Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Vermerk
Bearbeitung
Akz:
Datum
FB III / 2
Diverse Gespräche
„Leopoldshöhe-Ost“
zur
Änderung
des
Knipping
Bebauungsplanes
Nr.
06/05
1. Gespräch am 20.08.2010 im Rathaus
Teilnehmende Personen: Herr XXX, Eigentümer des
benachbarten GE-Gebäudes
Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping
Herr XXX wurde von mir über die möglichen rechtlichen Auswirkungen für seinen
GE-Betrieb / -Gebäude gem. des Gespräches mit dem Lärmschutzgutachter
informiert. Grundsätzlich steht er einem Wohnhaus positiv gegenüber, wenngleich er
seine gewerblichen Interessen wahren muss.
Herr XXX erhielt die Werte der DIN 18005 und wurde auf die externe
Beratungsmöglichkeit durch Fachplaner u.a. durch die IHK hingewiesen.
Eine Alternative sähe Herr XXX darin, dass vorhandene Wohnhaus im GE (E) zu
belassen und für das neue Wohnhaus ein Mischgebiet festzusetzen. Diese
Alternative wurde aus bauplanungsrechtlichen Gründen kritisch von mir beurteilt,
jedoch sagte ich eine Prüfung zu.
2. Gespräch am 27.08.2010 im Rathaus
Teilnehmende Personen: Herr Kohlhagen, Kreis Lippe
Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping
Für das Gespräch hatte Herr Kohlhagen per Email vorab beigefügte Skizze
zugesandt bekommen.
Herr Kohlhagen erklärte abschließend für den Kreis Lippe, dass dieser einer
Änderung von GE (E) in MI nicht zustimmen werde. Die besagten Flächen seien die
letzten Grundstücke auf denen im Ortsteil Leopoldshöhe Gewerbe angesiedelt
werden könne. Einer Umwandlung könnte er aufgrund wirtschaftlicher Belange nicht
zustimmen und werde dieses im Beteiligungsverfahren ebenfalls schriftlich mitteilen.
Fazit nach den bisher geführten Gesprächen (Kreis, Lärmgutachter, Nachbar)
- Änderung des FNP und des B-Planes nötig
- grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein
mischverträgliches gesundes Wohnen für den Neubau realisierbar ist
- für das bestehende Wohnhaus der Familie XXX wären Einschränkungen für die
Gewerbetreibenden, u.a. in den Betriebszeiten und / oder Lärmschutzmaßnahmen zu
erwarten. Beides führt zu Mehrkosten, entsprechende Anregungen der IHK sind zu
erwarten.
- der Kreis hat aufgrund der zu berücksichtigenden Belange der Wirtschaft eine
Änderung abgelehnt
Knipping