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Beschlussvorlage (Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof hier: Berücksichtigung im Wirtschaftsplan 2014)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
216 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
23.09.13, 17:09
Aktualisiert
23.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof
hier: Berücksichtigung im Wirtschaftsplan 2014) Beschlussvorlage (Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof
hier: Berücksichtigung im Wirtschaftsplan 2014) Beschlussvorlage (Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 230/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof hier: Berücksichtigung im Wirtschaftsplan 2014 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 18.09.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 230/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Olaf Krah 18.09.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Übernahme von Aufgaben durch den Betriebshof hier: Berücksichtigung im Wirtschaftsplan 2014 Beschlussentwurf: Zur Durchführung von Aufgaben durch den Betriebshof bei kleineren Straßenschäden und zur Sanierung von Schachtabdeckungen werden im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe Mittel zur Besetzung von zwei Stellen zur Verfügung gestellt. Sachdarstellung: 1. Problem Für den Bereich Verkehrsflächen steht die Neuausschreibung und Vergabe des Jahreszeitvertrags zum 01.01.2014 bevor. Im Zuge der Leistungsbeschreibung für diese Ausschreibung wurde zwischen den Bereichen Verkehrsflächen und Baubetriebshof über sinnvolle Aufgabenübertragungen an den Baubetriebshof beraten, um u. a. den Umfang an Drittbeauftragungen zu reduzieren. Dabei hat sich herausgestellt, dass kleinteilige Leistungen von eigenen Mitarbeitern nicht nur schneller, sondern auch in Teilbereichen erheblich günstiger erbracht werden können, sofern genügend Personalkapazitäten vorhanden sind. Beispielhaft wird dies nachfolgend an zwei Maßnahmen (Kanalschachtsanierung und Straßenreparatur) beschrieben. Jährlich müssen etwa 200 von über 3.600 Schachtabdeckungen im Stadtgebiet saniert werden. Des Weiteren ist es erforderlich, Steigeisen und Steigbügel sowie Gerinne in einer großen Anzahl von Schächten zu sanieren bzw. zu erneuern. Hierfür werden jährlich im Mittel ca. 120.000 € im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe zur Verfügung gestellt. Bei über 3.600 Kanalschächten werden auch in Zukunft sukzessive Ausbesserungen zu erwarten sein. Aktuell gestaltet sich eine Auftragsvergabe an ein Fremdunternehmen aus mehreren Gründen schwierig. Zum einen sind es überwiegend kleinteilige Aufträge (Aufwand ca. 750,00 € bis 1.500,00 €) und zum anderen musste dem zuletzt beauftragten Bauunternehmen gekündigt werden, weil elementare Dinge wie Einhaltung des Arbeitsschutzes, eingesetztes Material und ausgeführte Leistungen nicht den Anforderungen entsprochen haben. Oftmals sind bei den Sanierungsarbeiten Straßensperrungen notwendig. Die Maßnahmen müssen aufgrund der Verkehrsbelastung sinnvoller Weise in Ferienzeiten erfolgen, um die Auswirkungen der erforderlichen Straßensperrung so gering wie möglich zu halten. Jedoch zeigte sich in der Vergangenheit, dass neben dem Problem, dass überhaupt eine Firma für solche Kleinaufträge gefunden werden konnte, in der Ferienzeit die Firmenarbeiter urlaubsbedingt nicht zur Verfügung standen. Unter den genannten Gründen der Flexibilität, erbrachten Leistung und Arbeitssicherheit wird vorgeschlagen, die Aufgaben durch den Betriebshof zu erledigen. Folgende Vorteile können erreicht werden: 1. Die Leistungen können preisgünstiger erbracht werden (keine Mehrwertsteuerpflicht, keine Baustelleneinrichtungskosten, keine Gewinnmarge, etc.). 2. Die Baubetriebshofmitarbeiter sind entsprechend den Anforderungen des Arbeitsschutzes geschult und unterwiesen. 3. Es kann schneller auf Schadensereignisse reagiert werden, da die Mitarbeiter vor Ort sind. 4. Die Mitarbeiter können je nach Notwendigkeit und Jahreszeit in den unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden (Winterdienst, Grünpflege, Straßenreparatur, Schachtsanierung, etc.). Zur besseren Darstellung wurden zwei Rechnungen aus dem Jahr 2012 hinsichtlich der enthaltenen Personal- und Materialkosten ausgewertet: Rechnungssumme Personalkosten Materialkosten 28.569,44 € 15.344,34 € 13.225,10 € 37.035,67 € 15.551,03 € 21.484,64 € Fazit: Bei den beschriebenen Aufgaben kann von einer hälftigen Aufteilung von Personalkosten und Materialkosten ausgegangen werden. Zur Aufgabenerfüllung wird eine Stärkung des Betriebshofes mit zwei zusätzlichen Fachkräften vorgeschlagen. Eine Analyse der von 66/Verkehrsflächen im Jahr 2012 beauftragten Leistungen ergab, dass für Kleinstreparaturen (bis zu 5.000 €) insgesamt 86.082,26 € aufgewendet wurden. Hierin sind folgende Maßnahmen enthalten:           Pflaster/Platten ausbauen Pflaster/Platten verlegen Pflaster/Platten regulieren Bordstein ausbauen, regulieren, setzen Decke fräsen Bitumen Belag ausbauen Bitukies Einbau Bitumen Decke Einbau Rinne regulieren von 4 bis 76 m² von 4 bis 32 m² von 4 bis 17 m² ≤ 15 m² von 15 bis 47 m² von 6 bis 13 m² von 2 bis 76 m² von 4 bis 47 m² von 2 bis 20 m Ferner wurden für Ausbesserungsarbeiten im Bereich Straßenbeleuchtung weitere Arbeiten über insgesamt 21.155,07 € durchgeführt. Mit der Durchführung der oben genannten Maßnahmen aus dem Bereich 66/Verkehrsflächen wurden bislang Fremdfirmen betraut. 2. Lösung Die beschriebenen kleinteiligen Aufgaben können von entsprechend ausgebildeten Fachkräften umgesetzt werden. Um zukünftig schnell und flexibel handeln zu können wird vorgeschlagen, für die Besetzung von zwei Stellen die erforderlichen Mittel im Wirtschaftsplan 2014 zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Stärkung könnten zukünftig kleinere Straßenschäden sowie Sanierungen von Schachtabdeckungen vom Betriebshof ordnungsgemäß und fachgerecht erledigt werden. Die Facharbeiter werden mit den beschriebenen Aufgaben gut ausgelastet sein, jedoch für weitere Arbeiten des Betriebshofes zur Verfügung stehen. 3. Alternativen Weitere Beauftragung von Fremdfirmen, wobei kein Einfluss auf zeitnahe und flexible Auftragsdurchführung genommen werden kann. 4. Finanzielle Auswirkungen Ein Facharbeiter wird einen Arbeitgeberanteil von ca. 42.500 € kosten. Zur Durchführung der Arbeiten stehen im Wirtschaftsplan der Entsorgungsbetriebe durchschnittlich 120.000 € für die Ausbesserung von Schächten zur Verfügung. Darüber hinaus wurden im Jahr 2012 Aufträge über 107.237,33 € (86.082,26 € + 21.155,07 €) vom Bereich 66/Verkehrsflächen an den Jahreszeitvertragspartner erteilt. Bei einer Auftragserteilung an den Betriebshof würde keine Mehrwertsteuer anfallen, sodass sich hier eine Einsparung von rd. 9.000 € ergeben. Die benötigten zwei Facharbeiter werden 85.000,00 € kosten. Bei einer Aufgabenerteilung seitens des Betriebshofes lassen sich somit jährlich ca. 30.000 € einsparen. Im ersten Jahr wird dieser Einsparungseffekt jedoch durch die zusätzliche Erstausstattung (Fahrzeug, persönliche Schutzausrüstung, etc.) aufgezehrt. Dies ist im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen.