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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule hier: Beitragsangelegenheiten)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
23.11.2010
Erstellt
12.11.10, 21:19
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule
hier: Beitragsangelegenheiten) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsgrundschule
hier: Beitragsangelegenheiten)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 159/2010 zur Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FSB FamilienServiceBüro Auskunft erteilt: Frau Hokamp Telefon: 05208 / 991-193 Datum: 12. November 2010 Offene Ganztagsgrundschule hier: Beitragsangelegenheiten Beratungsfolge Ausschuss für Bildung und Kultur Termin 23.11.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes NRW vom 12.2.2003 in der geltenden Fassung, sowie des Ratsbeschlusses der Gemeinde Leopoldshöhe vom 16.12.2004 und den Beschlüssen beider Schulkonferenzen vom 30.11.2004 wurde die Volkshochschule Lippe-West mit der Durchführung des offenen Ganztagsangebotes an beiden Leopoldshöher Grundschulen beauftragt, beginnend mit dem Schuljahr 2005/2006. Die Modalitäten werden seitdem in einem jährlich neu abzuschließenden Dienstleistungsvertrag zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe sowie dem Zweckverband der Volkshochschule Lippe-West geregelt. Des Weiteren wird jährlich eine Kooperationsvereinbarung für die offenen Ganztagsgrundschule zwischen der Gemeinde Leopoldshöhe, dem Zweckverband der Volkshochschule Lippe-West und der jeweiligen Grundschulleitung abgeschlossen. Gemäß den Vereinbarungen im Dienstleistungsvertrag wird die Höhe der von den Eltern zu entrichtenden Beiträge durch die Volkshochschule Lippe-West festgesetzt und eingezogen. Seit der Einführung der offenen Ganztagsgrundschule im Jahr 2005 beträgt der Elternbeitrag unverändert 60,00 € pro Monat und Kind. Für Geschwisterkinder beträgt der Beitrag 30,00 € pro Monat und Kind. Eltern mit einem Jahres-Brutto-Einkommen von unter 17.500,00 € werden von den Beiträgen befreit. Neben den weiter zu leitenden Landeszuschüssen werden außerdem jährlich 11.500,00 € pro OGS-Gruppe als zusätzlicher Gemeindezuschuss an die VHS gezahlt. Zwischenzeitlich ist die Beitragshöhe nicht mehr adäquat. Eine moderate und sozialverträgliche Beitragserhöhung ab dem Schuljahr 2011/2012 ist unumgänglich. Eine entsprechende Anpassung des Dienstleistungsvertrages in diesem Bereich ist daher erforderlich. -2- Zum Vergleich ist dieser Vorlage eine Übersicht der Beitragssituation in den Nachbargemeinden beigefügt, Anlage 1. Denkbar für die Beitragsanpassung sind zwei Varianten. Die Berechnungen für beide Varianten sind dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Unter dem Aspekt der Beitragsgerechtigkeit wird einer an den jeweiligen Einkommensstufen orientierten Staffelung, trotz des damit verbundenen bürokratischen Mehraufwands, der Vorzug gegeben. Aufgrund des erhöhten Beitragsaufkommens von rd. 17.000,00 € kann der gemeindliche Zuschuss von derzeit 11.500,00 € pro OGS-Gruppe um 2.500,00 € auf dann 9.000,00 € pro OGS-Gruppe reduziert werden. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit der VHS ab dem Schuljahr 2011/2012 eine Beitragserhöhung gemäß Variante 2 der Anlage 2 im Dienstleistungsvertrag zu normieren, gleichzeitig ist der gemeindliche Zuschuss auf 9.000,00 € pro OGS-Gruppe zu verringern. Schemmel