Daten
Kommune
Wesseling
Größe
132 kB
Datum
26.08.2014
Erstellt
16.06.14, 17:08
Aktualisiert
16.06.14, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
103/2014
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Ratsbüro
- 30 -
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 30 -
04.06.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 103/2014
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frau Hilger/
Herr Meerwein
04.06.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Bestellung von Vertretern der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Folgende Vertreter der Stadt Wesseling werden bestellt:
1)
Abwassertechnische Vereinigung
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Martin Kosub, Entsorgungsbetriebe,
sein Stellvertreter war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf.
2)
Deutsche Verkehrswacht Erftkreis e.V.
Als Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Hauptversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Hauptversammlung war Herr Peter Nep, FDP,
sein Stellvertreter war Herr Karl-Heinz Meschede, Verwaltung/32.
3)
Dickopsbachverband
Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Paul Hambach, CDU,
sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66.
4)
Hochwassernotgemeinschaft Rhein e.V.
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Friedrich Graf, CDU,
sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66.
5)
Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt)
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt,
seine Stellvertreterin war Frau Maria Schmieden, Verwaltung, I/10.
6)
Kommunaler Arbeitgeberverband NRW e.V.
Als Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Gruppenversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Gruppenversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt,
sein Stellvertreter war Herr Jürgen Ruttkowski, Verwaltung/11.
7)
Palmersdorfer Bachverband
Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Udo Pulver, CDU,
sein Stellvertreter war Herr Lothar Schulze, Verwaltung/66.
8)
Radio Erft GmbH & Co. KG
Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Jürgen Konrad, FDP,
seine Stellvertreterin war Frau Martina Engels-Bremer, CDU.
9)
Rat der Gemeinden und Regionen Europas
Als Mitglied des Deutsch-Französischen Ausschusses wird bestellt:
Bisheriges Mitglied des Deutsch-Französischen Ausschusses war Frau Heidi Meyn, SPD,
ein Stellvertreter war nicht benannt.
10)
Rhein-Erft-Verkehrsgesellschaft mbH
Als Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied des Aufsichtsrates wird bestellt:
Bisheriges Mitglied des Aufsichtsrates war Herr Karl-Peter Nahlen, CDU,
sein Stellvertreter war Herr Jürgen Konrad, FDP.
11)
Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i.L.
Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Kämmerer Manfred Hummelsheim,
sein Stellvertreter war Herr Hubert Wanner, CDU.
12)
Stadtwerke Wesseling GmbH
Als Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Bisher übte Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt diese Funktion aus.
13)
Verband der Bibliotheken des Landes NRW
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Frau Claudia Troppens, FDP,
ihre Stellvertreterin war Frau Birgit Raabe, Verwaltung/41.
14)
Verband kommunaler Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf,
ein Stellvertreter war nicht benannt.
15)
vhw – Bundesverband für Wohneigentum und Stadtentwicklung e.V.
Als Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Mitgliederversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Mitgliederversammlung war Herr 1. Beigeordneter Gunnar Ohrndorf,
sein Stellvertreter war Herr Detlef Kornmüller, SPD.
16)
Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH
Als Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Gesellschafterversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Gesellschafterversammlung war Herr Kim Laue, CDU,
sein Stellvertreter war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt.
17)
Zweckverband „Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur“
Als Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Als stellvertretendes Mitglied der Verbandsversammlung wird bestellt:
Bisheriges Mitglied der Verbandsversammlung war Herr Bürgermeister Hans-Peter Haupt,
sein Stellvertreter war Herr Kämmerer Manfred Hummelsheim.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 63 Abs. 2 GO NRW gilt für die Vertretung der Gemeinde in Organen von juristischen Personen
oder Personenvereinigungen § 113 GO NRW.
Nach § 113 Abs. 2 S. 1 GO NRW vertritt bei Beteiligungen ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in
Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von
juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.
2. Lösung
Ist lediglich ein Vertreter zu bestellen, so erfolgt dies durch Mehrheitswahl gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW
(Umkehrschluss aus § 50 Abs. 4 GO NRW).
Hinweis auf § 15 Abs. 2 S. 1 Halbsatz 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Zusammensetzung einer Verbandsversammlung:
Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände Verbandsmitglieder sind, werden die Vertreter durch die Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit aus ihrer Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes
bestellt.
Gemäß § 42 Abs. 2 GO NRW üben die bisherigen Ratsmitglieder ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des
neugewählten Rates weiter aus. Das trifft für alle Funktionen zu, in denen die derzeitigen Mitglieder der Vertretung tätig sind; somit auch für die gewählten Vertreter in externen Gremien. Darüber hinaus gilt dies auch
noch dann, wenn die Neuwahl der Vertreter sich aus einem zwingenden Grund verzögert. (Komm.
Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch, Anm. II zu § 42 Abs. 2 GO NRW).
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Keine