Daten
Kommune
Wesseling
Größe
114 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 17:08
Aktualisiert
09.09.13, 17:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
181/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Dez. III
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Dez. III
05.08.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 181/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
05.08.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16
Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) die der Vorlage 181/2013
beigefügte Verwaltungsvereinbarung über die Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16 auf dem
Gebiet der Stadt Wesseling abzuschließen.
Der Leistung einer überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW in Höhe von
245.000 € beim Produktsachkonto 54-547-00-5312002 – Lasten ÖPNV zur Finanzierung des städtischen
Eigenanteils an den Modernisierungsmaßnahmen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die HGK plant zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs die Modernisierung der Bahnsteiganlagen an der Linie 16. Die Maßnahmen umfassen die Verbesserung der Barrierefreiheit und der sozialen
Sicherheit, die Installation eines Fahrgastinformationssystems, die Verbesserung der Bahnsteigbeleuchtung
und die Herstellung eines barrierefreien Bahnsteigzugangs an der Haltestelle Wesseling Nord.
Zur Finanzierung der Maßnahmen hat die HGK einen Antrag auf Förderung nach § 12 des Gesetzes über
den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) gestellt. Die Förderquote beträgt 85%. Die Bewilligung der Zuwendung ist an die Finanzierung der Eigenanteile durch die Städte, auf
deren Stadtgebieten die Bahnsteige liegen, geknüpft.
Der NVR hat zwischenzeitlich die Zuwendung für die Modernisierung der Bahnsteiganlagen auf den Stadtgebieten Köln und Bornheim bewilligt. Die Bewilligung für die Bahnsteige auf dem Stadtgebiet Wesseling
wurde zunächst ausgesetzt, weil wegen der schwierigen haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt die
Finanzierung des städtischen Eigenanteils nicht gesichert war. Bei Gesamtkosten von 1.807.028 € und einer
Förderung von 1.535.974 € beträgt der Eigenanteil der Stadt (271.054 € zzgl. Mehrwertsteuer =) 322.554 €.
Zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wurde insbesondere die Möglichkeit einer Vorfinanzierung
des Betrages durch die HGK und die anschließende ratenweise Refinanzierung des Anteils über einen Aufschlag auf den von der Stadt für den Betrieb der Linie 16 zu zahlenden sog. Aufwandsdeckungsfehlbetrag
erörtert. Ein solches Vorgehen wurde aber als rechtlich bedenklich erachtet und deshalb, und weil mit einer
Vorfinanzierung Zinsaufwendungen verbunden gewesen wären, verworfen.
Gleichwohl ist die Modernisierung der Bahnsteiganlagen geboten, insbesondere wegen der in der Vorschrift
des § 2 Absatz 8 ÖPNVG NRW verankerten Verpflichtung, „bei der … Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Fahrzeuge und des Angebots des ÖPNV die Belange insbesondere von Personen, die in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkt sind, im Sinne der Barrierefreiheit nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz und nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW zu berücksichtigen“.
Die von der HGK geplanten Modernisierungsmaßnahmen sind in der Anlage 1 zur Vereinbarung über die
Modernisierung der Bahnsteige an der Linie 16 auf dem Gebiet der Stadt Wesseling detailliert beschrieben.
2. Lösung
Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Eigenanteil wie folgt zu finanzieren:
Im laufenden Haushaltsjahr wird der Ansatz beim Produktsachkonto 54-547-00-5312002 – Lasten ÖPNV
nicht in voller Höhe ausgeschöpft. Die übrig bleibenden Mittel von rd. 80 T€ können zur Finanzierung des
Eigenanteils eingesetzt werden.
Um die Vereinbarung zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils an den Modernisierungsmaßnahmen
mit der HGK noch im laufenden Haushaltsjahr abschließen zu können, müssen auch die darüber hinaus
benötigten Haushaltsmittel in Höhe von rd. 245.000 € zur Verfügung gestellt werden. Der Kämmerer ist zur
Leistung einer entsprechenden überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung gemäß § 83 GO NRW bereit. Da die Ausgabe erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW ist, bedarf es zuvor allerdings der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung bieten Mehrerträge aufgrund der Erstattung überzahlter einheitsbedingter Lasten durch das Land im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes.
Die Vorschriften zum Nothaushalt (§ 82 GO NRW) stehen der Finanzierung des Eigenanteils nicht entgegen,
da - wie ausgeführt - sich eine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme aus § 2 Absatz 8
ÖPNVG ergibt.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.