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Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
09.09.13, 17:08
Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013) Mitteilungsvorlage (Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 165/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 09.07.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 165/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Her Hummelsheim 09.07.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Haushaltswirtschaft der Stadt; Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013 Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden (frühere Haushaltsausgabereste). 2. Lösung Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2012 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen. Haushaltsmittel für Maßnahmen des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2012 noch nicht begonnen wurde, wurden den Rückstellungen zugeführt. Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden. Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2012 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 1.842.140,71 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 1.164.361,19 € in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Mittel im Umfang von 677.779,52 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 7.077.619,09 € wurde ein Betrag in Höhe von 364.037,04 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 6.713.582,05 € übertragen. In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die Gründe für die Übertragungen erläutert. 3. Alternativen keine 4. Finanzielle Auswirkungen Werden die in das Haushaltsjahr 2013 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2013. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2012 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung 2013 wird gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2012 in Höhe der übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage gebildet, die im Jahr 2013 wieder aufgelöst wird.