Daten
Kommune
Merzenich
Größe
161 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.01.17, 12:17
Aktualisiert
30.01.17, 12:17
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Der Bürgermeister
„GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“
Beschlussvorlage
Nr./Drucksache:
3/2017
Verantwortlicher Fachbereich: FB 3
Zur Beratung in:
öffentlicher Sitzung
Sachbearbeiter: Thomas Lüssem
Aktenzeichen:
Datum: 23.01.2017
Vorgesehene Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Termin:
09.02.2017
Haupt- und Finanzausschuss
02.03.2017
Gemeinderat
09.03.2017
Betreff / TOP:
Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Festsetzung des Verkaufspreises
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt:
die erschlossenen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Merzenich C 24a erschließungsbeitragsfrei zu einem Kaufpreis von 200,00 €/m² einschließlich des Kanalanschlussbeitrages gemäß § 8 KAG in Höhe von derzeit 8,00 €/m² zu veräußern.
Die Verwaltung wird ermächtigt die Veräußerungen abzuwickeln.
Sachverhalt / Begründung:
Ausgangslage: (vgl. Drs. 2/2017)
Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Planentwurf zur Aufstellung
des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Valdersweg genehmigt hat (vgl. Drs.
103/2016). Im März / April 2017 wird die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) i.V. mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich in der Ratssitzung 18.05.2017 erfolgen. Vorbehaltlich etwaiger Auflagen im Rahmen der Offenlage soll der Bebauungsplan im Juni 2017 zur
Rechtskraft gebracht werden.
Es ist geplant Ende Juni 2017 mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen.
Status Grundstückbewerbungen:
Für die ca. 13 zu veräußernden Grundstücke liegen bereits heute ca. 40 Anfragen/Bewerbungen vor. Einige Bewerber bekunden ausdrücklich großes Interesse,
schnellstmöglich mit den Vertragsabwicklungen beginnen zu wollen.
Damit zeitnah mit den Vertragsabwicklungen begonnen werden kann, ist es erforderlich
die Höhe des Verlaufspreises festzulegen (vgl. Drs. 2/2017 Vergabekriterien).
Kaufpreisfindung:
Auf Grundlage der gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelten Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren als Übersicht
über das Bodenpreisniveau sogenannte gebietstypische Werte für das Gemeindegebiet
Merzenich beschlossen. Die Werte sind in der Regel für einen erschließungsfreien
Rechtszustand zum 01.01.2016 ermittelt.
Der Bodenrichtwert im Zentralort Merzenich für baureife, erschlossene Grundstücke (350
– 800 m²) in guter Lage beträgt derzeit 175 €/m². (Zur Gärtnerei, In den Weingärten, Am
Alten Sportplatz, Vogelviertel am Valdersweg, An der Windmühle, In der Lohe).
Vor dem Hintergrund der bereits laufenden und künftig auf Grundlage des geplanten
Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes angestrebten städtebaulichen Entwicklung
der Gemeinde Merzenich, insbesondere des Zentralortes, ist davon auszugehen, dass
der Bodenrichtwert zeitnah erheblich ansteigen wird. Ausschlaggebend hierfür werden
auch die schnelle Besiedlung der Baugebiete C24 Merzpark und C23 Morschenich-Neu,
sowie die Entwicklung des C 25 sein. Maßgeblich sind auch die positiven Standortfaktoren wie die nahgelegenen Anschlüsse an BAB A4 und die S-Bahn-Station.
In Anbetracht der vorherrschenden Marktsituation im Wohnbaulandsektor sollten die
Grundstückspreise für das Baugebiet C24a daher bereits jetzt entsprechend angepasst
werden, nicht zuletzt auch um dem Umlandvergleich standzuhalten. Die Grundstücke im
benachbarten C 24 Merzpark werden bereits jetzt mit Preisen über 200 €/m² gehandelt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die erschlossenen Wohnbaugrundstücke zu einem
Kaufpreis von 200 €/m² zu veräußern. Im Kaufpreis enthalten ist der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von derzeit 8,00 €/m².
Um Spekulationen auszuschließen wird der Gemeinde Merzenich ein Vorkaufsrecht an
den Grundstücken notariell eingetragen. Im Falle einer Weiterveräußerung kann die Gemeinde demnach die Grundstücke zum ursprünglichen Verkaufspreis von 200 €/m² zurück erwerben.
Die angefallenen Kosten für die im Zusammenhang mit der Erschließung hergestellten
Grundstücksanschlüsse für die Abwasserleitungen sind von den Grundstückserwerben
an die Gemeinde zu erstatten. Dies wird in den Notarverträgen geregelt.
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Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
Kostenträger:
ja
nein
jährl. Kosten:
jährl. Einnahmen:
ja
nein
Investition I-111-105
Sachkonto 6421000
Sachbearbeiter/in:
Fachbereichsleiter/in:
Bürgermeister:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
Datum:
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