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Beschlussvorlage (Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle")

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
28.11.2013
Erstellt
11.11.13, 17:09
Aktualisiert
11.11.13, 17:09
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 186/2013 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften - 65 - Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle" Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 65 - 05.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 186/2013 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Weidenhaupt 05.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Anfrage der SPD-Fraktion zur "Fünffachturnhalle" Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss hat in seiner 22. Sitzung am 26.09.2013 die Verwaltung beauftragt, 1. Vorrangig die Sanierung der Dachhaut der Fünffachturnhalle, einschließlich der Dachentwässerung und der daran gekoppelten Erfordernisse, durchzuführen. 2. Parallel soll die Verwaltung, nach Möglichkeit bis zur nächsten Sitzung, dem Ausschuss zwei Brandschutzgutachten vorlegen, zum einen unter der Vorgabe einer rein sportlichen Nutzung der Halle, zum anderen unter der Vorgabe der Nutzung als Mehrzweckhalle. 3. Weiter möge die Verwaltung die unterschiedlichen Kosten für einerseits einen Holzschwingboden und andererseits einen Boden mit Linoleumdecke (bzw. ähnlichem Material) ermitteln. 4. Frau Meiers hat für die SPD-Fraktion zu Protokoll gegeben, dass die Nutzbarmachung der Halle Priorität besitzt und dass im weiteren parallel zur rein sportlichen Nutzung der Halle die Nutzung als Veranstaltungsstätte bei der Planung weiter verfolgt werden soll. Sie bittet darum, dass dem Ausschuss die Sonderbaurichtlinie, die der Nutzung von Räumlichkeiten als Versammlungsstätte zugrunde liegt, zugängig gemacht wird. 2. Lösung Die Verwaltung wird in der Ausschusssitzung zum aktuellen Sachstand der Punkte 1 – 3 berichten. Punkt 4: Die einschlägige Baurichtlinie ist seit Ende 2009 die neue Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO). Diese hat die Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten vom 20. September 2002 (Versammlungsstättenverordnung - VStättVO) abgelöst. Wegen des Umfangs der Verordnung (63 Seiten) stellt die Verwaltung jeder Fraktion je ein ausgedrucktes Exemplar zur Verfügung. Die Sonderbauverordnung kann bei Bedarf außerdem im Internet unter www.recht.nrw.de unter dem Stichwort „Sonderbauverordnung“ abgerufen werden. 3. Alternativen Werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Werden in der Ausschusssitzung dargestellt.