Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.07.2010
Erstellt
21.07.10, 21:23
Aktualisiert
21.07.10, 21:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
101/2010
zur Sitzung
des Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
21. Juli 2010
Konjunkturpaket II (Infrastruktur)
hier: Beendigung von Maßnahmen
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss
Termin
13.07.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Investitionsförderungsgesetzes wurden der Gemeinde Leopoldshöhe insgesamt
1.389.009 € zur Verfügung gestellt. Davon waren 871.992 € für den Investitionsschwerpunkt
Bildungsinfrastruktur zur Sanierung der Dreifachsporthalle. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Mittel für
den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur in Höhe von insgesamt 571.017 € für die Sanierung des
Rathauses (432.017 €), die energetische Sanierung des evangelischen Gemeindehauses in Bechterdissen
(20.000 €) und die Sanierung von Wirtschaftswegen (Am Steinsiek: 42.000 €; Am Räkerbrink: 23.000 €) zur
Verfügung zu stellen. Zur Durchführung der Maßnahmen wurden mit den einzelnen fremden Trägern
vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen.
Nach Beendigung dieser Maßnahmen sieht § 11 Abs. 3 des Investitionsförderungsgesetzes nun vor, dass
„die Beendigung einer Maßnahme der Bezirksregierung unverzüglich, spätestens 2 Monate nach der
Beendigung, anzuzeigen (ist). Dieser Anzeige ist ein Testat der örtlichen Rechnungsprüfung über de
zweckentsprechende Verwendung der Mittel beizufügen ....“
Zur Erteilung dieses Testats ist zu prüfen, ob bei der Verwendung der Mittel die einzelnen Vorschriften des
Zukunftsinvestitionsgesetzes eingehalten wurden. Nach den Durchführungsbestimmungen für die
Maßnahmen des Konjunkturpaketes obliegt die Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungs- und
Bilanzausschuss. Um allerdings zu vermeiden, dass der Ausschuss für jede Maßnahme jeweils
zusammentreten muss (die Einhaltung der 2-Monatsfrist nach Beendigung eines Vorhabens ist
obligatorisch), empfiehlt die Bezirksregierung, ein kleines Gremium oder eine einzelne Person zu
bestimmen, die diese Prüfung vornimmt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dann dem Ausschuss unabhängig
von der 2-Monatsfrist vorzulegen. Derzeit ist absehbar, dass die Maßnahme „Sanierung des
Wirtschaftsweges Am Steinsiek“ in Kürze abgeschlossen sein wird. Wann dies für die anderen Vorhaben der
Fall sein wird, ist zurzeit nicht bekannt.
-2-
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, der Empfehlung der Bezirksregierung, ein kleines
Gremium zur Prüfung zu bilden, aus Gründen der Praktikabilität und Flexibilität zu folgen. Es scheint
ausreichend, wenn es sich dabei um 2 Personen handelt. Denkbar wären der Ausschussvorsitzende und
sein Vertreter.
Beschlussvorschlag:
Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss beschließt, für die Erteilung des Testats gem. § 11 Abs. 3
Investitionsförderungsgesetz NRW den Ausschussvorsitzenden sowie dessen Vertreter als
prüfungsberechtigtes Gremium zu benennen.
Schemmel