Daten
Kommune
Merzenich
Größe
10 kB
Datum
06.10.2016
Erstellt
06.10.16, 15:28
Aktualisiert
06.10.16, 15:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 06.10.2016
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit in der
Personalverwaltung
Mit Beschlussvorlage 57/2016 wurde dem Gemeinderat der Abschluss einer öffentlichrechtlichen Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Kerpen
in der Personalverwaltung zur Abstimmung vorgelegt. Der Gemeinderat hat dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung am 07.07.2016 einstimmig zugestimmt.
Der Stadtrat der Kolpingstadt Kerpen hat am 13.09.2016 dem Abschluss der öffentlichrechtlichen Vereinbarung ebenfalls einstimmig zugestimmt.
Zum Wirksamwerden der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung war gem. §§ 24 und 29 des
Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) die Genehmigung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises als untere staatliche Verwaltungsbehörde erforderlich.
Mit Verfügung vom 26.09.2016 wurde seitens des Rhein-Erft-Kreises die Genehmigung
erteilt (siehe Anlage). Die Vereinbarung und ihre Genehmigung wurden im Amtsblatt des
Rhein-Erft-Kreises Nr. 42 vom 27.09.2016, S.2-10, lfd. Nr. 175 bekannt gemacht.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde gem. § 24 Abs. 4 GkG NRW somit ab dem
28.09.2016 wirksam. Im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Merzenich erfolgt der Hinweis
auf die öffentliche Bekanntmachung des Landrates des Rhein-Erft-Kreises (§ 24 Abs. 3 S.
2 GkG NRW).
(Gelhausen)
(Höhn)