse 1.
Es werden 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft &
Euskirchen e. V. auf 106.000,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 56.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
56.000,00 €
56.000,00 €
50.000,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiterin:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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