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Beschlusstext (Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz - Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz
- Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers -)

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STADT BEDBURG Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am Dienstag, den 13.02.2007. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:30 Uhr TOP Betreff 3. Bestellung der Schulleitung nach § 61 Schulgesetz - Entsendung von stimm- und nicht stimmberechtigten Vertretern des Schulträgers - Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales entsendet als stimmberechtigten Vertreter des Schulträgers bei der Bestellung von Schulleitungen nach § 61 Schulgesetz Herrn Bürgermeister Gunnar Koerdt oder einen Vertreter im Amt. Als nicht stimmberechtigte Vertreter des Schulträgers werden nachfolgende Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales entsandt: - Herr Ausschussvorsitzender Schmitz - Herr Dr. Kippels - Frau Steinhäuser Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)