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Mitteilungsvorlage (Vermerk öffentlich)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Mitteilungsvorlage (Vermerk öffentlich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Vermerk Bearbeitung Akz: Datum FB III / 2 Diverse Gespräche „Leopoldshöhe-Ost“ zur Änderung des Knipping Bebauungsplanes Nr. 06/05 1. Gespräch am 20.08.2010 im Rathaus Teilnehmende Personen: Herr XXX, Eigentümer des benachbarten GE-Gebäudes Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping Herr XXX wurde von mir über die möglichen rechtlichen Auswirkungen für seinen GE-Betrieb / -Gebäude gem. des Gespräches mit dem Lärmschutzgutachter informiert. Grundsätzlich steht er einem Wohnhaus positiv gegenüber, wenngleich er seine gewerblichen Interessen wahren muss. Herr XXX erhielt die Werte der DIN 18005 und wurde auf die externe Beratungsmöglichkeit durch Fachplaner u.a. durch die IHK hingewiesen. Eine Alternative sähe Herr XXX darin, dass vorhandene Wohnhaus im GE (E) zu belassen und für das neue Wohnhaus ein Mischgebiet festzusetzen. Diese Alternative wurde aus bauplanungsrechtlichen Gründen kritisch von mir beurteilt, jedoch sagte ich eine Prüfung zu. 2. Gespräch am 27.08.2010 im Rathaus Teilnehmende Personen: Herr Kohlhagen, Kreis Lippe Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping Für das Gespräch hatte Herr Kohlhagen per Email vorab beigefügte Skizze zugesandt bekommen. Herr Kohlhagen erklärte abschließend für den Kreis Lippe, dass dieser einer Änderung von GE (E) in MI nicht zustimmen werde. Die besagten Flächen seien die letzten Grundstücke auf denen im Ortsteil Leopoldshöhe Gewerbe angesiedelt werden könne. Einer Umwandlung könnte er aufgrund wirtschaftlicher Belange nicht zustimmen und werde dieses im Beteiligungsverfahren ebenfalls schriftlich mitteilen. Fazit nach den bisher geführten Gesprächen (Kreis, Lärmgutachter, Nachbar) - Änderung des FNP und des B-Planes nötig - grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein mischverträgliches gesundes Wohnen für den Neubau realisierbar ist - für das bestehende Wohnhaus der Familie XXX wären Einschränkungen für die Gewerbetreibenden, u.a. in den Betriebszeiten und / oder Lärmschutzmaßnahmen zu erwarten. Beides führt zu Mehrkosten, entsprechende Anregungen der IHK sind zu erwarten. - der Kreis hat aufgrund der zu berücksichtigenden Belange der Wirtschaft eine Änderung abgelehnt Knipping