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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“ 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
119 kB
Datum
28.10.2014
Erstellt
15.09.14, 17:09
Aktualisiert
15.09.14, 17:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“
1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 114/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 80 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“ 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 80 - 10.07.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 114/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 10.07.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“ 1. Änderung "Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch Beschlussentwurf: 1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) Baugesetzbuch (Beschlussvorlage 114/2014, Abwägungstabelle) entsprechend § 1 (7) Baugesetzbuch in die Abwägung eingestellt worden sind. Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen zu bescheiden. 2. Der in der Sitzung vorliegende Bebauungsplan Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NordrheinWestfalen (GO NW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666 ff) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung beschlossen. 3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch beigefügte Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 3.12.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/ Josef-Gasten-Weg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss sowie die Hinweise gemäß § 13a (3) BauGB sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 8.1.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 (1), 4 (1) BauGB) wurde gemäß § 13 (2) BauGB verzichtet. Der Öffentlichkeit hatte gemäß § 13a (3) BauGB Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 13.1.2014 bis einschließlich 31.1.2014 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Innerhalb dieser Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürgerinnen und Bürger über die Planung informiert; Anregungen und Stellungnahmen aus der Bürgerschaft wurden nicht vorgebracht. In der Sitzung vom 1.4.2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Beschluss ist im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 30.4.2014 ortsüblich bekannt gemacht worden. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes sowie die zugehörige Begründung haben in der Zeit vom 8.5.2014 bis einschließlich 13.6.2014 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Bebauungsplanverfahren beteiligt worden. 2. Lösung Im Zuge der Behördenbeteiligung sind 2 Stellungnahmen eingegangen; die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 8.5.2014 bis einschließlich 13.6.2014 sind keine Stellungnahmen aus der Bürgerschaft eingegangen. Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 13a (3), 3 (2) BauGB wurden keine Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht. Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ umfasst die im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Abwägungstabelle). Auf die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) wurde entsprechend den Regelungen des beschleunigten Verfahrens verzichtet (§ 13a (2) Nr. 1 i.V.m. § 13 (3) BauGB). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Mit der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Wohngebiet Eichholz- 1. Bauabschnitt“, 1. Änderung „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ werden zeitnah Einnahmen aus dem Verkauf von Baugrundstücken erzielt (50 %- Anteil Stadt Wesseling). Anlagen: - Übersichtsplan- Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 Plangebiet „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ - Abwägungstabelle (Stellungnahmen der Behörden) - Planzeichnung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ (M. 1:1.000) und Vergleichsdarstellung (bisheriger Bebauungsplan) - Planzeichenlegende - Textliche Festsetzungen/Hinweise - Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils eine Planfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/93.1 für das Plangebiet „Brüsseler Straße/Josef-Gasten-Weg“ im Originalmaßstab (M. 1:500).