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Mitteilungsvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Personalverwaltung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
06.10.16, 15:28
Aktualisiert
06.10.16, 15:28
Mitteilungsvorlage (Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Personalverwaltung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 06.10.2016 Abteilung: 1 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der Personalverwaltung Mit Beschlussvorlage 57/2016 wurde dem Gemeinderat der Abschluss einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Kerpen in der Personalverwaltung zur Abstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat hat dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 07.07.2016 einstimmig zugestimmt. Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat am 13.09.2016 dem Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung ebenfalls einstimmig zugestimmt. Zum Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war gem. §§ 24 und 29 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) die Genehmigung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde erforderlich. Mit Verfügung vom 26.09.2016 wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigung erteilt (siehe Anlage). Die Vereinbarung und ihre Genehmigung wurden im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises Nr. 42 vom 27.09.2016, S.2-10, lfd. Nr. 175 bekannt gemacht. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde gem. § 24 Abs. 4 GkG NRW somit ab dem 28.09.2016 wirksam. Im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Merzenich erfolgt der Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises (§ 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW). (Gelhausen) (Höhn)