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Mitteilungsvorlage (Vermerk öffentlich)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,9 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
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Gemeinde Leopoldshöhe FB III / 2 Vermerk Bearbeitung Akz: Datum Knipping Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/05 „Leopoldshöhe-Ost“ Hier. Gespräch am 13.07.2010 im Rathaus Teilnehmende Personen: Antragsteller: Herr XXX, Hauptstr. XXX Gutachter: Herr Brokopf vom Büro AKUS aus Bielefeld Gemeinde Leopoldshöhe: Frau Knipping Der Antragsteller beantragt ein weiteres Wohnhaus auf seinem Grundstück bauen zu können (s. HoPlA 10.06.10). Nach seiner Einschätzung ist die Umgebungsnutzung unproblematisch für ein Wohnhaus. Er kann sich auch vorstellen, dass die Gewerbetreibenden der Gärtnerei sowie der 2 Betriebe in dem Gebäude des Herrn XXX diesem zustimmen würden. Auch nach Darlegung der Rechtslage schätzt er dieses so ein. Inwieweit der Eigentümer, Herr XXX, diesem zugänglich ist, vermag er nicht abschließen zu beurteilen. Der Gutachter beurteilt die Situation für das geplante Wohnhaus wie folgt: - mit Lärmschutzfenstern Klasse 4 ist gesundes Wohnen innerhalb des Gebäudes möglich - die Außenanlagen könnten mit einer privaten Mauer gegenüber dem Straßenlärm abgeschottet werden, dies sei aber eine freie Entscheidung - grundsätzlich ist bzgl. des Straßenlärms von der L 751 davon auszugehen, dass ein mischverträgliches gesundes Wohnen realisierbar ist Herr Brokopf weist zudem auf die grundsätzliche Problematik eines heranrückenden Mischgebietes an ein Gewerbegebiet hin. Er verdeutlicht dies an dem bestehenden Wohnhaus der Familie XXX. Vor dessen Außenwand zum GE hätten die Gewerbetreibenden sicherzustellen, dass 60 dB(A) nicht überschritten werden. Dieses ist möglich indem: a) das Gewerbe sich in seinen Betriebszeiten einschränkt und / oder b) Lärmschutzmaßnahmen vorgenommen werden. Beides führt zu Mehrkosten für den Betrieb bzw. reduziert den Grundstückswert, da sich für das Gewerbe Einschränkungen ergeben. Daher ist weiter davon auszugehen, dass während des B-Planänderungsverfahrens Anregungen der IHK zu bearbeiten und argumentativ zu überwinden sind. Dies bedarf einer klaren Entscheidung der Gemeinde, der Wohnfunktion den Vorzug gegenüber dem Gewerbe zu geben. Während des Gespräches wurde betont, dass es nicht um die Beurteilung des gegenwärtig vorhandenen Gewerbes geht, sondern um die mögliche gewerbliche Nutzbarkeit gemäß heutiger B-Planrechtsgrundlage. Diese sei erheblich großzügiger als die jetzige Nutzung. Für die Durchführung des Verfahrens sind Planungskosten von XXX € bis XXX € zu erwarten, für das Lärmgutachten nochmals ca. XXX €. Fazit: Grundsätzlich wird erwartet, dass ein mischgebietsverträgliches gesundes Wohnen in dem Neubau möglich ist. Bei einer Änderung des Baugebietstyps wird dieses zu Nutzungseinschränkungen für die Gewerbetreibenden führen (XXX; Hauptstr. XXX und XXX vom GE((E) = Luftqualität) in MI und XXX, Hauptstr. XXX hinsichtlich seiner Lärmausnutzung ebenfalls von GE in MI). Als weitere Vorgehensweise wird vereinbart, dass Herr XXX das heutige Ergebnis mit seiner Familie bespricht. Des Weiteren das Gespräch mit Herrn XXX sucht und ihm sein Anliegen darlegt. Entstehen dabei Verständnisschwierigkeiten bzgl. der Veränderungen der Rechtssituation für Herrn XXX, so kann er sich an die Verwaltung, hier meine Person, wenden. Herr XXX wird mich in ca. 4 Wochen anrufen und mir das Ergebnis mitteilen. Von einer gutachterlichen Stellungnahme wird gegenwärtig abgesehen. Für das BPlanverfahren ist es jedoch erforderlich. Knipping