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Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II (Infrastruktur) hier: Beendigung von Maßnahmen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
13.07.2010
Erstellt
21.07.10, 21:23
Aktualisiert
21.07.10, 21:23
Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II (Infrastruktur)
hier: Beendigung von Maßnahmen) Beschlussvorlage (Konjunkturpaket II (Infrastruktur)
hier: Beendigung von Maßnahmen)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 101/2010 zur Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 21. Juli 2010 Konjunkturpaket II (Infrastruktur) hier: Beendigung von Maßnahmen Beratungsfolge Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss Termin 13.07.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Auf der Grundlage des Investitionsförderungsgesetzes wurden der Gemeinde Leopoldshöhe insgesamt 1.389.009 € zur Verfügung gestellt. Davon waren 871.992 € für den Investitionsschwerpunkt Bildungsinfrastruktur zur Sanierung der Dreifachsporthalle. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Mittel für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur in Höhe von insgesamt 571.017 € für die Sanierung des Rathauses (432.017 €), die energetische Sanierung des evangelischen Gemeindehauses in Bechterdissen (20.000 €) und die Sanierung von Wirtschaftswegen (Am Steinsiek: 42.000 €; Am Räkerbrink: 23.000 €) zur Verfügung zu stellen. Zur Durchführung der Maßnahmen wurden mit den einzelnen fremden Trägern vertragliche Vereinbarungen abgeschlossen. Nach Beendigung dieser Maßnahmen sieht § 11 Abs. 3 des Investitionsförderungsgesetzes nun vor, dass „die Beendigung einer Maßnahme der Bezirksregierung unverzüglich, spätestens 2 Monate nach der Beendigung, anzuzeigen (ist). Dieser Anzeige ist ein Testat der örtlichen Rechnungsprüfung über de zweckentsprechende Verwendung der Mittel beizufügen ....“ Zur Erteilung dieses Testats ist zu prüfen, ob bei der Verwendung der Mittel die einzelnen Vorschriften des Zukunftsinvestitionsgesetzes eingehalten wurden. Nach den Durchführungsbestimmungen für die Maßnahmen des Konjunkturpaketes obliegt die Rechnungsprüfung dem Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss. Um allerdings zu vermeiden, dass der Ausschuss für jede Maßnahme jeweils zusammentreten muss (die Einhaltung der 2-Monatsfrist nach Beendigung eines Vorhabens ist obligatorisch), empfiehlt die Bezirksregierung, ein kleines Gremium oder eine einzelne Person zu bestimmen, die diese Prüfung vornimmt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist dann dem Ausschuss unabhängig von der 2-Monatsfrist vorzulegen. Derzeit ist absehbar, dass die Maßnahme „Sanierung des Wirtschaftsweges Am Steinsiek“ in Kürze abgeschlossen sein wird. Wann dies für die anderen Vorhaben der Fall sein wird, ist zurzeit nicht bekannt. -2- Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, der Empfehlung der Bezirksregierung, ein kleines Gremium zur Prüfung zu bilden, aus Gründen der Praktikabilität und Flexibilität zu folgen. Es scheint ausreichend, wenn es sich dabei um 2 Personen handelt. Denkbar wären der Ausschussvorsitzende und sein Vertreter. Beschlussvorschlag: Der Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschuss beschließt, für die Erteilung des Testats gem. § 11 Abs. 3 Investitionsförderungsgesetz NRW den Ausschussvorsitzenden sowie dessen Vertreter als prüfungsberechtigtes Gremium zu benennen. Schemmel