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Mitteilungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hauptstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Mitteilungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hauptstraße) Mitteilungsvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hauptstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 142/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 12. November 2010 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hauptstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18.11.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu können. Hierfür ist neben der Änderung des o.g. Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bauwunsch rechtskräftiger B-Plan MI GE In der Hochbauund Planungsausschusssitzung am 10.06.2010 (Vorlagen Nr. 79/2010) wurde beschlossen, eine lärmtechnische Beurteilung für das Grundstück einzuholen. Daraus -2- resultierte ein weiteres Gespräch mit dem direkt betroffenen Nachbarn, der eine gewerblich genutzte Immobilie unterhält. Des Weiteren wurde der Kreis Lippe als Träger öffentlicher Belange hinzugezogen. Die detaillierten Ergebnisse sind der Anlage zu entnehmen. Als Fazit nach den bisher geführten Gesprächen kommt die Verwaltung zur nachfolgenden Einschätzung: - Änderung des FNP und des B-Planes nötig - grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein mischverträgliches gesundes Wohnen für den Neubau realisierbar ist - mit Änderung des B-Planes sind aufgrund des bestehenden Wohnhauses des Antragstellers Einschränkungen für die Gewerbetreibenden, u.a. in den Betriebszeiten und / oder Lärmschutzmaßnahmen zu erwarten. Beides führt zu Mehrkosten für die Gewerbetreibenden. Eine entsprechend ablehnende Haltung der IHK ist im Verfahren zu erwarten. - der Kreis hat aufgrund der zu berücksichtigenden Belange der Wirtschaft eine Änderung abgelehnt In Anbetracht der Ergebnisse wird verwaltungsseitig ein Verfahren zur Änderung der Bauleitpläne als nicht realisierbar beurteilt. Dem Antragsteller ist auf Nachfrage die zuvor beschriebene Situation dargelegt worden. Er beabsichtigt, keine weiteren Dinge in dieser Richtung zu veranlassen. Schemmel Anlage 1 Gespräch Antragsteller – Lärmgutachter Anlage 2 Gespräche Nachbar + Kreis Anlage 3 Skizze zur Änderung der Bauleitpläne