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Mitteilungsvorlage (Mitteilungen der Verwaltung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Erstellt
05.05.14, 17:03
Aktualisiert
05.05.14, 17:03
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 85/2014 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Schulen Vorlage für Schulausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Mitteilungen der Verwaltung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 28.04.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 85/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter: Datum: Herr Jürgen Marx 28.04.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Schulausschuss Betreff: Mitteilungen der Verwaltung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Arbeitskreis Der Arbeitskreis „Schulentwicklung in Wesseling“ tagte zum zweiten Mal am Mittwoch , 09.04.2014, 17.00 Uhr. Themen waren die aktuellen Anmeldezahlen bei den weiterführenden Schulen, die Aktualisierung der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, ein Bericht der Schulleitungen über die Zusammenarbeit im Schulzentrum und die Weiterentwicklung de Inklusion in Wesseling. Inklusion Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von Kindern mit Handicap in Regelschulen befasst, tritt ab dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft. Das Angebot der Landesregierung, den Kommunen für die nächsten fünf Jahre insgesamt 175 Mio € zu zahlen, war den kommunalen Spitzenverbänden zunächst zu wenig. Sie drohten mit Klage vor dem Verfassungsgericht, an der sich 180 Kommunen beteiligen wollten. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hatte am 25.03.2014 festgestellt, dass das Angebot des Landes deutlich hinter dem zurückbleibt, was aus kommunaler Sicht Mindestinhalt einer einvernehmlichen Verständigung zwischen Land und Kommunen sein müsste. Dies beträfe sowohl die einseitige Verlagerung des Prognoserisikos bei den laufenden sächlichen und den Investitionskosten auf die Kommunen als auch die unzureichende Berücksichtigung der Kosten für Integrationshelfer. Unabdingbar wäre insbesondere eine zeitnahe Evaluation der entstehenden Kosten im Verbund mit einer rückwirkenden Nachjustierung der Pauschalen. Sollte die Landesseite in der Zukunft eine Regelung anbieten, welche die genannten Bedenken zufriedenstellend ausräumte, würde über die Notwendigkeit der Einlegung oder der Aufrechterhaltung einer Klage erneut entschieden werden. Das erweiterte Angebot der Landesregierung vom 04.04.2014, wonach zusätzlich die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion in den ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig überprüft werden soll, wurde dann auch vom Städte- und Gemeindebund NRW als akzeptabel angenommen. Eine erneute Entscheidung über mögliche Klagen wäre auch noch nach der ersten Überprüfung der Kostenentwicklung bei der Inklusion zum 01.06.2015 möglich. OGS-Betreuung Zum 31.03.2014 wurde wegen der Zahlung der Landeszuweisung ein Betreuungsbedarf von 714 teilnehmenden OGS-Kindern zum Schuljahr 2014/2015 angemeldet. Das ist eine Betreuungsquote von 55,7 % in Wesseling. Es wird eine Landeszuweisung in Höhe von 720.115 € erwartet. Eigenanteile der Stadt fließen in Höhe von 462.722,50 €. An Elternbeiträgen sind ca. 264.500 € zu erwarten. Demnach kostet der Stadt ein Kind in der Betreuung pro Schuljahr 278 €. Rheinschule Die Rheinschule wird am 17. und 18.06.2014 Besuch von zwei Lehrerinnen aus der Friedrich-Ludwig-JahnGrundschule aus Leuna bekommen.