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Mitteilungsvorlage (Technische Prüfung - Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
117 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
30.09.13, 17:10
Aktualisiert
30.09.13, 17:10
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 240/2013 - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Rechnungsprüfung Vorlage für Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Technische Prüfung - Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 26.09.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 240/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Kuhl / Dijkstra 26.09.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rechnungsprüfungsausschuss Betreff: Technische Prüfung - Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: Anlässlich der Nachbesetzung der Stelle der technischen Prüferin werden nachfolgend die entsprechenden Prüf- und Beratungsaufgaben im Überblick dargestellt: Hoch-, Tief- und Straßenbaumaßnahmen sowie Bauunterhaltung:  Planung von Baumaßnahmen inkl. der Vergabe der Planungsleistung (Prüfung der Projektgenehmigung, Ausführungsplanung, Kostenermittlung, Wirtschaftlichkeit)  Ausschreibung und Vergabe (Prüfung der Ausschreibungsgrundlagen, der Leistungsbeschreibung, des Ausschreibungsverfahrens, Angebotsprüfung- und wertung, Einhaltung der Vergabevorschriften)  Durchführung der Maßnahme (Übereinstimmung des Projektes mit der Projektgenehmigung, Überwachung der Ausführung und Abwicklung einschließlich Auftragserweiterungen)  Abrechnung (Prüfung der Vertragsleistungen, Nachtragsleistungen, Massenberechnungen, Abnahme, Gewährleistung)  Visakontrolle (Prüfung der Belege vor ihrer Zuleitung an die Stadtkasse ab einem Wert von derzeit 5.000 € für bestimmte Bereiche)  Auftragskontrolle (Prüfung des Auftrages im Rahmen des Vergabeverfahrens vor der Auftragserteilung ab einem Wert von 5.000 € für alle städtischen Bereiche)  Belegkontrolle (Stichprobenkontrolle von Belegen im Rahmen des Jahresabschlusses für die technischen Bereiche)  Sonderprüfungen im technischen Bereich