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Info GB (Integration, Inklusion und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, hier: Einfacharbeitsplätze und Betriebliche Einzelumschulungen in der Kreisverwaltung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
06.11.13, 12:01
Aktualisiert
06.11.13, 12:01
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung Info 49/2013 24.10.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling" 14.11.2013 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 21.11.2013 Integration, Inklusion und Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit, hier: Einfacharbeitsplätze und Betriebliche Einzelumschulungen in der Kreisverwaltung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ƒ insgesamt 10 Einfacharbeitsplätze einzurichten, Zielgruppe: ƒ Ältere Langzeitarbeitslose ab 40 Jahren ƒ Menschen mit Behinderung und ƒ zusätzliche Ausbildungsmöglichkeiten zu prüfen Zielgruppe: ƒ Jugendliche/junge Erwachsene m. Schwierigkeiten i. Übergang Schule-Beruf ƒ 25-40 jährige SGB II-Bezieher ohne Berufsabschluss. Die Initiativen sollen zunächst auf 2 Jahre angelegt sein und zusätzliche Einfacharbeits- und Ausbildungsplätze ermöglichen. Die Refinanzierung soll durch Personal- und Ausbildungskostenzuschüsse z. B. des Jobcenters (bis zu 75 % bzw. 100 %) erfolgen. In Bearbeitung des Beschlusses haben alle Geschäftsbereiche, Stabsstellen und Abteilungen der Verwaltung intensiv die Möglichkeiten geprüft, in welchen Aufgabenbereichen Einfacharbeitsplätze und Betriebliche Einzelumschulungen möglich sind. Bei der Prüfung wurden Lösungsansätze favorisiert, die inhaltlich sinnvoll und möglichst nachhaltig sind. In nachfolgender Übersicht sind die aktuellen Ansätze zusammengefasst. zusätzliche Arbeitsund Ausbildungsplätze Stabsstelle/ Abteilung Aufgabenbereich, Arbeiten 2 10 Verwaltungsarchiv, Digitalisierung von Akten, Erstellen des Presseberichts 1 10 Zentrale Dienste, Service für Kopierer, Dienst-KFZ, Hausmeister, Druckerei u. a 1 20 Kreiskasse, Digitalisierung von Belegen 1 40 Schulen in Euskirchen, Hausmeistergehilfe 1 50 Schwerbehindertenrecht, Digitalisierung von Akten 1 62 Geoinformation und Kataster, Reprografie- und Archivierungsarbeiten 1 62 Geoinformation und Kataster, Einzelumschulung als Vermessungstechnikerin 1 80 Struktur-/Wirtschaftsförderung, Sekretariat, Aktenverwaltung bereits umgesetzt 1 63 Bauen und Wohnen, Digitalisierung von Akten 1 66 Bauhof, Hilfstätigkeiten 11 insgesamt -2Zur Besetzung der vorgeschlagenen Einsatzmöglichkeiten hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Jobcenter folgendes Verfahren festgelegt: ƒ Zu den vorgeschlagenen Einfacharbeitsplätzen sind Anforderungsprofile zu erstellen, die dem Jobcenter zugeleitet werden. ƒ Das Jobcenter prüft, welche geeigneten Bewerber/innen zur Verfügung stehen. ƒ Den Facheinheiten werden vom Jobcenter bis zu 3 geeignete Bewerber/innen zugewiesen. ƒ Die Facheinheiten haben die Möglichkeit, die Bewerber/innen im Rahmen eines für den Kreis kostenlosen 2-wöchigen Praktikums zu testen. ƒ Die Facheinheiten entscheiden, ob das Praktikum erfolgreich verlaufen ist und schlagen ggf. eine/n Bewerber/in zur Einstellung vor. ƒ Die geeigneten Bewerber werden in der EG 1 befristet auf 2 Jahre und mit Probezeit eingestellt. ƒ Im ersten Jahr des laufenden Beschäftigungsverhältnisses überprüfen die Facheinheiten die eingerichteten Einfacharbeitsplätze mit dem Ziel, ob und inwieweit die Einfacharbeitsplätze in die bestehende Organisation und in bereits eingerichtete Planstellen des Stellenplan überführt werden können. ƒ Nach 12 Monaten wird ein Dialog auf Geschäftsbereichsleiterebene und ggf. mit der Verwaltungsleitung stattfinden, ob und inwieweit die Einfacharbeitsplätze mit nachhaltigem Erfolg eingerichtet wurden. ƒ Dabei ist konkret festzustellen, ob die eingerichteten Einfacharbeitsplätze und die jeweiligen Stelleninhaber/innen für die Kreisverwaltung so erfolgreich arbeiten, dass sie ggf. nach organisatorischer Anpassung in freie Planstellen des Stellenplans überführt werden können oder nach politischem Abstimmungsverfahren zusätzlich in den Stellenplan eingeplant werden. ƒ Parallel zu diesem Verfahren überprüft das Team 10.4, inwieweit die regelmäßigen Ausbildungsgänge des Kreises eine Betriebliche Einzelumschulung zulassen. Je nach Ergebnis ist dann zu prüfen, ob hier für Betriebliche Einzelumschulungen zusätzliche Ausbildungsplätze bereitgestellt werden. Der Personalrat, der bei der befristeten Einstellung der Bewerber/innen ein Zustimmungsrecht hat, wurde über eine "schlanke" Projektgruppe in das Verfahren eingebunden und konnte für die Initiativen gewonnen werden, nachdem festgelegt wurde, dass das vorhandene Personal durch die Besetzung von Einfacharbeitsplätzen keine Nachteile haben wird. Nachfolgend ist der aktuelle Umsetzungsstand dargestellt: Bereits umgesetzt sind die Einfacharbeitsplätze in der Abt. 63, Bauen und Wohnen, zur Digitalisierung und Archivierung der Akten sowie in der Abt. 66, Bauhof, zur Ausübung von Hilfstätigkeiten. Hier wurden bereits befristete Arbeitsverträge bis Mitte 2014 abgeschlossen. Im Aufgabenbereich Verwaltungsarchiv, Digitalisierung von Akten, wurde ein Praktikum erfolgreich abgeschlossen. Zum 01.11.2013 wird ein Bewerber seine Arbeit auf 2 Jahre befristet aufnehmen. Da in diesem Bereich 2 Bewerber/innen einsetzbar sind, soll das Praktikum der 2. Kraft in Kürze beginnen. Ebenso erfolgreich war das Praktikum im Aufgabenbereich Geoinformation und Kataster, Reprografie- und Archivierungsarbeiten. Der Kreis beabsichtigt, mit einer Bewerberin zum 01.12.2013 einen auf 2 Jahre befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Mit besonderer Anstrengung ist es gelungen, einer vielversprechenden Bewerberin die betriebliche Einzelumschulung zur Vermessungstechnikerin zu ermöglichen, die bereits im Jahr 2013 beginnt. Dagegen war das Praktikum einer Bewerberin in der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung nicht erfolgreich, weil die elementarsten Grundkenntnisse fehlten. Ein zweites Praktikum ist aber geplant. -3In den 4 übrigen Aufgabenbereichen werden Praktika in Kürze oder zu Beginn des Jahres 2014 stattfinden. Bei der Bewertung der Ansätze darf nicht außer Acht bleiben, dass die Betreuung der Einfacharbeitsplätze für die direkten Ansprechpartner/innen in den einzelnen Aufgabenbereichen Mehrarbeit bedeutet. Eine Arbeitserleichterung tritt - wenn überhaupt - erst nach intensiver und in der Regel verlängerter Einarbeitungszeit ein. Dennoch werden die Überlegungen zur Einrichtung von Einfacharbeitsplätzen und Betrieblichen Einzelumschulungen nicht abgeschlossen, sondern bis auf Weiteres fortgesetzt, damit konkrete Maßnahmen umgesetzt werden zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit, Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und Inklusion von Menschen, die dauerhaft und gravierend an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe bzw. Teilnahme beeinträchtigt sind. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)