Daten
Kommune
Wesseling
Größe
108 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
28.10.13, 17:10
Aktualisiert
28.10.13, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
246/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Antrag auf Förderung des 6. Theaterfestival Rhein-Erft, 21.-30. März 2014
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.10.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 246/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
08.10.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Antrag auf Förderung des 6. Theaterfestival Rhein-Erft, 21.-30. März 2014
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Herr Axel Göhring hat im Namen der Theaterkonferenz Rhein-Erft die Stadt Wesseling um finanzielle Unterstützung mit einer Zuwendung in Höhe von 250 € für die Durchführung des 6. Theaterfestivals im März 2014
in Brühl gebeten.
Das Theaterfestival Rhein-Erft findet seit 2004 alle zwei Jahre in wechselnden Kommunen des Erftkreises
statt. Theaterensembles aus dem gesamten Rhein-Erft-Kreis und benachbarter Regionen haben auf diesem
Festival die Möglichkeit, ihr Können im friedlichen Wettstreit unter Beweis zu stellen. So verschafft dieses
Festival seinen Besuchern einen eindrucksvollen Überblick von der Leistungsfähigkeit und Qualität der
Theaterlandschaft im Rhein-Erft-Kreis und bietet in seinem Verlauf interessante und abwechslungsreiche
Aufführungen. Eine hochkarätige Jury bewertet die Leistungen der Ensembles und vergibt auf einer repräsentativen Abschlussveranstaltung als Auszeichnungen dem besten Ensemble den Rhein-Erft-Theater-Preis
und für die beste schauspielerische Leistung den Erftlandring.
Einmalig hat die Stadt Wesseling im Jahr 2004 das damals 1. Theaterfestival mit einer Zuwendung in Höhe
von 250 € unterstützt. Hierbei handelte es sich nach Aktenlage um eine Einzelfallentscheidung des damaligen Bürgermeisters ohne Beteiligung des Ausschuss. Gezahlt wurde die Zuwendung aus dem laufenden
Kultur-Etat.
In den Jahren 2010 und 2012 war die Stadt Wesseling im Rheinforum (Veranstaltungshalle und kleines Theater) zweimal hintereinander Austragungsort des 4. und 5. Theaterfestivals. Wegen der kostenlosen Bereitstellung der Räumlichkeiten und der personellen Unterstützung hat die Theaterkonferenz für diese beiden
Festivals keinen Förderantrag bei der Stadt Wesseling gestellt.
Das Phoenix-Theater Wesseling e.V. hat nur einmal (1. Theaterfestival 2004) teilgenommen. Auch an den
beiden Festivals im Wesselinger Rheinforum (2010, 2012) hat Phoenix nicht teilgenommen. Ebenso beim
Theaterfestival 2014 in Brühl ist vom Phoenix-Theater keine Teilnahme beabsichtigt.
2. Lösung
In den Richtlinien für die Kulturförderung der Stadt Wesseling ist festgelegt, dass die Kulturförderung sich an
Gruppen/Personen richtet, die Ihren Wohnsitz in Wesseling haben und deren Wirkungsbereich grundsätzlich
im Stadtgebiet von Wesseling liegt. Ausnahmen sind nur möglich, sofern sie in der Richtlinie aufgeführt sind.
Die Kulturförderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Wesseling, die nur im Rahmen der im Haushalt zur
Verfügung stehenden Mittel gewährt werden kann. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. (vgl. Richtlinien für die
Sportförderung; 1 Allgemeines; Punkt 1.5.).
3. Alternativen
Werden keine vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Wesseling befindet sich im Nothaushalt bzw. in der vorläufigen Haushaltsführung und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben des § 82 Abs. I Satz 1 GO darf sie nur Aufwendungen entstehen
lassen und Auszahlungen leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.