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Beschlussvorlage (Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
132 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 103/2014 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Ratsbüro - 30 - Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 30 - 04.06.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 103/2014 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Hilger/ Herr Meerwein 04.06.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling Beschlussentwurf: Folgende Vertreter der Stadt Wesseling werden bestellt: 1) Abwassertechnische Vereinigung Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Martin Kosub, Entsorgungsbetriebe, sein Stellvertreter war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf. 2) Deutsche Verkehrswacht Erftkreis e.V. Als Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Hauptversammlung war Herr Peter Nep, FDP, sein Stellvertreter war Herr Karl-Heinz Meschede, Verwaltung/32. 3) Dickopsbachverband Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Paul Hambach, CDU, sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66. 4) Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V. Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Friedrich Graf, CDU, sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66. 5) Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt, seine Stellvertreterin war Frau Maria Schmieden, Verwaltung, I/10. 6) Kommunaler Arbeitgeberverband NRW e.V. Als Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gruppenversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt, sein Stellvertreter war Herr Jürgen Ruttkowski, Verwaltung/11. 7) Palmersdorfer Bachverband Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Udo Pulver, CDU, sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66. 8) Radio Erft GmbH & Co. KG Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Jürgen Konrad, FDP, seine Stellvertreterin war Frau Martina Engels-Bremer, CDU. 9) Rat der Gemeinden und Regionen Europas Als Mitglied des Deutsch-Französischen Ausschusses wird bestellt: Bisheriges Mitglied des Deutsch-Französischen Ausschusses war Frau Heidi Meyn, SPD, ein Stellvertreter war nicht benannt. 10) Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH Als Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt: Bisheriges Mitglied des Aufsichtsrates war Herr Karl-Peter Nahlen, CDU, sein Stellvertreter war Herr Jürgen Konrad, FDP. 11) Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L. Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Kämmerer Manfred Hummelsheim, sein Stellvertreter war Herr Hubert Wanner, CDU. 12) Stadtwerke Wesseling GmbH Als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisher übte Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt diese Funktion aus. 13) Verband der Bibliotheken des Landes NRW Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Frau Claudia Troppens, FDP, ihre Stellvertreterin war Frau Birgit Raabe, Verwaltung/41. 14) Verband kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, ein Stellvertreter war nicht benannt. 15) vhw – Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V. Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf, sein Stellvertreter war Herr Detlef Kornmüller, SPD. 16) Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Kim Laue, CDU, sein Stellvertreter war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt. 17) Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“ Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt: Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt, sein Stellvertreter war Herr Kämmerer Manfred Hummelsheim. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW. Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. 2. Lösung Ist lediglich ein Vertreter zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW (Umkehrschluss aus § 50 Abs. 4 GO NRW). Hinweis auf § 15 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Zusammensetzung einer Verbandsversammlung: Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes bestellt. Gemäß § 42 Abs. 2 GO NRW üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neugewählten Rates weiter aus. Das trifft für alle Funktionen zu, in denen die derzeitigen Mitglieder der Vertretung tätig sind; somit auch für die gewählten Vertreter in externen Gremien. Darüber hinaus gilt dies auch noch dann, wenn die Neuwahl der Vertreter sich aus einem zwingenden Grund verzögert. (Komm. Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Anm. II zu § 42 Abs. 2 GO NRW). 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Keine