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Beschlussvorlage Wasserwerk (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zum Erwerb anstehenden neuen Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Technischer Teil)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
26.03.10, 21:30
Aktualisiert
26.03.10, 21:30
Beschlussvorlage Wasserwerk (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zum Erwerb anstehenden neuen Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Technischer Teil) Beschlussvorlage Wasserwerk (Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zum Erwerb anstehenden neuen Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Technischer Teil)

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Inhalt der Datei

Tischvorlage für die öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung am 15.03.2010 Wasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 53/2010 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Entsorgung der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Herr Wehmeier Telefon: 05208/991-264 Datum: 26. März 2010 Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem zum Erwerb anstehenden neuen Wasserwerk der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Technischer Teil Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 15.02.2010 Rat 18.02.2010 Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung 15.03.2010 Rat 25.03.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Ausgehend von den Beratungen und der Beschlussfassung der nichtöffentlichen Teile beider in der Beratungsfolge aufgelisteten Sitzungen wurde die Idee entwickelt, alternative Energiequellen auf der vorhandenen Dachfläche zu nutzen. Der geplante neue Standort ist durch Ausrichtung und Dachneigung ideal geeignet, auf der zur Verfügung stehenden Dachfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren. Die Dachfläche kann mit ca. 450 qm Generatorenfläche bestückt werden. Bei heutiger Modulleistung ist ein Generatorertrag von 48.720 kW/h/a dauerhaft realistisch. Die zu erzielenden Erträge wurden im Rahmen der Haushaltsberatung im Wirtschaftsplan entsprechend dargestellt. Aus technischer Sicht sind folgende Rahmenbedingungen zu beachten: Das Energiewirtschaftsgesetz sieht in der aktuellen Fassung eine Einspeisevergütung von 38,18 ct/kWh vor. Allgemein bekannt ist, dass sich diese Einspeisevergütung momentan in der Überarbeitung befindet und sehr wahrscheinlich am 1. Juli 2010 reduziert wird. Um noch die aktuell geltende Einspeisevergütung in vollem Umfang erhalten zu können, ist es daher sinnvoll, die Anlage vor dem 1. Juli 2010 zu installieren und in Betrieb zu nehmen. -2- Der jetzige Eigentümer hat der Betriebsleitung seine Zustimmung zu dem Vorhaben bereits signalisiert. Eine verbindliche Einspeisezusage der Netzkapazität durch den aktuellen Netzbetreiber ist angekündigt. Weiterhin wurde im Vorfeld abgeklärt, ob am Markt vorhandene Anbieter die Installation und Inbetriebnahme einer Anlage dieser Größenordnung bis zum 30. Juni verbindlich zusagen können. Die gefragten Anbieter sind sehr interessiert und würden bei Auftragserhalt die zeitnahe Umsetzung vor Ablauf der Frist zusagen. Beschlussvorschlag: Die Betriebsleitung wird beauftragt, Aufbau und Installation einer Photovoltaikanlage am neuen Wasserwerkstandort zeitnah auszuschreiben. Das wirtschaftlich günstigste Unternehmen aus diesem Verfahren wird unter Einhaltung der o. g. Rahmenbedingungen mit der Umsetzung beauftragt. Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt. In Vertretung Wehmeier