Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
FB III / 2
Vermerk
Bearbeitung
Akz:
Datum
Knipping
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“
Hier. Gespräch am 13.07.2010 im Rathaus
Teilnehmende Personen: Antragsteller: Herr XXX, Hauptstr. XXX
Gutachter: Herr Brokopf vom Büro AKUS aus Bielefeld
Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping
Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu
können (s. HoPlA 10.06.10). Nach seiner Einschätzung ist die Umgebungsnutzung
unproblematisch für ein Wohnhaus. Er kann sich auch vorstellen, dass die
Gewerbetreibenden der Gärtnerei sowie der 2 Betriebe in dem Gebäude des
Herrn XXX diesem zustimmen würden. Auch nach Darlegung der Rechtslage schätzt
er dieses so ein. Inwieweit der Eigentümer, Herr XXX, diesem zugänglich ist, vermag
er nicht abschließen zu beurteilen.
Der Gutachter beurteilt die Situation für das geplante Wohnhaus wie folgt:
- mit Lärmschutzfenstern Klasse 4 ist gesundes Wohnen innerhalb des Gebäudes
möglich
- die Außenanlagen könnten mit einer privaten Mauer gegenüber dem Straßenlärm
abgeschottet werden, dies sei aber eine freie Entscheidung
- grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein
mischverträgliches gesundes Wohnen realisierbar ist
Herr Brokopf weist zudem auf die grundsätzliche Problematik eines heranrückenden
Mischgebietes an ein Gewerbegebiet hin. Er verdeutlicht dies an dem bestehenden
Wohnhaus der Familie XXX. Vor dessen Außenwand zum GE hätten die
Gewerbetreibenden sicherzustellen, dass 60 dB(A) nicht überschritten werden.
Dieses ist möglich indem:
a) das Gewerbe sich in seinen Betriebszeiten einschränkt und / oder
b) Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden.
Beides führt zu Mehrkosten für den Betrieb bzw. reduziert den Grundstückswert, da
sich für das Gewerbe Einschränkungen ergeben.
Daher ist weiter davon auszugehen, dass während des B-Planänderungsverfahrens
Anregungen der IHK zu bearbeiten und argumentativ zu überwinden sind. Dies
bedarf einer klaren Entscheidung der Gemeinde, der Wohnfunktion den Vorzug
gegenüber dem Gewerbe zu geben.
Während des Gespräches wurde betont, dass es nicht um die Beurteilung des
gegenwärtig vorhandenen Gewerbes geht, sondern um die mögliche gewerbliche
Nutzbarkeit gemäß heutiger B-Planrechtsgrundlage. Diese sei erheblich großzügiger
als die jetzige Nutzung.
Für die Durchführung des Verfahrens sind Planungskosten von XXX € bis XXX € zu
erwarten, für das Lärmgutachten nochmals ca. XXX €.
Fazit:
Grundsätzlich wird erwartet, dass ein mischgebietsverträgliches gesundes Wohnen
in dem Neubau möglich ist. Bei einer Änderung des Baugebietstyps wird dieses zu
Nutzungseinschränkungen für die Gewerbetreibenden führen (XXX; Hauptstr. XXX
und XXX vom GE((E) = Luftqualität) in MI und XXX, Hauptstr. XXX hinsichtlich seiner
Lärmausnutzung ebenfalls von GE in MI).
Als weitere Vorgehensweise wird vereinbart, dass Herr XXX das heutige Ergebnis
mit seiner Familie bespricht. Des Weiteren das Gespräch mit Herrn XXX sucht und
ihm sein Anliegen darlegt. Entstehen dabei Verständnisschwierigkeiten bzgl. der
Veränderungen der Rechtssituation für Herrn XXX, so kann er sich an die
Verwaltung, hier meine Person, wenden. Herr XXX wird mich in ca. 4 Wochen
anrufen und mir das Ergebnis mitteilen.
Von einer gutachterlichen Stellungnahme wird gegenwärtig abgesehen. Für das BPlanverfahren ist es jedoch erforderlich.
Knipping