Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
88 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
142/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. November 2010
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ im Ortsteil
Leopoldshöhe im Bereich Hauptstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu können. Hierfür ist
neben der Änderung des o.g. Bebauungsplanes auch die Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich.
Bauwunsch
rechtskräftiger B-Plan
MI
GE
In
der
Hochbauund
Planungsausschusssitzung
am
10.06.2010
(Vorlagen
Nr. 79/2010) wurde beschlossen, eine lärmtechnische Beurteilung für das Grundstück einzuholen. Daraus
-2-
resultierte ein weiteres Gespräch mit dem direkt betroffenen Nachbarn, der eine gewerblich genutzte
Immobilie unterhält. Des Weiteren wurde der Kreis Lippe als Träger öffentlicher Belange hinzugezogen. Die
detaillierten Ergebnisse sind der Anlage zu entnehmen.
Als Fazit nach den bisher geführten Gesprächen kommt die Verwaltung zur nachfolgenden Einschätzung:
- Änderung des FNP und des B-Planes nötig
- grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein mischverträgliches
gesundes Wohnen für den Neubau realisierbar ist
- mit Änderung des B-Planes sind aufgrund des bestehenden Wohnhauses des Antragstellers
Einschränkungen für die Gewerbetreibenden, u.a. in den Betriebszeiten und / oder Lärmschutzmaßnahmen
zu erwarten. Beides führt zu Mehrkosten für die Gewerbetreibenden. Eine entsprechend ablehnende
Haltung der IHK ist im Verfahren zu erwarten.
- der Kreis hat aufgrund der zu berücksichtigenden Belange der Wirtschaft eine Änderung abgelehnt
In Anbetracht der Ergebnisse wird verwaltungsseitig ein Verfahren zur Änderung der Bauleitpläne als nicht
realisierbar beurteilt.
Dem Antragsteller ist auf Nachfrage die zuvor beschriebene Situation dargelegt worden. Er beabsichtigt,
keine weiteren Dinge in dieser Richtung zu veranlassen.
Schemmel
Anlage 1 Gespräch Antragsteller – Lärmgutachter
Anlage 2 Gespräche Nachbar + Kreis
Anlage 3 Skizze zur Änderung der Bauleitpläne