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Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Beschlussvorlage (Besetzung der Ausschüsse
hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 102/2010 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 24. September 2010 Besetzung der Ausschüsse hier: Wahl von beratenden Mitgliedern aus den gemeindlichen Schulen Beratungsfolge Rat Termin 30.09.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 85 Abs. 2 Satz 3 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung in den Schulausschuss berufen werden. Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, so findet § 85 Abs. 3 SchulG Anwendung. Demnach gilt § 85 Abs. 2 Satz 3 SchulG entsprechend, wobei die Mitwirkung der benannten Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt bleibt. Durch das Ausscheiden von Frau Christa Nagy (Grundschule Nord) aus dem Schuldienst, wird eine Nachbenennung erforderlich. Neue Konrektorin ist seit dem 16. August 2010 Frau Katrin Kramer. Seitens der Grundschule Nord wurde deshalb vorgeschlagen, die neue Konrektorin als stellv. Mitglied mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden. Daraus ergibt sich folgender Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Katrin Kramer als stellvertretendes Mitglied der Grundschule Nord mit beratender Stimme in den Ausschuss für Bildung und Kultur zu entsenden. Schemmel