Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Erstellt
05.05.14, 17:03
Aktualisiert
05.05.14, 17:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
85/2014
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Schulen
Vorlage für
Schulausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Mitteilungen der Verwaltung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
28.04.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 85/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter:
Datum:
Herr Jürgen Marx
28.04.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Schulausschuss
Betreff:
Mitteilungen der Verwaltung
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Arbeitskreis
Der Arbeitskreis „Schulentwicklung in Wesseling“ tagte zum zweiten Mal am Mittwoch , 09.04.2014, 17.00
Uhr. Themen waren die aktuellen Anmeldezahlen bei den weiterführenden Schulen, die Aktualisierung der
Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, ein Bericht der Schulleitungen über die Zusammenarbeit im
Schulzentrum und die Weiterentwicklung de Inklusion in Wesseling.
Inklusion
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das sich mit der Eingliederung von Kindern mit Handicap in Regelschulen befasst, tritt ab dem Schuljahr 2014/2015 in Kraft.
Das Angebot der Landesregierung, den Kommunen für die nächsten fünf Jahre insgesamt 175 Mio € zu
zahlen, war den kommunalen Spitzenverbänden zunächst zu wenig. Sie drohten mit Klage vor dem Verfassungsgericht, an der sich 180 Kommunen beteiligen wollten. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes hatte am 25.03.2014 festgestellt, dass das Angebot des Landes deutlich hinter dem zurückbleibt, was
aus kommunaler Sicht Mindestinhalt einer einvernehmlichen Verständigung zwischen Land und Kommunen
sein müsste. Dies beträfe sowohl die einseitige Verlagerung des Prognoserisikos bei den laufenden sächlichen und den Investitionskosten auf die Kommunen als auch die unzureichende Berücksichtigung der Kosten für Integrationshelfer. Unabdingbar wäre insbesondere eine zeitnahe Evaluation der entstehenden Kosten im Verbund mit einer rückwirkenden Nachjustierung der Pauschalen. Sollte die Landesseite in der Zukunft eine Regelung anbieten, welche die genannten Bedenken zufriedenstellend ausräumte, würde über die
Notwendigkeit der Einlegung oder der Aufrechterhaltung einer Klage erneut entschieden werden. Das erweiterte Angebot der Landesregierung vom 04.04.2014, wonach zusätzlich die Kostenentwicklung bei der schulischen Inklusion in den ersten drei Jahren jährlich und danach in größeren Abständen regelmäßig überprüft
werden soll, wurde dann auch vom Städte- und Gemeindebund NRW als akzeptabel angenommen. Eine
erneute Entscheidung über mögliche Klagen wäre auch noch nach der ersten Überprüfung der Kostenentwicklung bei der Inklusion zum 01.06.2015 möglich.
OGS-Betreuung
Zum 31.03.2014 wurde wegen der Zahlung der Landeszuweisung ein Betreuungsbedarf von 714 teilnehmenden OGS-Kindern zum Schuljahr 2014/2015 angemeldet. Das ist eine Betreuungsquote von 55,7 % in
Wesseling. Es wird eine Landeszuweisung in Höhe von 720.115 € erwartet. Eigenanteile der Stadt fließen in
Höhe von 462.722,50 €. An Elternbeiträgen sind ca. 264.500 € zu erwarten. Demnach kostet der Stadt ein
Kind in der Betreuung pro Schuljahr 278 €.
Rheinschule
Die Rheinschule wird am 17. und 18.06.2014 Besuch von zwei Lehrerinnen aus der Friedrich-Ludwig-JahnGrundschule aus Leuna bekommen.