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Verwaltungsergänzung (Anlage 1 zu Z5 / Info 39/2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
93 kB
Datum
25.11.2013
Erstellt
14.11.13, 16:08
Aktualisiert
14.11.13, 16:08
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Inhalt der Datei

KREIS EUSKIRCHEN Der Landrat Euskirchen, 24.09.2013 Kreishaus, Jülicher Ring 32 Postanschrift: Postfach 1145, 53861 Euskirchen Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00 Telefax (0 22 51) 15-4 44 Internet: http://www.kreis-euskirchen.de eMail-Adresse: landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de An das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk Herrn Staatssekretär Dr. Günther Horzetzky Horionplatz 1 D-40213 Düsseldorf Innovationsregion Rheinisches Revier Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Horzetzky, im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind die Ziele zum Landesprogramm "Innovationsregion Rheinisches Revier" definiert. Darin heißt es: "… Die IRR umfasst das Braunkohlenrevier einschließlich seiner unmittelbaren Nachbarschaft und soll nicht im Gegensatz oder gar in Konkurrenz zu den bisherigen Regionale Arbeitsstrukturen stehen, sondern diese ergänzen und Synergien schaffen...". Der Kreis Euskirchen versteht sich als Teil des Braunkohleplangebietes. Seit Jahren ist der Kreis Euskirchen Mitglied des Braunkohlenausschusses. Den jüngsten Beratungen der Gremien der IRR zufolge wurden Entscheidungen getroffen, die in ihrer Konsequenz zu einer Benachteiligung des Kreises Euskirchen führen. Irritiert habe ich die Information der Hauptgeschäftsführung der IHK Aachen zur Kenntnis genommen, dass die IHK Aachen das Projekt Innovationsregion Rheinisches Revier zum 31. Dezember 2013 hinsichtlich der Geschäftsführung nicht mehr fortführen wird. Begründet wird dies mit der Veränderung der Gebietskulisse im Sinne der Konzentration der IRR auf ein Kerngebiet, nur noch bestehend aus dem Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Kreis-Neuss, den Kreisen Düren und Heinsberg, der Städteregion Aachen (ohne Stadt Aachen) und der Stadt Mönchengladbach. Dies wäre aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht nachvollziehbar. Zwischenzeitlich stand auch die Neuabgrenzung bezogen auf das Braunkohlenplangebiet in Rede. In den Gremien der Region Aachen wurde bislang kommuniziert, dass in den IRR Gremien Einigkeit dahingehend bestand, dass die Gebietskulisse der IRR neben den Tagebau- und Kraftwerksstandorten auch das benachbarte Umland einbeziehen sollte. Darunter hat die Region je nach Themenfeld funktions-räumliche Zuschnitte der Kooperationsbeziehungen verstanden und in den Arbeitsgruppen, Befragungen und Beteiligungen an Studien entsprechend verfolgt. -2Die ursprüngliche Zielsetzung der IRR, dem Strukturwandel der Region mit attraktiven Entwicklungsperspektiven, neuen Arbeitsplätzen, Freizeitpotenzialen, zu begegnen, kann der Kreis Euskirchen als Teil der Wirtschaftsregion Aachen aufwarten - mit hoher Affinität zur Rheinschiene mit optimalen Verkehrsverbindungen - mit Innovationspotenzial des ländlichen Raumes - Börde, Naturparke Rheinland und Nordeifel, Nationalpark Eifel, LAGA 2014, - mit namhaften Firmenansiedlungen wie Procter & Gamble, Miele, PAP Star, Smurfit Kappe, Takasago, SCHOELLER, Pfeifer & Langen - mit dem Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftliche-Technische Trendanalysen INT und nicht zuletzt - mit einem landesweit einzigartigen Flächenpotenzial der Prime Site Rhine Region. Schließlich machen die aktuellen Entwicklungen in der Energiepolitik ein abgestimmtes Handeln der Gesamtregion zwischen Maas und Rhein erforderlich, um sich mit dem Land NRW und darüber hinaus zu positionieren. Auch hier versteht sich der Kreis Euskirchen mit seinen Bemühungen zur Umsetzung eines integrierten Klimaschutzhandelns als Teil der Energieregion Aachen. Es besteht die Sorge, dass sich eine künftige institutionalisierte Struktur für eine IRR ausschließlich auf die Akquisition von Geldmitteln und die Umsetzung kleinräumiger Projekten im Kerngebiet beschränkt. Daher sind sowohl Kreistag wie auch Verwaltung an einer Aussage der Landesregierung zu folgende Fragen interessiert: o Ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Kreis Euskirchen aus dem IRR-Gebiet ausgrenzt und wie begründet die Landesregierung diesen Schritt? o Werden IRR- Projekte mit einer Vorfahrtsregel bei der künftigen Fördermittelvergabe versehen? o Inwieweit erfährt der ländliche Kreis Euskirchen Unterstützung bei der Bewältigung seiner insbesondere durch den demografischen Wandel begründeten neuen Strukturschwäche? Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich vorab herzlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Günter Rosenke (Landrat)