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Beschlussvorlage (11. Änderungssatzung der Hauptsatzung Version 1.1)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
31 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
01.12.16, 13:24
Aktualisiert
01.12.16, 13:24
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Inhalt der Datei

Satzung vom _______ zur 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 Aufgrund § 7 i. V. m. § 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2015 (GV. NRW S. 496), hat der Rat der Gemeinde Merzenich am ________ die 11. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich vom 08.07.1997 beschlossen. I. § 3 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Das Gemeindegebiet wird in folgende Ortschaften eingeteilt: Girbelsrath, Golzheim, Merzenich und Morschenich/Morschenich-Neu. II. § 13 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: Neben den in der Gemeindeordnung oder in anderen gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebenen Ausschüssen werden folgende Ausschüsse gebildet: a) Ausschuss für Schule, Soziales, Sport- und Kultur, b) Bau-, Planungs- und Umweltausschuss (dem auch die vorbereitende Erledigung der gemeindlichen Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11.03.1980, in der jeweils geltenden Fassung, obliegt. Bei der Beratung von Aufgaben nach dem Denkmalschutzgesetz ist von der Gemeinde als sachverständige Bürger in der Denkmalpflege berufenen Personen Gelegenheit zur Teilnahme mit beratender Stimme einzuräumen), c) Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung. III. § 17 (1) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Merzenich, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Merzenich unter www.gemeinde-merzenich.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich hingewiesen. Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich vollzogen. IV. § 17 (4) der Hauptsatzung erhält folgende Fassung: (4) Bekanntmachungskästen sind an folgenden Grundstücken angebracht: a) Ortschaft Girbelsrath - Hauptstraße 31 (vor der Kirche), Dechant-Fabry-Straße, b) Ortschaft Golzheim - gegenüber der Kirche an der Buirer Straße, c) Ortschaft Merzenich - Flur der Gemeindeverwaltung, Valdersweg 1, - Auf der Heide 1, - Am Friedhof, Dürener Straße, - Lindenplatz, - Ecke Valdersweg/Jahnstraße, d) Ortschaft Morschenich/ - an der Friedhofsmauer, Ellener Straße, Morschenich-Neu - Ludwig-Rixen-Platz (Morschenich-Neu) V. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur 11. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Merzenich wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Merzenich vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Merzenich, den ______________ Der Bürgermeister (Gelhausen)