Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 17:09
Aktualisiert
11.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
186/2013 1. Ergänzung
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
- 65 -
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle"
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 65 -
05.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 186/2013 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Weidenhaupt
05.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle"
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 26.09.2013 die Verwaltung beauftragt,
1. Vorrangig die Sanierung der Dachhaut der Fünffachturnhalle, einschließlich der Dachentwässerung
und der daran gekoppelten Erfordernisse, durchzuführen.
2. Parallel soll die Verwaltung, nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung, dem Ausschuss zwei Brandschutzgutachten vorlegen, zum einen unter der Vorgabe einer rein sportlichen Nutzung der Halle,
zum anderen unter der Vorgabe der Nutzung als Mehrzweckhalle.
3. Weiter möge die Verwaltung die unterschiedlichen Kosten für einerseits einen Holzschwingboden
und andererseits einen Boden mit Linoleumdecke (bzw. ähnlichem Material) ermitteln.
4. Frau Meiers hat für die SPD-Fraktion zu Protokoll gegeben, dass die Nutzbarmachung der Halle Priorität besitzt und dass im weiteren parallel zur rein sportlichen Nutzung der Halle die Nutzung als
Veranstaltungsstätte bei der Planung weiter verfolgt werden soll. Sie bittet darum, dass dem Ausschuss die Sonderbaurichtlinie, die der Nutzung von Räumlichkeiten als Versammlungsstätte zugrunde liegt, zugängig gemacht wird.
2. Lösung
Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung zum aktuellen Sachstand der Punkte 1 – 3 berichten.
Punkt 4: Die einschlägige Baurichtlinie ist seit Ende 2009 die neue Verordnung über Bau und Betrieb von
Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO). Diese hat die Verordnung über den Bau und Betrieb von
Versammlungsstätten vom 20. September 2002 (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) abgelöst.
Wegen des Umfangs der Verordnung (63 Seiten) stellt die Verwaltung jeder Fraktion je ein ausgedrucktes
Exemplar zur Verfügung. Die Sonderbauverordnung kann bei Bedarf außerdem im Internet unter
www.recht.nrw.de unter dem Stichwort „Sonderbauverordnung“ abgerufen werden.
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Werden in der Ausschusssitzung dargestellt.