Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
09.09.13, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
165/2013
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
09.07.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 165/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Her Hummelsheim
09.07.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft der Stadt;
Übertragung von Ermächtigungen in das Haushaltsjahr 2013
Beschlussentwurf:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 22 Absatz 4 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht über die
Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vorzulegen, die in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden (frühere Haushaltsausgabereste).
2. Lösung
Entsprechende Übersichten sind dieser Vorlage als Anlagen 1 und 2 beigefügt. Anlage 1 enthält die Übertragungen von Ermächtigungen aus dem Ergebnisplan 2012 (Aufwendungen und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit), Anlage 2 die Übertragungen von Ermächtigungen für investive Auszahlungen.
Haushaltsmittel für Maßnahmen des Ergebnisplans, mit denen im Haushaltsjahr 2012 noch nicht begonnen
wurde, wurden den Rückstellungen zugeführt.
Vor dem Hintergrund der angespannten haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt wurden grundsätzlich
nur solche Ermächtigungen übertragen, die entweder durch Auftragsvergaben bereits gebunden oder die für
die Fortführung bereits begonnener oder unabweisbarer Maßnahmen benötigt werden.
Nach den - bisher noch - vorläufigen Daten zum Jahresabschluss sind im Haushaltsjahr 2012 Ermächtigungen des Ergebnisplans im Umfang von 1.842.140,71 € nicht ausgeschöpft worden. Davon wurden Ermächtigungen von 1.164.361,19 € in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Mittel im Umfang von 677.779,52 € wurden abgesetzt. Von den übertragbaren Ermächtigungen für Investitionen in Höhe von 7.077.619,09 € wurde
ein Betrag in Höhe von 364.037,04 € abgesetzt und Ermächtigungen im Umfang von 6.713.582,05 € übertragen.
In den anliegenden Aufstellungen sind die übertragenen Ermächtigungen im Einzelnen dargestellt und die
Gründe für die Übertragungen erläutert.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden die in das Haushaltsjahr 2013 übertragenen Ermächtigungen für Aufwendungen in Anspruch genommen, belasten sie die Ergebnisrechnung 2013. Dieser Verschlechterung steht allerdings eine Verbesserung der Ergebnisrechnung 2012 gegenüber. Zur Finanzierung der Verschlechterung der Ergebnisrechnung
2013 wird gemäß § 43 Absatz 3 GemHVO im Zuge des Jahresabschlusses 2012 in Höhe der übertragenen
Ermächtigungen für Aufwendungen eine zweckgebundene Deckungsrücklage gebildet, die im Jahr 2013
wieder aufgelöst wird.