Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
93 kB
Datum
25.11.2013
Erstellt
14.11.13, 16:08
Aktualisiert
14.11.13, 16:08
Stichworte
Inhalt der Datei
KREIS EUSKIRCHEN
Der Landrat
Euskirchen, 24.09.2013
Kreishaus, Jülicher Ring 32
Postanschrift:
Postfach 1145, 53861 Euskirchen
Telefon-Durchwahl (0 22 51) 15-3 00
Telefax (0 22 51) 15-4 44
Internet:
http://www.kreis-euskirchen.de
eMail-Adresse:
landrat.rosenke@kreis-euskirchen.de
An das
Ministerium für Wirtschaft, Energie,
Industrie, Mittelstand und Handwerk
Herrn Staatssekretär
Dr. Günther Horzetzky
Horionplatz 1
D-40213 Düsseldorf
Innovationsregion Rheinisches Revier
Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Horzetzky,
im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind die Ziele zum
Landesprogramm "Innovationsregion Rheinisches Revier" definiert. Darin heißt es:
"… Die IRR umfasst das Braunkohlenrevier einschließlich seiner unmittelbaren
Nachbarschaft und soll nicht im Gegensatz oder gar in Konkurrenz zu den bisherigen
Regionale Arbeitsstrukturen stehen, sondern diese ergänzen und Synergien
schaffen...". Der Kreis Euskirchen versteht sich als Teil des Braunkohleplangebietes.
Seit Jahren ist der Kreis Euskirchen Mitglied des Braunkohlenausschusses.
Den jüngsten Beratungen der Gremien der IRR zufolge wurden Entscheidungen
getroffen, die in ihrer Konsequenz zu einer Benachteiligung des Kreises Euskirchen
führen. Irritiert habe ich die Information der Hauptgeschäftsführung der IHK Aachen
zur Kenntnis genommen, dass die IHK Aachen das Projekt Innovationsregion
Rheinisches Revier zum 31. Dezember 2013 hinsichtlich der Geschäftsführung nicht
mehr fortführen wird. Begründet wird dies mit der Veränderung der Gebietskulisse im
Sinne der Konzentration der IRR auf ein Kerngebiet, nur noch bestehend aus dem
Rhein-Erft-Kreis, dem Rhein-Kreis-Neuss, den Kreisen Düren und Heinsberg, der
Städteregion Aachen (ohne Stadt Aachen) und der Stadt Mönchengladbach. Dies
wäre aus Sicht des Kreises Euskirchen nicht nachvollziehbar. Zwischenzeitlich stand
auch die Neuabgrenzung bezogen auf das Braunkohlenplangebiet in Rede.
In den Gremien der Region Aachen wurde bislang kommuniziert, dass in den IRR Gremien Einigkeit dahingehend bestand, dass die Gebietskulisse der IRR neben den
Tagebau- und Kraftwerksstandorten auch das benachbarte Umland einbeziehen
sollte. Darunter hat die Region je nach Themenfeld funktions-räumliche Zuschnitte
der Kooperationsbeziehungen verstanden und in den Arbeitsgruppen, Befragungen
und Beteiligungen an Studien entsprechend verfolgt.
-2Die ursprüngliche Zielsetzung der IRR, dem Strukturwandel der Region mit
attraktiven Entwicklungsperspektiven, neuen Arbeitsplätzen, Freizeitpotenzialen, zu
begegnen, kann der Kreis Euskirchen als Teil der Wirtschaftsregion Aachen
aufwarten
- mit hoher Affinität zur Rheinschiene mit optimalen Verkehrsverbindungen
- mit Innovationspotenzial des ländlichen Raumes - Börde, Naturparke Rheinland
und Nordeifel, Nationalpark Eifel, LAGA 2014,
- mit namhaften Firmenansiedlungen wie Procter & Gamble, Miele, PAP Star, Smurfit
Kappe, Takasago, SCHOELLER, Pfeifer & Langen
- mit dem Fraunhofer Institut für Naturwissenschaftliche-Technische Trendanalysen
INT
und nicht zuletzt
- mit einem landesweit einzigartigen Flächenpotenzial der Prime Site Rhine Region.
Schließlich machen die aktuellen Entwicklungen in der Energiepolitik ein
abgestimmtes Handeln der Gesamtregion zwischen Maas und Rhein erforderlich, um
sich mit dem Land NRW und darüber hinaus zu positionieren. Auch hier versteht sich
der Kreis Euskirchen mit seinen Bemühungen zur Umsetzung eines integrierten
Klimaschutzhandelns als Teil der Energieregion Aachen.
Es besteht die Sorge, dass sich eine künftige institutionalisierte Struktur für eine IRR
ausschließlich auf die Akquisition von Geldmitteln und die Umsetzung kleinräumiger
Projekten im Kerngebiet beschränkt. Daher sind sowohl Kreistag wie auch
Verwaltung an einer Aussage der Landesregierung zu folgende Fragen interessiert:
o Ist damit zu rechnen, dass die Landesregierung den Kreis Euskirchen aus
dem IRR-Gebiet ausgrenzt und wie begründet die Landesregierung diesen
Schritt?
o Werden IRR- Projekte mit einer Vorfahrtsregel bei der künftigen
Fördermittelvergabe versehen?
o Inwieweit erfährt der ländliche Kreis Euskirchen Unterstützung bei der
Bewältigung seiner insbesondere durch den demografischen Wandel
begründeten neuen Strukturschwäche?
Für eine Beantwortung meiner Fragen danke ich vorab herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Günter Rosenke
(Landrat)