Daten
Kommune
Merzenich
Größe
164 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
21.11.16, 13:22
Aktualisiert
21.11.16, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
Nr./Drucksache:
100/2016
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Verantwortliche Abteilung: 1
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Michael Höhn
Aktenzeichen:
Datum: 18.11.2016
Vorgesehene Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss
Termin:
01.12.2016
Gemeinderat
15.12.2016
Betreff / TOP:
11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt:
Die als Anlage beigefügte Satzung zur 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde
Merzenich vom 08.07.1997 wird beschlossen.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage:
Der laufende Umsiedlungsprozess Morschenichs macht eine weitere Änderung der
Hauptsatzung erforderlich. Zudem soll aus Gründen der Rechtssicherheit die Bekanntmachungsregelungen konkretisiert werden. Hier folgt die Verwaltung einer Empfehlung
des Städte- und Gemeindebundes NRW. Schließlich wird vorgeschlagen, den Aufgabenbereich des Ausschusses für Soziales, Sport und Kultur um das Themenfeld „Schule“ zu
erweitern.
Aufnahme des Ortsteils Morschenich-Neu (§ 3):
Die Ortschaft Morschenich wird um das Gebiet des Umsiedlungsortes Morschenich-Neu
ergänzt. Der Geltungsbereich des Ortsteiles bezieht sich auf den Bebauungsplan C23.
Umbenennung des Ausschuss für Soziales, Sport und Kultur (§ 13 Absatz 1):
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 10.12.2014 (Drs. 42/2014) wurde der „Sport- und
Kulturausschuss“ um den Zusatz „Soziales“ erweitert.
Strategische, schulische Themen gewinnen für den Standort unserer Gemeinde zunehmend an Bedeutung (Schulentwicklungsplanung, offene Ganztagsschulen etc.). Mangels
Ausschussordnung ist dieses Handlungsfeld in der Gemeinde Merzenich aktuell keinem
Fachausschuss zugeordnet.
Die Verwaltung hat geprüft, wie die anderen Kommunen des Kreises Düren dieses handhaben. Bei den Nachbarkommunen ist das Thema überwiegend in den Sozialausschüssen verankert (Anlage).
Die Verwaltung schlägt daher für den ASSK die Aufnahme des Zusatzes „Schule“ vor, so
dass es sich zukünftig um den „Ausschuss für Schule, Soziales, Sport- und Kultur“ handelt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung im nächsten Jahr einen Vorschlag für eine Ausschussordnung erarbeiten und den Auftrag aus dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Strukturentwicklung umsetzen (vgl. hierzu Drs. M12/2016 und 40/2016).
Öffentliche Bekanntmachungen:
Mit Beschluss des Gemeinderates vom 06.10.2016 (Drs. 70/2016) wurde die sog. Internetbekanntmachung als Bekanntmachungsform in § 17 der Hauptsatzung aufgenommen.
Die Verwaltung hat dabei die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes zugrunde
gelegt.
Im Zuge der anstehenden öffentlichen Bekanntmachungen nach dem BauGB im Zuge
der Weiterentwicklung des Baugebietes „Merz-Park“ hat die Verwaltung aus Gründen der
Rechtssicherheit nochmals beim Städte- und Gemeindebund angefragt, ob diese Bekanntmachungen ebenfalls über das Internet bekannt gemacht werden können.
Der Städte- und Gemeindebund hat daraufhin aufgrund aktueller Rechtsprechung empfohlen, für den Bereich des Baurechts / Bauplanungsrecht ein weiterer Weg der Veröffentlichung neben der Internetbekanntmachung in der Hauptsatzung zu regeln. Die
Kommunalaufsicht beim Kreis Düren hat hingegen auf Nachfrage die bereits beschlossene Regelung als ausreichend bestätigt.
Angesichts dieser uneinheitlichen Rechtsauffassungen schlägt die Verwaltung vor, der
Empfehlung des StGB NRW zu folgen und in § 17 der Hauptsatzung dem Absatz 1 folgender Satz anzufügen:
„Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich vollzogen.“
Für alle anderen Bekanntmachungen (auch Haushaltssatzungen) muss keine Ausnahme
aufgenommen werden. Diese können künftig rechtsverbindlich über das Internet bekannt
gemacht werden. In einer Übergangszeit wird die Verwaltung aber noch diese Bekanntmachungen nachrichtlich im Amtsblatt veröffentlichen.
Neuer Bekanntmachungskasten:
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Des Weiteren schlägt die Verwaltung vor, auch im Ortsteil Morschenich-Neu einen Bekanntmachungskasten für die Veröffentlichungen von Zeit und Ort der Rats- und Ausschusssitzungen sowie die Tagesordnung aufzustellen, bzw. den vorhandenen Aushangkasten für die Veröffentlichungen zu nutzen. In § 17 Abs. 4 der Hauptsatzung wird der
Standort „Ludwig-Rixen-Platz“ (Morschenich-Neu) aufgenommen.
Bekanntmachung der 10. und 11. Änderung der Hauptsatzung sowie deklaratorische Neufassung der Hauptsatzung:
Die Bekanntmachungen der Änderungssatzungen werden mit dem Amtsblatt Nr. 2/2017
veröffentlicht. Die Begründung hat der Bürgermeister in der Fraktionsvorsitzendenrunde
am 7.11.2016 erläutert. Anschließend ist eine Neufassung der Hauptsatzung, die alle Änderungen beinhaltet, beabsichtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (s. Beschlussentwurf)
Kostenträger:
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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