Daten
Kommune
Merzenich
Größe
31 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 13:24
Aktualisiert
01.12.16, 13:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Satzung
vom _______ zur 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom
08.07.1997
Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), hat der Rat der
Gemeinde Merzenich am ________ die 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der
Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen.
I.
§ 3 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Das Gemeindegebiet wird in folgende Ortschaften eingeteilt:
Girbelsrath,
Golzheim,
Merzenich und
Morschenich/Morschenich-Neu.
II.
§ 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften
vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet:
a) Ausschuss für Schule, Soziales, Sport- und Kultur,
b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
(dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach dem
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980, in der jeweils
geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz
ist von der Gemeinde als sachverständige Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen
Gelegenheit zur Teilnahme mit beratender Stimme einzuräumen),
c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung.
III.
§ 17 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merzenich, die durch Rechtsvorschrift
vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage
der Gemeinde Merzenich unter www.gemeinde-merzenich.de, soweit gesetzlich nicht
etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die
Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich hingewiesen. Öffentliche
Bekanntmachungen der Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB)
werden zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich vollzogen.
IV.
§ 17 (4) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung:
(4) Bekanntmachungskästen sind an folgenden Grundstücken angebracht:
a) Ortschaft Girbelsrath
- Hauptstraße 31 (vor der Kirche), Dechant-Fabry-Straße,
b) Ortschaft Golzheim
- gegenüber der Kirche an der Buirer Straße,
c) Ortschaft Merzenich
- Flur der Gemeindeverwaltung, Valdersweg 1,
- Auf der Heide 1,
- Am Friedhof, Dürener Straße,
- Lindenplatz,
- Ecke Valdersweg/Jahnstraße,
d) Ortschaft Morschenich/
- an der Friedhofsmauer, Ellener Straße,
Morschenich-Neu
- Ludwig-Rixen-Platz (Morschenich-Neu)
V.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach
Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei
denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Merzenich, den ______________
Der Bürgermeister
(Gelhausen)