Daten
Kommune
Wesseling
Größe
190 kB
Datum
16.10.2013
Erstellt
30.09.13, 17:10
Aktualisiert
30.09.13, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
235/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Festlegung der weiteren Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.09.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 235/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Tschersich
24.09.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Betreff:
Festlegung der weiteren Ausbauplanung für Plätze für Kinder unter drei Jahren
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschluss beschließt eine U3-Ausbauquote von 40%. Zur Erreichung dieser Quote (252 U3 Plätze in den Kitas und 116 Plätze in der Tagespflege) werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
1. Die zusätzlichen Plätze in der Tagespflege werden weiterhin benötigt und insofern erhalten.
2. Die Kita Fuchsweg der Arbeiterwohlfahrt soll um eine Gruppe der Gruppenform II mit 10 Kindern erweitert werden. Die AWO erhält hierfür einen Zuschuss aus Mitteln des Belastungsausgleichs in Höhe von 240.000 Euro.
3. Auf dem Gelände der städtischen Kita Waldsiedlung soll ein separater Gebäudeteil mit einer Gruppe
der Gruppenform II für insgesamt 10 Kinder errichtet werden. Hierbei ist die Möglichkeit des Anbaus
einer weiteren Gruppe bei der Planung und beim Ausbau vorzusehen.
4.
5.
Umbau eines Teils des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ zu einer Kindertagesstätte. Hierbei wird das
Vorderhaus für eine zukünftige Nutzung als Kita mit 4 Gruppen umgebaut. Es entstehen 22 Plätze
für Kinder unter drei Jahren und mindestens 48 Plätze für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim LVR die Verlängerung des Provisoriums Pavillion Fröbelschule
bis zur Fertigstellung von Haus Sonnenberg zu beantragen.
6. Sofern durch Baufortschritte notwendig, wird die Verwaltung beauftragt, die derzeitigen Überbelegungen beim LVR kurzfristig zu verlängern.
Sachdarstellung:
1. Problem
In seiner Sitzung am 10.07.2013 hat der Jugendhilfeausschuss beschlossen, dass die Verwaltung in Hinblick
auf eine höhere Bedarfsquote als 32%, für die einzelnen Ausbaustufen und Maßnahmen, die langfristig kostengünstigsten Möglichkeiten prüft und im JHA darstellt.
2. Lösung
Die im JHA beschlossen vorübergehenden Maßnahmen für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden weitestgehend umgesetzt. Allerdings wurden 10 Plätze nicht durch den Umbaus des Ladenlokals „Foto Querbach“ geschaffen, sondern durch die Schaffung von Plätzen im Anbau der Kita Lahnstraße und im Naturkindergarten. Insgesamt stehen 32 zusätzliche U3 Plätze zur Verfügung, davon sind 13 Plätze bereits besetzt. .
Die neuen Gruppen in der Kita Lahnstraße und im Pavillon der Fröbelschule sind im November/Dezember
bezugsfertig. (Anlage 1)
Bedarfabfrage:
Um einen möglichst aktuellen Bedarf an Plätzen für Kinder unter drei Jahren zu erhalten, wurden mit Stand
24.09.2013 die Träger und Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen gebeten, die U3 - Wartelisten für das
laufende und das kommende Kindergartenjahr zu übermitteln. Außerdem konnten die Leiterinnen die Kinder
benennen, bei denen nach eigener Einschätzung ein konkreter Betreuungsbedarf besteht.
Für 2013 sind noch 18 Kinder gemeldet, die bis Dezember 3 Jahre alt werden. Diese Kinder können noch in
die neue Gruppe der Kita Lahnstraße oder in den Naturkindergarten vermittelt werden.
Weitere 71 Kinder auf der Warteliste für 2013 sind zwischen 12 und 22 Monaten alt. Hier besteht der
Wunsch seitens der Eltern auf einen U3 Platz.
Davon können 35 Kinder im Laufe des Kindergartenjahres in die neuen Gruppe der Kita Lahnstraße, in der
U3 Gruppe im Pavillon der Fröbelschule und in der Kindertagespflege betreut werden. Für die übrigen Kinder
besteht noch in Ausnahmefällen die Möglichkeit im Rahmen der Überbelegung weitere Betreuungsplätze zur
Verfügung zu stellen. Allerdings sind einige Eltern auch bereit, bis August auf einen Betreuungsplatz in ihrer
„Wunscheinrichtung“ zu warten.
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 und 2015/2016 geht die Verwaltung von mindestens dem gleich hohen
Betreuungsbedarf seitens der Eltern aus. Allerdings sind alle provisorischen Plätze seitens des LVR bis zum
31.07.2014 befristet und laufen dann aus. Ausgehend von einem nicht gedeckten Bereuungsbedarf von 36
Kinder (wie 2013) ergibt sich folgender Gesamtbedarf an zu schaffenden U3 Plätzen. (Anlage 2)
Für 2014/2015 gilt:
36 Plätze nicht gedeckter Bedarf
10 Plätze Wegfall Provisorium Fröbelschule
12 Plätze Wegfall der Überbelegungen in den Kitas Villa Sonnenschein, Kunterbunt und St. Josef
4 Plätze Wegfall der prov. Unterbringung im Naturkindergarten
62 Gesamtbedarf
Um diesen erwarteten kalkulierten Gesamtbedarf fehlender Plätzen decken zu können, werden folgende
Maßnahmen zu Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen vorgeschlagen:
11 Plätze Kath. Kindergarten St. Thomas (2014) – wird bereits ausgeführt10 Plätze AWO Fuchsweg (~ 2014 wenn schnellstmöglich Bpl. geändert)
10 Plätze KiTa Waldsiedlung (2014)
10 Plätze Tagespflege
22 Plätze neue 4-gruppige Einrichtung (2015)
63 neue Plätze
Im Folgenden werden zwei Alternativen für eine neue 4-gruppige Kindertageseinrichtung insbesondere in
Hinblick auf Finanzierung und Nutzen für die Stadt Wesseling vorgestellt:
1.) Neue 4 gruppige Einrichtung
a. Neubau
Eine solche Einrichtung sollte von einem Investor gebaut und von einem Träger betrieben werden. Nach den der Verwaltung vorliegenden Beispielen anderer Städte und den Ergebnissen
aus Gesprächen mit möglichen Investoren muss davon ausgegangen werden, dass für eine solche Einrichtung nach den heutigen Standards mit einer Miete in Höhe ca. 11,00 bis 13,00 € je
m² gerechnet werden muss. Bezuschusst werden je Gruppe 160 m², so dass mit einem Wert
von 640 m² und einem Durchschnittswert von 12,00 €/m² gerechnet werden muss.
Der Zuschuss seitens des Landes beträgt 7,30 €, so dass eine Unterdeckung in Höhe von 4,70
€ verbleiben, die in der Regel vertraglich von der Kommune gedeckt werden.
Weitere Kosten sind die anteiligen Betriebskosten, die aber bei der Vergleichsbetrachtung ausser Acht gelassen werden, da sie sowohl bei einem Neubau als auch bei einer Nutzung eines
eigenen Gebäudes mit externem Träger vergleichbar sein sollten.
Bedeutet:
640 m² X 4,70 € = 3008,00 € / Monat Zuschuss an den Träger
b. Umbau des Objektes Auf dem Sonnenberg
Der Umbau des o.g. Objektes ist mit folgenden Kosten zu betrachten:
2.000.000 € Umbau und Einrichtungskosten incl. eigener Planungsleistung
Hieraus ergibt sich bei einer Abschreibung über 50 Jahre ein Jahreswert in Höhe von 40.000 €
bzw. ein Monatswert in Höhe von 3.333 €.
Würde man die Betrachtung auf 25 Jahre richten, so ergäbe sich eine monatliche Belastung in
Höhe von 6.667 €.
Die eigenen Räumlichkeiten würden dem externen Träger zum maximal bezuschussungsfähigen Mietwert vermietet. Dieser Mietzuschuss des Landes beziffert sich auf 4.672 € so dass bei
dieser Betrachtung für die Stadt ein Delta und somit eine Unterdeckung in Höhe von 1.995 €
verbliebe. Diese wäre dem Zuschuss zu a) gegenüber zu stellen, so dass man erkennt, dass
selbst bei einer Betrachtung einer wesentlich geringeren Abschreibung ein Umbau kostengünstiger wäre.
Zudem muss betrachtet werden, dass für die Maßnahmen zum Kindergartenausbau Mittel aus
dem Belastungsausgleich verwendet werden können.
Darüber hinaus waren für die Ertüchtigung des „Hauses Sonnenberg“ Mittel in Höhe von
650.000 € vorgesehen, die nunmehr im Zuge des Ausbaus zu einem Kindergarten aus diesen
Mitteln gedeckt werden können.
Der Umzug der VHS, der bei dieser Überlegung notwendig wird, verursacht zwar Kosten in Höhe von rund 600.000 € verteilt auf 2 Jahre – 495.000 € in 2014 und 105.000 € in 2015 -, führt
aber zur Nutzung ansonsten leerstehenden ungenutzten Schulraumes.
Fazit:
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass städtische Objekt „Haus Sonnenberg“ wie beschrieben
zu einer 4-gruppigen Einrichtung umbauen zu lassen.
Anmerkung: Den Zeitraum bis zur Nutzung der neuen 4-gruppigen Einrichtung ab 2015 müsste
beim LVR die Verlängerung des Provisoriums Fröbelschule beantragt und gegebenenfalls die
Überbelegung verlängert werden.
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Nach Rückmeldung der Arbeiterwohlfahrt kostet der Anbau in der Kita Fuchsweg 240.000 Euro. Diese
können aus Mitteln des Belastungsausgleichs finanziert werden
Der Anbau der Kita Waldsiedlung wird auf 350.000 Euro geschätzt. Diese Kosten stehen ebenfalls über
den Belastungsausgleich zur Verfügung.
Der Umbau des Gebäudes „Haus Sonnenberg“ ist mit ca. 2.000.000 Euro zu veranschlagen. Zusätzliche
Planungskosten müssen nicht eingeplant werden, da die Planung durch das Dezernat III in Eigenleistung erfolgt. Hiervon können 130.000 Euro aus Mitteln des Belastungsausgleichs finanziert werden.
In den Jahren 2015/2016 bis 2018/2019 werden weitere Mittel aus dem Belastungsausgleich eingehen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden jährlich Mittel in Höhe von mindestens 163.000 € veranschlagt
werden können. (mind. 652.000 € bis 2018/2019)
Durch die Vermietung des Objektes „Haus Sonnenberg“ an einen Träger können Einnahmen aus Vermietung erzielt werden.
Übersicht:
Für den U3-Ausbau stehen im Haushalt folgende Beträge zur Verfügung:
- Mittel aus dem Belastungsausgleich 2012/2013
88.000 Euro (Restmittel)
- Mittel aus dem Belastungsausgleich 2013/2014
163.000 Euro (Eingang 2013)
- Mittel aus dem Belastungsausgleich 2014/2015
163.000 Euro (Eingang 2014)
- Zusätzl. Ausbaumittel des Landes für Kita Taunusstr.
306.000 Euro
- insgesamt
720.000 Euro
.
Für den Ausbau AWO werden benötigt
240.000 Euro
Für den Anbau Waldsiedlung werden benötigt
350.000 Euro
Für den Umbau werden mindestens benötigt
2.000.000 Euro
Insgesamt
mind. 2.590.000 Euro