Daten
Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
114/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 80 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 80 -
10.07.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 114/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
10.07.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch
(Beschlussvorlage 114/2014, Abwägungstabelle)
entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen
zu bescheiden.
2.
Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“,
1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird
gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I
S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit
geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen.
3.
Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 3.12.2013 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/
Josef-Gasten-Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling
vom 8.1.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB)
wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit hatte gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit, sich
im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen
Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 13.1.2014 bis einschließlich 31.1.2014 konnten
Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist haben
sich einzelne Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert; Anregungen und Stellungnahmen aus der
Bürgerschaft wurden nicht vorgebracht.
In der Sitzung vom 1.4.2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung
„Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt
der Stadt Wesseling vom 30.4.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 8.5.2014 bis einschließlich
13.6.2014 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 4 (2) BauGB an dem
Bebauungsplanverfahren beteiligt worden.
2. Lösung
Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 2 Stellungnahmen eingegangen; die inhaltliche Zusammenfassung
der Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle zu
entnehmen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 8.5.2014 bis einschließlich 13.6.2014 sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung
„Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 13a (3), 3 (2) BauGB wurden keine Anregungen und
Stellungnahmen vorgebracht. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler
Straße/Josef-Gasten-Weg“ umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Abwägungstabelle).
Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde entsprechend den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) BauGB).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung
„Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ werden zeitnah Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken
erzielt (50 %- Anteil Stadt Wesseling).
Anlagen:
- Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1
Plangebiet „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
- Abwägungstabelle (Stellungnahmen der Behörden)
- Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
(M. 1:1.000) und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan)
- Planzeichenlegende
- Textliche Festsetzungen/Hinweise
- Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten jeweils eine Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 für das
Plangebiet „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ im Originalmaßstab (M. 1:500).