Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
113/2010
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. September 2010
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden
Fassung
hier: Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
15.09.2010
Rat
30.09.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Leopoldshöhe hat die Straße „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich - Flurstück 721, Flur
4 der Gemarkung Schuckenbaum) - ab dem Ende der Einmündung „In der Brinkheide“ auf Höhe Flurstück
291 (Haus Nr. 9) und Flurstück 822 tlw. (Haus Nr. 12) bis zum Ende der Einmündung „Am Mühlenbach“ auf
Höhe der Grundstücksgrenze Flurstück 752 (Haus Nr. 32) und des Flurstückes 1038 - endgültig innerhalb
des Bebauungsplangebietes Nr. 08/04 „Königskamp“ ausgebaut.
Abschließend ist nun die Widmung des Straßenabschnitts erforderlich. Die genaue Lage ergibt sich aus dem
beigefügten Lageplan.
Baulastträger der ausgebauten Straße ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Anlage „Am Königskamp“ – Anlage 1 (Teilbereich Flurstück 721, Flur 4, Gemarkung Schuckenbaum)
erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße. Sie wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6
des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Schemmel