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Beschlussvorlage (Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
09.09.13, 17:08
Beschlussvorlage (Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16) Beschlussvorlage (Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16) Beschlussvorlage (Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16) Beschlussvorlage (Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 181/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen Dez. III Vorlage für Hauptausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche Dez. III 05.08.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 181/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 05.08.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Hauptausschuss Rat Betreff: Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16 Beschlussentwurf: Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) die der Vorlage 181/2013 beigefügte Verwaltungsvereinbarung über die Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16 auf dem Gebiet der Stadt Wesseling abzuschließen. Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von 245.000 € beim Produktsachkonto 54-547-00-5312002 – Lasten ÖPNV zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Modernisierungsmaßnahmen wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Die HGK plant zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs die Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16. Die Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Barrierefreiheit und der sozialen Sicherheit, die Installation eines Fahrgastinformationssystems, die Verbesserung der Bahnsteigbeleuchtung und die Herstellung eines barrierefreien Bahnsteigzugangs an der Haltestelle Wesseling Nord. Zur Finanzierung der Maßnahmen hat die HGK einen Antrag auf Förderung nach § 12 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gestellt. Die Förderquote beträgt 85%. Die Bewilligung der Zuwendung ist an die Finanzierung der Eigenanteile durch die Städte, auf deren Stadtgebieten die Bahnsteige liegen, geknüpft. Der NVR hat zwischenzeitlich die Zuwendung für die Modernisierung der Bahnsteiganlagen auf den Stadtgebieten Köln und Bornheim bewilligt. Die Bewilligung für die Bahnsteige auf dem Stadtgebiet Wesseling wurde zunächst ausgesetzt, weil wegen der schwierigen haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt die Finanzierung des städtischen Eigenanteils nicht gesichert war. Bei Gesamtkosten von 1.807.028 € und einer Förderung von 1.535.974 € beträgt der Eigenanteil der Stadt (271.054 € zzgl. Mehrwertsteuer =) 322.554 €. Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wurde insbesondere die Möglichkeit einer Vorfinanzierung des Betrages durch die HGK und die anschließende ratenweise Refinanzierung des Anteils über einen Aufschlag auf den von der Stadt für den Betrieb der Linie 16 zu zahlenden sog. Aufwandsdeckungsfehlbetrag erörtert. Ein solches Vorgehen wurde aber als rechtlich bedenklich erachtet und deshalb, und weil mit einer Vorfinanzierung Zinsaufwendungen verbunden gewesen wären, verworfen. Gleichwohl ist die Modernisierung der Bahnsteiganlagen geboten, insbesondere wegen der in der Vorschrift des § 2 Absatz 8 ÖPNVG NRW verankerten Verpflichtung, „bei der … Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des Angebots des ÖPNV die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW zu berücksichtigen“. Die von der HGK geplanten Modernisierungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 zur Vereinbarung über die Modernisierung der Bahnsteige an der Linie 16 auf dem Gebiet der Stadt Wesseling detailliert beschrieben. 2. Lösung Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Eigenanteil wie folgt zu finanzieren: Im laufenden Haushaltsjahr wird der Ansatz beim Produktsachkonto 54-547-00-5312002 – Lasten ÖPNV nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Die übrig bleibenden Mittel von rd. 80 T€ können zur Finanzierung des Eigenanteils eingesetzt werden. Um die Vereinbarung zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Modernisierungsmaßnahmen mit der HGK noch im laufenden Haushaltsjahr abschließen zu können, müssen auch die darüber hinaus benötigten Haushaltsmittel in Höhe von rd. 245.000 € zur Verfügung gestellt werden. Der Kämmerer ist zur Leistung einer entsprechenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW bereit. Da die Ausgabe erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW ist, bedarf es zuvor allerdings der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge aufgrund der Erstattung überzahlter einheitsbedingter Lasten durch das Land im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Die Vorschriften zum Nothaushalt (§ 82 GO NRW) stehen der Finanzierung des Eigenanteils nicht entgegen, da - wie ausgeführt - sich eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme aus § 2 Absatz 8 ÖPNVG ergibt. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.