Daten
Kommune
Merzenich
Größe
166 kB
Datum
22.09.2016
Erstellt
13.09.16, 11:40
Aktualisiert
13.09.16, 11:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 64/2016
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 07.08.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Beitritt zum Zweckverband "Regio Entsorgung"
Sachverhalt:
Seit 23 Jahren lässt die Gemeinde Merzenich die Abfallentsorgung durch das gleiche
Dienstleistungsunternehmen erbringen. Seitdem wurde der Vertrag mit dem Dienstleistungserbringer jeweils um ein Jahr verlängert. Jeweils zum 30.09. eines jeden Jahres besteht die Kündigungsoption zum 01.04. des nachfolgenden Jahres somit zum 01.04.2017.
Die öffentliche Hand ist verpflichtet, unter vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten
solche Vertragswerke in regelmäßigen Abständen neu auszuschreiben und zu vergeben.
Vor diesem Hintergrund besteht für die Gemeinde Merzenich der dringende Handlungsbedarf, die Abfallentsorgung neu zu vergeben. Dazu kommen zwei Alternativen in Betracht:
Europaweite Ausschreibung
Beitritt zu einem kommunalen Zweckverband
Stellungnahme:
Die Verwaltung hat den Kontakt zu dem seit 2006 bestehenden Kommunalunternehmen
RegioEntsorgung AöR aufgenommen. Der Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung
ist am 05.11.2005 am Tage nach der Veröffentlichung der Zweckverbandssatzung im
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln entstanden. Er nahm sein operatives Geschäft
am 01.01.2006 auf.
Nach den vier Gründungsmitgliedern Inden, Langerwehe, Linnich und Würselen sind im
Jahre 2007 die Städte Alsdorf und Herzogenrath dem Zweckverband beigetreten. Zum
01.01.2008 sind Baesweiler, Roetgen und Simmerath und zum 01.01.2009 Niederzier,
Stolberg (Altpapier) und Eschweiler (Altpapier) beigetreten. Zum 01.01.2014 hat die Stadt
Stolberg komplett übertragen und im Jahre 2015 kam die Stadt Nideggen hinzu, in diesem
Jahr Monschau und Vettweiß.
Die Dienstleistungen dieses Kommunalunternehmens entsprechen der gesetzlich möglichen Eigenerledigung.
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Gegenüber einer Ausschreibung bestehen aus Sicht der Verwaltung nachfolgend ausgeführte Chancen:
Situation Ausschreibung
Vorteile Lösung Zweckverband
Im Zuge einer Ausschreibung erfolgt bereits
eine Festlegung der jeweiligen Dienstleistung in ihrem Inhalt, Umfang und der Art
und Weise in den Vertragsunterlagen.
Bei einem Beitritt in den Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung und der
damit verbundenen Übertragung der Aufgaben auf das Kommunalunternehmen der
RegioEntsorgung AöR erfolgt die Abstimmung der Dienstleistung zusammen mit
Politik und Verwaltung und wird anschließend im Wirtschaftsplan detailliert kalkuliert.
Nach einer Ausschreibung erfolgt der Vertragsabschluss mit dem Leistungserbringer.
Der Inhalt des Vertrages, der Umfang und
die Art und Weise sind damit festgelegt. Es
besteht in aller Regel nur im eingeschränkten Maße die Möglichkeit, den Vertrag insbesondere die vertragliche Leistung innerhalb der Vertragslaufzeit anzupassen / zu
ändern. Ein Nachverhandeln von Verträgen
gestaltet sich meist sehr schwierig und ist
auch bei einer gütlichen Vereinbarung mit
weiteren, meist nicht nur unerheblichen
Mehrkosten verbunden
Mit der satzungsmäßigen Aufgabenübertragung des ZRE auf die RegioEntsorgung
AöR können Anpassungen immer jährlich
mit dem Wirtschaftsplan erfolgen. Weitere
unterjährige Anpassungen sind zudem jederzeit nach Absprache möglich. Die daraus entstehenden betrieblichen Konsequenzen, wie Über- oder Unterdeckungen
werden der Gemeinde dann über die Nachkalkulation übermittelt
Nach der Ausschreibung und mit Vertragsschluss mit dem Leistungserbringer bestehen keinerlei Einflussmöglichkeiten auf das
Unternehmen selbst. Einfluss besteht nur
auf die konkrete Erbringung der Dienstleistung, die im Vertrag festgeschrieben wurde.
Transparenz besteht nur über das Ergebnis
Mit dem Beitritt in den ZRE wird eine Verbandsmitgliedschaft begründet. Zudem ist
das jeweilige Mitglied im Verwaltungsrat der
RegioEntsorgung AöR vertreten. Bei einer
Aufgabenübertragung auf das Kommunalunternehmen entstehen eine Reihe von
Rechten und Pflichten, die durch die quasi
Eigenerledigung auch entstehen würden.
Durch die Vorlage von Quartalsberichten,
Wirtschaftsplanung und weiteren Kennzahlen ist eine direkte Einflussnahme möglich.
Durch das Berichtwesen soll die Transparenz gegenüber den Verantwortlichen
(Verwaltungsratsmitgliedern) gewährleistet
sein.
.
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Aufgabenübertragung
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auf
den
Entsorgungszweckverband
RegioEntsorgung:
Die Aufgabenübertragung auf den Zweckverband erfolgt kraft Satzung mit befreiender
Wirkung für die Verbandskommunen. Damit wird der Zweckverband öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsträger für solche Aufgaben, die ihm von der Kommune übertragen werden.
Der Zweckverband übernimmt die den Kommunen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben
nach den §§ 20 Absatz 1, 17 Absatz 1 KrWG und § 5 Abs. 6 LAbfG NRW im übertragenen Umfang umfassend und vollständig.
Im Falle des Beitritts der Gemeinde Merzenich zum Zweckverband soll die der Gemeinde
als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger gemäß §§ 20 Abs. 1, 17 Abs. 1 KrWG i. V.
m. § 5 Abs. 6 LAbfG NRW obliegende Aufgabe der Einsammlung und des Transportes
von Abfällen aus privaten Haushalten übertragen werden.
Ausgenommen von der Übertragung sind:
die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG NW)
sowie die folgenden Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6 LAbfG:
Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradwracks
von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen ge
gen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer
verpflichtet ist (§ 5 Absatz 6 Satz 2 LAbfG).
Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit
dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Absatz 2 LAbfG).
Diese Aufgaben verbleiben bei der Gemeinde Merzenich als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger.
Aufgabenwahrnehmung durch die RegioEntsorgung AöR:
Für die operative Umsetzung der auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen
Aufgaben ist ein Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen
Rechts (AöR) gegründet worden (Vgl. § 5 Satzung des ZRE). Der Zweckverband RegioEntsorgung hat die ihm von den einzelnen Mitgliedskommunen übertragenen Aufgaben
wiederum mit befreiender Wirkung auf die AöR übertragen.
Die AöR ist ausschließlich im eigenen, vom Zweckverband übertragenen hoheitlichen Bereich tätig.
Die Aufgabenwahrnehmung durch die RegioEntsorgung AöR und der Leistungsumfang
für die Kommunen werden durch die Satzung der RegioEntsorgung AöR i. V. m. einer Abfallsatzung festgelegt.
Diese Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR würde im Falle eines Beitritts zum Zweckverband auch an die Stelle der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Merzenich im
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Hinblick auf die übertragenen Aufgaben treten. Die Abfallsatzung der Gemeinde Merzenich wäre entsprechend anzupassen.
Finanzierung des Zweckverbandes (ZRE):
Da die Gebührenerhebung bei den Mitgliedskommunen verbleibt, finanziert sich der
Zweckverband
RegioEntsorgung
über
eine
sogenannte
Verbandsumlage.
Die Umlage wird nach dem Verhältnis des Nutzens bemessen, den die einzelnen Verbandsmitglieder aus der Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes haben. Im Übrigen
bemisst sich die Umlage nach den tatsächlichen Kosten, die für die Aufgabenerfüllung auf
dem jeweiligen Gemeindegebiet des Verbandsmitglieds anfallen. Der Umfang der Aufgaben, die von dem jeweiligen Verbandsmitglied übertragen wurden, ist Grundlage der Berechnung. Die Berechnung der Umlage erfolgt nach kommunalabgaberechtlichen Grundsätzen.
Veränderungen gegenüber dem bisherigen Dienstleistungsangebot:
Aufgaben
(Einsammeln und
Befördern von:)
Dienstleister
Fa. Schönmackers
Dienstleister
RegioEntsorgung
240-l- 60-l, 120-l, 240-lBehälter
4-Rad-Behälter
Anmerkungen
Erweiterung des Behälterbestandes
um
4-RadBehälter vor allem für Gewerbetreibende durch RegioEntsorgung – Forderung
des Umweltamtes des Kreises Düren
Restmüll
60-l, 120-l,
Behälter
Biomüll
60-l und 120-l
Behälter
60-l und 120-l
Behälter
4-Rad-Behälter
Erweiterung des Behälterbestandes
um
4-RadBehälter vor allem für Gewerbetreibende durch RegioEntsorgung – Forderung
des Umweltamtes des Kreises Düren
Altpapier
240-l Behälter
Gebündelt oder in
Kartons verpackt
Abrechnung durch
Gemeinde
240-lBehälter
Gebündelt oder in
Kartons verpackt
Abrechnung durch
Dienstleister
RegioEntsorgung stellt die
Altpapierbehälter komplett
neu.
Die Abrechnung mit den
Vereinen erfolgt über RegioEntsorgung , ebenso wird
die Unfallversicherung für
die Vereinsmitglieder übernommen..
Die RegioEntsorgung übernimmt alle Abrechnungen
und Weiterleitung der Entgelte der Dualen Systeme
für den Altpapieranteil
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Aufgaben
(Einsammeln und
Befördern von:)
Sperrgut
Elektroschrott
BehälterÄnderungsdienst
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Dienstleister
Fa. Schönmackers
Dienstleister
RegioEntsorgung
Anmerkungen
Sperrige
Abfälle
werden gesondert
und nur nach vorheriger
Anmeldung
mittels einer gebührenpflichtigen
Anforderungskarte abgefahren. Die Anforderungskarten
sind bei der Gemeinde oder in bekannten Verkaufsstellen im Gemeindegebiet erhältlich
und dem Entsorger
zuzusenden.
Die Abholung erfolgt
auf
telefonische
Anmeldung
beim
Dienstsleister.
Anmeldung
von
Sperrgut über das
Kundendienstzentrum.
Anmeldung über Internet,
Telefon direkt zwischen
Bürger und Dienstleister
RegioEntsorgung
Die Abholung von Aufgabe entfällt bei
Elektroschrott erfolgt der Gemeinde.
über das Kundendienstzentrum.
Wird zur Zeit von Anmeldung über Kundie Gemeinde über dendienstzentrum
das
Programm
„wastewatcher“ vorgenommen
Aufgabe entfällt bei
der
Gemeinde,
Dienstleistung
aus
einer Hand, Beitrag
zur Deregulierung
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Unterlagen zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen sind als nicht-öffentliche Anlagen
der Vorlagen beigefügt. Die Beratung hierüber erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.
Eher Organisatorische Vorteile:
Gebündelte Kompetenz beim Entsorger (Reduzierung von Schnittstellen)
mehr Transparenz bezüglich Kosten und Leistungsentwicklung
umlageorientiert, d.h. anlog KDVZ gehen Gewinne an die Verbandkommunen zurück
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Die Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von
Abfällen (Abfallsatzung) im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorung vom 29.02.2016
ist als Anlage beigefügt.
Votum:
Nach Abwägung der vorstehenden Aspekte wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den
Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung zum 01.04.2017 zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat beauftragt die Verwaltung den Vertrag mit dem jetzigen Dienstleistungserbringer zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
2.
Der Rat beschließt den Beitritt der Gemeinde Merzenich zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung auf Grundlage der als Anlage beigefügten Zweckverbandssatzung des Entsorgungszwecksverbandes RegioEntsorgung in der Fassung
vom 29.02.2016.
3.
Die Gemeinde Merzenich überträgt dem Entsorgungsverband RegioEntsorgung mit
befreiender Wirkung folgende Aufgaben:
a) Die Einsammlung, Beförderung und den Transport der im Gebiet der Gemeinde
Merzenich angefallenen und überlassen Abfälle aus privaten Haushaltungen
und Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen zur Beseitigung gemäß § § 17
Abs. 1, § 20 Abs. 1 KrWG i.V. m. § 5 Abs. 6 LAbfG. Der Aufgabenübergang tritt
zum 01.04.2017, um 0:00 Uhr ein.
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b) Ausgenommen von der befreienden Aufgabenübertragung im Sinne von a) sind
die Erhebung der Abfallgebühren nach den Vorschriften de Kommunalen
Abgabengesetztes (KAG NW),
sowie die folgenden Teilaufgaben nach § 5 Abs. 6 LAbfG:
- Das Einsammeln der im Gemeindegebiet fortgeworfenen und verbostwidrig
abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zwei
radwracks von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn
Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind
und kein anderer verpflichtet ist (§ 5 Absatz 6 Satz 2 LAbfG).
- Die Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben,
soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist (§ 5 Absatz 2
LAbfG).
4.
Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung in der Fassung vom 29.02.2016 zu. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des kommunalaufsichtsrechtlichen Genehmigungsverfahrens eventuell erforderlichen (redaktionellen) Änderungen zuzustimmen. Der Rat ist hierüber zu informieren.
5.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf Grundlage des Beitrittsbeschlusses des Rates den Beitritt zum Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung zu beantragen.
6.
Der Rat wählt den Vertreter der Gemeinde Merzenich als Mitglied der Verbandsversammlung sowie für den Fall der Verhinderung einen Stellvertreter.
7.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderung der Abfallsatzung der Gemeinde
Merzenich vorzubereiten.
(Gelhausen)
(Arkenstedt)