Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark) Festsetzung des Verkaufspreises)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
161 kB
Datum
09.03.2017
Erstellt
30.01.17, 12:17
Aktualisiert
30.01.17, 12:17
Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Festsetzung des Verkaufspreises) Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Festsetzung des Verkaufspreises) Beschlussvorlage (Grundstücksangelegenheiten:
Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark)
Festsetzung des Verkaufspreises)

öffnen download melden Dateigröße: 161 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Der Bürgermeister „GEMEINSAM MEHR AUS MERZENICH MACHEN!“ Beschlussvorlage Nr./Drucksache: 3/2017 Verantwortlicher Fachbereich: FB 3 Zur Beratung in: öffentlicher Sitzung Sachbearbeiter: Thomas Lüssem Aktenzeichen: Datum: 23.01.2017 Vorgesehene Beratungsfolge: Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Termin: 09.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss 02.03.2017 Gemeinderat 09.03.2017 Betreff / TOP: Grundstücksangelegenheiten: Veräußerung der gemeindlichen Grundstücke im Baugebiet Merzenich C24a (nördlich Merzpark) Festsetzung des Verkaufspreises Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt: die erschlossenen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet Merzenich C 24a erschließungsbeitragsfrei zu einem Kaufpreis von 200,00 €/m² einschließlich des Kanalanschlussbeitrages gemäß § 8 KAG in Höhe von derzeit 8,00 €/m² zu veräußern. Die Verwaltung wird ermächtigt die Veräußerungen abzuwickeln. Sachverhalt / Begründung: Ausgangslage: (vgl. Drs. 2/2017) Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 15.12.2016 den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich C 24a (nördlich Valdersweg genehmigt hat (vgl. Drs. 103/2016). Im März / April 2017 wird die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wird voraussichtlich in der Ratssitzung 18.05.2017 erfolgen. Vorbehaltlich etwaiger Auflagen im Rahmen der Offenlage soll der Bebauungsplan im Juni 2017 zur Rechtskraft gebracht werden. Es ist geplant Ende Juni 2017 mit den Erschließungsarbeiten zu beginnen. Status Grundstückbewerbungen: Für die ca. 13 zu veräußernden Grundstücke liegen bereits heute ca. 40 Anfragen/Bewerbungen vor. Einige Bewerber bekunden ausdrücklich großes Interesse, schnellstmöglich mit den Vertragsabwicklungen beginnen zu wollen. Damit zeitnah mit den Vertragsabwicklungen begonnen werden kann, ist es erforderlich die Höhe des Verlaufspreises festzulegen (vgl. Drs. 2/2017 Vergabekriterien). Kaufpreisfindung: Auf Grundlage der gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ermittelten Bodenrichtwerte hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Düren als Übersicht über das Bodenpreisniveau sogenannte gebietstypische Werte für das Gemeindegebiet Merzenich beschlossen. Die Werte sind in der Regel für einen erschließungsfreien Rechtszustand zum 01.01.2016 ermittelt. Der Bodenrichtwert im Zentralort Merzenich für baureife, erschlossene Grundstücke (350 – 800 m²) in guter Lage beträgt derzeit 175 €/m². (Zur Gärtnerei, In den Weingärten, Am Alten Sportplatz, Vogelviertel am Valdersweg, An der Windmühle, In der Lohe). Vor dem Hintergrund der bereits laufenden und künftig auf Grundlage des geplanten Wohnungsbaupolitischen Gesamtkonzeptes angestrebten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde Merzenich, insbesondere des Zentralortes, ist davon auszugehen, dass der Bodenrichtwert zeitnah erheblich ansteigen wird. Ausschlaggebend hierfür werden auch die schnelle Besiedlung der Baugebiete C24 Merzpark und C23 Morschenich-Neu, sowie die Entwicklung des C 25 sein. Maßgeblich sind auch die positiven Standortfaktoren wie die nahgelegenen Anschlüsse an BAB A4 und die S-Bahn-Station. In Anbetracht der vorherrschenden Marktsituation im Wohnbaulandsektor sollten die Grundstückspreise für das Baugebiet C24a daher bereits jetzt entsprechend angepasst werden, nicht zuletzt auch um dem Umlandvergleich standzuhalten. Die Grundstücke im benachbarten C 24 Merzpark werden bereits jetzt mit Preisen über 200 €/m² gehandelt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die erschlossenen Wohnbaugrundstücke zu einem Kaufpreis von 200 €/m² zu veräußern. Im Kaufpreis enthalten ist der Kanalanschlussbeitrag in Höhe von derzeit 8,00 €/m². Um Spekulationen auszuschließen wird der Gemeinde Merzenich ein Vorkaufsrecht an den Grundstücken notariell eingetragen. Im Falle einer Weiterveräußerung kann die Gemeinde demnach die Grundstücke zum ursprünglichen Verkaufspreis von 200 €/m² zurück erwerben. Die angefallenen Kosten für die im Zusammenhang mit der Erschließung hergestellten Grundstücksanschlüsse für die Abwasserleitungen sind von den Grundstückserwerben an die Gemeinde zu erstatten. Dies wird in den Notarverträgen geregelt. 2 Finanzielle Auswirkungen: Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: Kostenträger: ja nein jährl. Kosten: jährl. Einnahmen: ja nein Investition I-111-105 Sachkonto 6421000 Sachbearbeiter/in: Fachbereichsleiter/in: Bürgermeister: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) Datum: Datum: Datum: 3