Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 21:30
Aktualisiert
26.03.10, 21:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Tischvorlage für die öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung am 15.03.2010
Wasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
53/2010
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Entsorgung
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
26. März 2010
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zum Erwerb anstehenden neuen Wasserwerk
der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Technischer Teil
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
Termin
15.02.2010
Rat
18.02.2010
Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung
15.03.2010
Rat
25.03.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Ausgehend von den Beratungen und der Beschlussfassung der nichtöffentlichen Teile beider in der Beratungsfolge aufgelisteten Sitzungen wurde die Idee entwickelt, alternative Energiequellen auf der vorhandenen Dachfläche zu nutzen.
Der geplante neue Standort ist durch Ausrichtung und Dachneigung ideal geeignet, auf der zur Verfügung
stehenden Dachfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Die Dachfläche kann mit ca. 450 qm Generatorenfläche bestückt werden.
Bei heutiger Modulleistung ist ein Generatorertrag von 48.720 kW/h/a dauerhaft realistisch.
Die zu erzielenden Erträge wurden im Rahmen der Haushaltsberatung im Wirtschaftsplan entsprechend
dargestellt.
Aus technischer Sicht sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Das Energiewirtschaftsgesetz sieht in der aktuellen Fassung eine Einspeisevergütung von 38,18 ct/kWh vor.
Allgemein bekannt ist, dass sich diese Einspeisevergütung momentan in der Überarbeitung befindet und
sehr wahrscheinlich am 1. Juli 2010 reduziert wird.
Um noch die aktuell geltende Einspeisevergütung in vollem Umfang erhalten zu können, ist es daher sinnvoll, die Anlage vor dem 1. Juli 2010 zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
-2-
Der jetzige Eigentümer hat der Betriebsleitung seine Zustimmung zu dem Vorhaben bereits signalisiert.
Eine verbindliche Einspeisezusage der Netzkapazität durch den aktuellen Netzbetreiber ist angekündigt.
Weiterhin wurde im Vorfeld abgeklärt, ob am Markt vorhandene Anbieter die Installation und Inbetriebnahme
einer Anlage dieser Größenordnung bis zum 30. Juni verbindlich zusagen können.
Die gefragten Anbieter sind sehr interessiert und würden bei Auftragserhalt die zeitnahe Umsetzung vor
Ablauf der Frist zusagen.
Beschlussvorschlag:
Die Betriebsleitung wird beauftragt, Aufbau und Installation einer Photovoltaikanlage am neuen Wasserwerkstandort zeitnah auszuschreiben.
Das wirtschaftlich günstigste Unternehmen aus diesem Verfahren wird unter Einhaltung der o. g. Rahmenbedingungen mit der Umsetzung beauftragt.
Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.
In Vertretung
Wehmeier