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Beschlussvorlage Stab (Innovationsregion Rheinisches Revier hier: Inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
26.03.2014
Erstellt
13.12.13, 14:46
Aktualisiert
17.01.14, 14:46
Beschlussvorlage Stab (Innovationsregion Rheinisches Revier
hier: Inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung) Beschlussvorlage Stab (Innovationsregion Rheinisches Revier
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hier: Inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 101/2013 13.12.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 18.12.2013 Kreisausschuss 26.03.2014 Innovationsregion Rheinisches Revier hier: Inhaltliche und organisatorische Neuaufstellung Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1. Die Schaffung zusätzlicher Institutionen zur Strukturentwicklung der Region wirft nach wie vor Fragen auf, die zunächst eindeutig abgeklärt werden müssen. Bevor eine Zusage des Kreistages zur geplanten Neustrukturierung der IRR vorgenommen werden kann, sind die Gesprächsergebnisse am 18.12.2013 in der Landesregierung und am 20.12.2013 in der Zweckverbandsversammlung der Region Aachen abzuwarten. Der Kreistag nimmt den Sachstand zur geplanten Neustrukturierung der Innovationsregion Rheinisches Revier (IRR) zur Kenntnis und spricht sich für eine kontinuierliche Berichterstattung durch die Verwaltung aus. -22. Sollte es zur Umsetzung und Gründung einer IRR-Einrichtung kommen, stimmt der Kreistag grundsätzlich zu, sich mittelbar oder unmittelbar (z.B. über den Zweckverband Region Aachen) an der noch zu gründenden IRR -Einrichtung zu beteiligen. 3. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte bezüglich der Neustrukturierung der IRR-Einrichtung kritisch zu begleiten, mit der Bezirksregierung Köln und den Nachbarkreisen abzustimmen, einen finalen Strukturvorschlag mit Aussagen zu finanziellen Auswirkungen für die nächste Sitzungsrunde vorzubereiten und damit einhergehend einen Terminausstand bei der Bezirksregierung Köln zu erwirken. 4. Der Kreistag nimmt den Entwurf des Gesellschaftervertrages in seiner aktuellsten Fassung vom 02.12.2013 (Anlage 1 zu V 101/2013)zur Kenntnis. Begründung: Wie bereits im Kreisausschuss am 4.12.2013 mündlich vorgetragen, wurden im Beirat der IRR am 22.11.2013 Vorschläge für eine mögliche Organisations- und Arbeitsstruktur der IRR erarbeitet. Der Beirat sprach sich zunächst dafür aus, dass die Gebietskörperschaften der IRR-Region, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, die RWE Power AG, die Gewerkschaften sowie das Land NRW Gesellschafter einer IRR GmbH werden sollten. Der Gesellschaft sollen der Beitrat und ein Aufsichtsrat zur Seite gestellt werden. Die Kernregion der Innovationsregion Rheinisches Revier sollen die Städteregion Aachen, die Kreise Euskirchen, Düren, Heinsberg, Rhein-Erft und Rhein-Kreis Neuss bilden (siehe Karte, Anlage 2 zu V 101/2013). Die Einbeziehung weiterer Städte und Kommunen des Braunkohlenplangebietes ist hingegen noch offen. Eine kooperative Vorgehensweise, bei der Akteure und Gebietskörperschaften rund um die Kernregion in die Projektarbeit einbezogen werden können, soll ermöglicht werden. Es sollen vier Schwerpunktthemen im Mittelpunkt der Arbeit stehen: Energie-/Industriepolitik/Technologie Flächenentwicklung/Logistik Fachkräfte/Arbeitsplätze Bioökonomie und zunächst ein Leitbild für die IRR-Region erarbeitet werden. Des weiteren sollen in einer Sitzung im Februar 2014 der Entwurf der Kategorisierung und Bewertung von 24 Projektideen der bisherigen Arbeitsgruppen im IRR Prozess beraten werden (Anlage 3 zu V 101/2013). Verwaltungsintern werden diese Projektideen derzeit in den betroffenen Fachabteilungen des GB IV, GB III und in Stab 80 gesichtet und einer Bewertung unterzogen. Aktuelle Überlegungen sehen vor, dass die Bezirksregierung Köln das Übergangsmanagement des Neustrukturierungsprozesses zunächst steuern soll. Zur Diskussion steht aktuell die neue Trägerstruktur der IRR in der Rechtsform einer GmbH. Seitens der Regierungspräsidentin wurde ein Entwurf eines Gesellschaftervertrages (Anlage 1 zu V 101/2013) an alle IRR-Gebietskörperschaften geschickt, der als Grundlage für eine Abstimmung zwischen den potenziellen Gesellschaftern dienen soll. Mit Schreiben vom 2.12.2013 fordert die Regierungspräsidentin die Gebietskörperschaften der IRR-Region auf eine Beratung und Beschlussfassung zum Beitritt in eine IRR GmbH, welche rechtsverbindlich bis zum 28.02.2014 gegründet werden soll, durchzuführen und bittet um Rückäußerung der Gebietskörperschaften hinsichtlich der Beschlussfassung. Ein nächster Abstimmungstermin der Landräte erfolgt gemeinsam mit der Regierungspräsidentin und Vertretern des Wirtschaftsministeriums NRW am 18.12.2013. Auf Ebene der Region Aachen fand am 11.12.2013 im Rahmen der Landrätekonferenz eine weitere Erörterung statt, die jedoch lediglich bestätigt hat, dass noch kein entscheidungsreifer Strukturvorschlag vorliegt. -3- Verwaltungsseitig wurde bislang keine Detailbetrachtung des Gesellschaftervertrages vorgenommen, da wesentliche Eckpunkte (Personal- , Finanzausstattung, Beteiligung des Landes, …) fehlen. Diese Aspekte werden Gegenstand der weiteren Abstimmungsgespräche auf Landesebene und mit der Bezirksregierung sein. Die Verwaltung wird die weiteren Schritte der Neustrukturierung begleiten und nach Vorliegen eines beschlussfähigen Konstruktes eine Vorlage zur Beratung in die Gremien des Kreistages Anfang 2014 einbringen. Im Haushaltsentwurf 2014 sind aktuell keine Mittel eingestellt. Neben einer anteiligen Stammkapitaleinlage werden in der Folge Leistungen der Gesellschafter für Projektarbeiten der IRR erforderlich werden. Ob der Kreis Euskirchen dies in Form von Personalleistungen zu erbringen vermag, scheint fraglich. Aktuell ist die finanzielle Belastung nicht absehbar. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)