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Antrag UWV (Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen hier: Antrag der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
47 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
30.01.14, 12:01
Aktualisiert
30.01.14, 12:01
Antrag UWV (Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen
hier: Antrag der UWV-Fraktion) Antrag UWV (Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen
hier: Antrag der UWV-Fraktion)

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UWV-Fraktionsbüro š Jülicher Ring 32 š 53879 Euskirchen Datum: A 36/2014 28.01.2014 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 26.03.2014 Umgang mit Diebstahl von gestohlenen KFZ-Briefen hier: Antrag der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, die UWV-Fraktion beantragt, unter Berücksichtigung der Geschäftsordnung des Kreises und seiner Ausschüsse, das Thema „Umgang mit Diebstahl von KFZ-Briefen bzw. deren Seriennummern“ auf die Tagesordnung des Kreisausschusses zu setzen. Begründung: Aufgrund der Berichterstattung betreffend wiederholtem Diebstahls von KFZ-Briefen in der Nebenstelle der KFZ-Zulassungsstelle des Kreises Euskirchen in Schleiden bitten wir um Erläuterung, in welcher Art und Weise Endverbraucher bzw. Fahrzeugerwerber davor geschützt werden können, Fahrzeuge mit „falschen KFZ-Briefen“ (gestohlenen KFZ-Briefen) zu erwerben. Ein Käufer, der in üblicher Geschäftsabwicklung ein Fahrzeug erwirbt, wird erst bei Zulassung des Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt bzw. einige Zeit später davon erfahren, dass er im Besitz eines gestohlenen Briefes ist. Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug nicht mehr verwertbar bzw. nutzbar ist und der Versicherungsschutz erlöschen kann. Gleichermaßen wird der Erwerber Teil der polizeilichen Ermittlungen, da abgesehen vom gestohlenen KFZ-Brief auch vom Besitz eines unrechtmäßig erworbenen Fahrzeugs ausgegangen werden muss. Ferner ist davon auszugehen, dass in solchen Fällen auch eine Habhaftwerdung des Verursachers ausgeschlossen werden kann, somit also der Erwerber auf dem Schaden sitzen bleibt. Wir fragen daher an, ob und in welcher Form entsprechende Seriennummern der Fahrzeugbriefe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können, unabhängig von der Vernetzung und Information der Straßenverkehrsämter untereinander. -2- Dann könnte bereits vor Erwerb eines KFZ der potentielle Käufer die Brief-Nummer überprüfen. Für die UWV-Fraktion Troschke, Fraktionsvorsitzender f. d. R.: gez. Troschke, Fraktionsgeschäftsführerin -2-