Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
14.11.2013
Erstellt
28.10.13, 17:10
Aktualisiert
28.10.13, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
265/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauverwaltung und -aufsicht
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Eintragung des Einmannbunkers am Leinpfad (Rheinufer) in die Denkmalliste der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
18.10.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 265/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Jakob Hopperdietzel
18.10.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Eintragung des Einmannbunkers am Leinpfad (Rheinufer) in die Denkmalliste der Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den gegenüber der früheren Wasserschutzpolizei gelegenen Einmannbunker am Leinpfad (Rheinufer) in die Denkmalliste der Stadt Wesseling aufzunehmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Am Rheinufer in Wesseling, gegenüber der früheren Wasserschutzpolizei, der heutigen Anlegestelle der
Köln-Düsseldorfer, steht ein sogenannter „Einmannbunker“. Nach Umgestaltung des Rheinufers wurde
durch den Kultur- und Partnerschaftsausschuss angeregt, diesen Einmannbunker in die Denkmalliste der
Stadt Wesseling aufzunehmen und damit unter den Schutz des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSchG) zu stellen. Die Verwaltung wurde daher beauftragt, das Verfahren zur Eintragung
in die Denkmalliste einzuleiten.
2. Lösung
Gemäß § 3 DSchG sind Denkmäler in die Denkmalliste einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen
Bedeutung angebracht erscheint. Die Eintragung erfolgt im Benehmen mit dem LVR (Amt für Denkmalpflege
im Rheinland) von Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes.
Das Amt für Denkmalpflege hat auf meinen Antrag hin die Eintragung des Einmannbunkers in die Denkmalliste der Stadt Wesseling befürwortet.
Die Eintragung wird u.a. wie folgt begründet:
„Der Einmannbunker am Rheinufer in Wesseling ist bedeutend für die Geschichte der Menschen, weil er mit
seiner völlig originalen Substanz und in ursprünglicher Lage sowohl ein authentisches, zeitgeschichtliches
Zeugnis und gleichzeitig ein Mahnmal des Luftkrieges im Verlauf des Zweiten Weltkrieges darstellt.
An seiner Erhaltung und Nutzung besteht aus wissenschaftlichen, insbesondere historischen, d.h. orts-, militär- und architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Der Einmannbunker, Vertreter einer
mittlerweile seltenen Spezies, dokumentiert beispielhaft eine spezielle architekturgeschichtliche Entwicklung
im Deutschland der 1940 er Jahre, nämlich den Bunkerbau als originäre Bauaufgabe des Dritten Reiches.“
Die Verwaltung schlägt vor, den Einmannbunker am Leinpfad im Rheinpark von Wesseling gemäß § 3
DSchG in die Denkmalliste der Stadt einzutragen.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine